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aufenthaltbestimmungsrecht

M

mami79

Gast
hallo, es fing im jahr 2002 an da flieh ich mit meiner damals 3 jährigen tochter von meinem ex mann, die scheidung kam letztendlich august 2005 danach zog ich in die alte stadt zurück..aufenthaltsbestimmungsrecht bekam ich auch mit zusage vom ex mann..sorgerecht haben wir beide..er sah seine tochter 4 jahre lang nicht wollte auch nicht sehen, ich sah dass meine tochter daran litt und habe mir meinen ex mann vorgeknüpft.habe ihm gesagt dass er die tochter sehen sollte.er sagte nur dann wenn ich ihm das jugedamt vom hals schaffen würde, weil er privat insolvenz beantragt hatte, was ich auch gemacht habe..nach und nach wollte meine tochter immer wieer zu papa, da er in großfamilie lebt, und die kleine hatte spass daran, denn bei mir war sie alleine mit mir.dann kam die sache mit meiner krankheit mann hatte mir gesagt ich hätte vorstufe zur leukämie,in der zeit wollte die kleine auch beim papa sein, dessen ich zugestimmt habe, weil es mir bewusst war ich müsste für eine längere zeit in die hämatologie.die kleine sollte zumindest papa bi sich haben.seitdm ist ein jahr vergangen, nach der letzten knochenmarkbiopsie wissen wir, dass ich topgesund bin.die kleine lebt natürlich seit 1 jahr beim papa.heute habe ich den brief vom gericht bekommen, dass ihr papa den aufenthaltbestimmungrecht will.jedoch will ich meine tochter zurück, habe sie nicht für immer abgegeben.zudem muss ich sagen, dass ich während der ehe schon drohungen vom ex mann hatte und grosse angst vor ihm habe, bin damals auch ins frauenheim deshalb geflohen..brauche dringend rat..habe ihn vorhin angerufen und sagte er soll sofort meine tochtr zu mir bringen, daraufhin war er der meinung, dass die kleine bis zum urteil bei ihm bleiben darf.....wie stahe meine chancen und ist es wahr was er sagt.vielen dank im voraus
 
Hallo mami79,

du und deine Tochter habt schon einiges hinter euch. Das deine Tochter gerne bei ihrem Papa und seiner Großfamilie lebt ist klar, Kinder lieben es wenn um sie herum leben herrscht.

Wieso war dein Kind bei dir alleine? Was ist mit Kindergarten- u. Schulfreunden? Hatte sie keine? Kann mir nicht vorstellen, dass ihr beide immer alleine wart?! Du wirst sicherlich mit ihr auch einiges an Freizeitunternehmen gemacht haben.

Finde dass du dich damals, als man eine mögliche Leukämie bei dir feststellte, sehr vorausschauend geplant und agiert hast. Wäre für deine Tochter sicherlich eine sehr schwierige Zeit geworden, all das mitzuerleben.

Das du, jetzt wo klar ist das du gesund bist, wieder zurück haben möchtest ist klar. Ein Jahr ist lange, wie oft hattest du eigentlich in dieser Zeit Kontakt mit/zu deinem Kind? Meine damit wie oft ihr euch gesehen habt usw. oder warst du die ganze Zeit im Krankenhaus?

Nun aber zu deiner Frage des Aufenthaltsbestimmungsrechtes.

Derzeit hast noch immer du es. Da es noch kein neues Urteil gibt ist das alte nach wie vor rechtsgültig und aufrecht.
Kann mir auch nicht vorstellen, dass es dein Mann bekommen wird, nachdem was du hier so beschrieben hast (Drohungen, Frauenhaus, Insolvenz, usw.) Er hat ganz sicher nicht das Recht, bis es zu einer Verhandlung kommt, das Kind bei sich zu behalten. Außerdem war es damals eine Entscheidung, das Kind vorübergehend zum KV zu geben, die du freiwillig und zum Kindswohl gemacht hast. Immer mit der Option, sobald du gesund bist, wieder dein Kind zurückzuholen!!!!

Ein wichtiger Aspekt ist natürlich auch hier aber die Frage inwieweit man das Kind belasten würde, wenn man es jetzt aus der, von der Kleinen zwischenzeitlich gewonnen, gewohnten Umgebung wieder herausnimmt?! Denke, dass sie ja das letzte Jahr auch dort in die Schule ging und neue Freunde gefunden hat!

Daher wäre es wichtig für dich mit deiner Tochter mal zu sprechen und herauszufinden wie sie über eine neuerliche große Veränderung denkt. Sicherlich keine einfache Sache, die sehr viel Fingerspitzengefühl aller Beteiligten, zu Gunsten deiner Tochter, verlangt!

Am besten ist, du holst dir Rechtsberatung und erkundigst dich schon mal im Vorfeld wie die rechtliche Seite aussieht und was du unternehmen kannst/musst, das der Kindesvater nicht das Aufenthaltsrecht zugesprochen bekommt.

Leider kann ich dir nicht mehr helfen. Wünsche dir alles Gute und viel Glück.

LG
ParadiseAngel
 

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