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Arbeitsverdichtung für Schwerbehinderten

Hans 60

Mitglied
Hallo in die Runde.


Ich bin mit einem GDB von 30 einemschwerbehinderten Menschen gleichgestellt und bin seit 7 Jahren aufeinem Schwerbehindertenarbeitsplatz beschäftigt. Ich bin seitinsgesamt 24 Jahren in meiner Firma tätig. Wir waren an meinemArbeitsplatz zu dritt, zwei „gesunde“ Mitarbeiter, die dieschweren Arbeiten erledigten und ich, der für die leichten Arbeitenzuständig war.


Vor kurzem ging dann einer meiner Mitarbeiter in Rente und....... wurde einfach nicht ersetzt.


Gleichzeitig fand eine enormeArbeitsverdichtung statt und es wurde Druck gegen mich aufgebaut,mehr zu arbeiten und vor allem auch die schweren Arbeiten mit zuübernehmen, die ich eigentlich gar nicht machen darf. Ich versuchtedann in einem Gespräch mit meinem ( neuen ) Chef zu klären, warum keindritter Mitarbeiter mehr eingestellt wird und wie er sich die Zukunftdenn vorstellt?


Antwort gab es keine, stattdessen wurdenoch mehr Druck ausgeübt. Also habe ich den Betriebsrat und dieSchwerbehindertenvertretung eingeschaltet, aber die meinten ich sollevorsichtig sein, denn wenn ich die Anforderungen nicht mehr erfülle,könnte es passieren, dass ich die Stelle verliere und sie wüsstenjetzt auf die schnelle nicht, wohin mit mir.


Hat jemand im Forum ähnliches erlebt und wenn ja, wie hat er sich dann verhalten?


Danke und liebe Grüße in die Rund


Hans
 


Hallo Hans60;


Vielleicht hilft dir das etwas weiter:
https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/73503/behindertenpolitik

Der GdB kann zwischen 20 und 100 variieren. Er wird in Zehner schritten gestaffelt. Irrtümlich bezw; umgangssprachlich wird der Grad der Behinderung häufig in Prozent angegeben, also zum Beispiel "Ich habe einen GdB von 50 Prozent". Dies ist aber falsch, es wird schlicht gesagt "Ich habe einen GdB von 50".

Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche.
Diese sind abhängig von der Art der Behinderung, aber auch vom Grad der Behinderung. Für schwerbehinderte Menschen - ab einem
GdB von 50 - gelten zum Beispiel besondere Regelungen beim Kündigungsschutz.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen
GdB von mindestens 30 haben, können unter Umständen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein und dann auch Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche haben.
Auch die steuerlichen Freibeträge für Menschen mit Behinderung sind von der Höhe des
GdB abhängig..
Eine Behinderung ab einem
GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung; in diesem Fall kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, in den der GdB und gegebenenfalls die entsprechenden Merkzeichen
eingetragen werden.

Um eine Beratung vor Ort zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an Ihren Kreisverband vor Ort.

Wenn Sie Ihren Ansprechpartner nicht kennen, hilft Ihnen Ihr
VdK-Landesverband gerne weiter.
Heute heißt der Verband offiziell
Sozialverband VdK Deutschland e. V..
 
... noch etwas genauer zu deinem Problem:

https://www.vdk.de/deutschland/page...endigungsschutz_fuer_menschen_mit_behinderung

https://www.vdk.de/deutschland/page...gleichstellung_mit_schwerbehinderten_menschen

Ich hoffe, es findet sich eine Lösung.
Mehrarbeit dürfte in dein Schutzgesetz fallen..oder gar eine andere leichtere Arbeit in der Firma,wenn der Druck des Arbeitsumfanges in deinem Arbeitsbereich unumgänglich steigt und gefordert wird.
Aber ob mit GdB 30 ein "besonderer Kündigungsschutz" besteht,wäre eben die Frage ?
Dafür gibt es den "Gleichstellungsantrag",der genehmigt werden kann,..aber nicht muss.
Lieben Gruß zurück.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Schokoschnute,

ich bin sie 7 Jahren gleichgestellt, wie ich ja auch geschrieben habe.

Die Texte die du eingestellt hast kenne ich zur Genüge, hilft mir aber im bestehendem Problem gerade nicht
weiter. Ich brauche konkret einen Rat von einem Menschen, der in der gleichen Situation war.

Trotzdem danke für deine Mühe

Hans
 
Euer Betriebsrat scheint wenig Ahnung vom Schwerbehindertengesetz zu haben.

Mit deiner Schwerbehinderung stehst du unter besonderem Kündigungsschutz.

Ohne Zustimmung des Integrationsamtes ist eine Kündigung gar nicht möglich.

An deiner Stelle würde ich mich an das Integrationsamt wenden und deinen Fall schildern.
 
Hallo Sofia,
eine Kündigung steht doch noch gar nicht im Raum. Es geht doch nur um den Arbeitsplatz und die damit verbundene Arbeit.😉

Hallo Hans,
was verstehst Du unter einem Schwerbehindertenarbeitsplatz?

Also ich habe einnen Grad der Behinderung von 80 und arbeite auf einen ganz normalen Arbeitsplatz. Und was den Arbeitsaufwand angeht, der ist nicht weniger als von meinen Arbeitskolleginnen die keinen GdB haben.
Wenn jemand 100 % taub ist, muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz so einrichten das der behinderte Arbeitnehmer seine Arbeit verrichten kann. So auch bei Blinden, bei jenen die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind (Rollstuhlfahrer usw.).

Von daher meine Frage was Du unter einem Schwerbehindertenarbeitsplatz verstehst.

Richtig, von einer Kündigung bin ich weit entfernt und ja, was ist ein Schwerbehindertenarbeitsplatz?

Eine gute Frage, denn in den meisten Firmen gibt es so etwas gar nicht mehr. Früher waren es generell einfach leichte Tätigkeiten und ich habe das Glück, dass ich so einen Platz noch habe. Aber wie geschrieben, wurde ein Mitarbeiter eben einfach nicht ersetzt und jetzt meinen die Herrschaften, dass ich mal einfach so die schwere Arbeit mit übernehme. Aber ich denke gar nicht daran, denn es gibt eine Arbeitsplatzbeschreibung für mich und an die halte ich mich einfach. Sollten sie was versuchen, von wegen und Abmahnung oder so, so geht diese direkt weiter ans Arbeitsgericht. Ich bin schon wehrhaft, habe eine guten Rechtsschutz und bin mit fast 25 Jahren in der Firma, wohl nicht so einfach zu knacken.

Ich mache mir da auch keine großen Sorgen, wollte halt nur von Betroffenen noch ein paar gute Tipps.

Was Deinen Arbeitsplatz betrifft, Tränenarm, so ist da wohl auch was schief gelaufen, oder du arbeitest in einem Büro, OK dann kann man das noch nach voll ziehen.

Mit deinem GdB würdest du in der Produktion doch nicht mal 40 % der Leistung eines gesunden
Mitarbeiters schaffen. Also schätze ich jetzt mal so, denn kommt ja immer darauf an, was genau
man hat.

Liebe Grüße

Hans
 

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