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Arge Einladung

DykeNE

Mitglied
Hallo @LL

Habe heute ( zum WE ) eine Einladung zur Vorsprache bei der Arge für den 25.5. Bekommen. Der Letzte Termin war am 3.4 Sprich 2monate glaube ich her. Bis vor Kurzem habe ich alle 3 moante einen Termin bekommen und jetzt schon im 2 monat.

Zum Termin kann ich leider dieses mal Nicht Soviel vorweisen ausser ein Gespräch zu meiner Persönlichen Situation. Vor weg. Ich bin Verkäufer im Einzelhandel. Die Schlägigen InternetSeiten wegen Bewerbungen kenne ich aber finden kann Ich dort leider so gut wie nichts. Habe bis heutigen Stand 1-2 Bewerbungen weiss nicht genau wieviel ich haben sollte. Eine Eingliederungsvereinbarung der seitens der Arge liegt zur Zeit nicht vor muss ich dazu sagen. Ich habe bis jetzt immer Zuverlässig meine Aufgaben erfüllt. Meine SB war beim letzten mal über meine Bemühungen hell auf begeistert und hat sich sehr gefreut darüber über meine leistung.

Andererseits habe ich jetzt Angst das die mir das Geld Kürzen könnten. Weil Ich dieses mal nicht soviel Berichten bzw Vorweisen kann.

Momentan das werde Ich Ihr aber auch sagen Konzentriere Ich mich mehr auf die Wohnungsuche um Selbständiger zu werden was ich bisher leider nicht war.

Was soll ich machen ??? Wie soll Ich mich Verhalten ??? Bitte um Rat.

Danke im Vorraus

DykeNE
 
Hallo,

erst einmal hast Du ja noch Zeit bis zum 25.05. und kannst noch etwas unternehmen. Prima, wenn Du bisher Deine Sachen erfüllt hast, doch ob das so gut ankommt, wenn Du sagst, dass Dir die Zeit gefehlt hat wegen Wohnungssuche und so, glaube ich nicht ... Wenn ich richtig gelesen habe, wohnst Du im Haus Deiner Mutter in einer eigenen Etage ... ich glaube, da wird es auch nicht so einfach mit einer Wohnung, es sei denn, Du finanzierst sie Dir selber.

Was die Bemühungen betrifft, so solltest Du am besten alle eigenen Aktivitäten, wozu z. B. schriftliche Initiativbewerbungen, telefonische Nachfragen bei möglichen Arbeitgebern, Bewerbungen auf Stellenangebote der ARGE selber oder auch persönliche Vorsprachen gehören, nachweisen.
Da Du ja 1 oder 2 Bewerbungen schon hast, ist zumindest ein Anfang gemacht, als weitere Belege gelten alle schriftlichen Nachweise, wie die Bewerbungsanschreiben, wenn es welche gibt, dann auch die Bestätigungsschreiben der Arbeitgeber, die Absagen durch die angeschriebenen Arbeitgeber, Zeitungsausschnitte mit den Stellenangeboten, die Du genutzt hast, eine Aufstellung über die telefonischen Kontakte, am besten immer unter Nennung eines Ansprechpartners. Ob und wie jetzt auch mündliche Bewerbungen und mündliche Absagen gleichfalls zählen wie schirftliche, vermag ich nicht abzuschätzen.
Also, mach Dich auf, noch hast Du Zeit, dann brauchst Du auch keine Sorgen haben bei Deinem nächsten Termin ...

viel Erfolg
Eisherz
 

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