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Malwasi
Gast
Hallo zusammen! Ich trete demnächst meinen Mutterschutz an und bin momentan mit allem etwas überfordert. Wir planen,nach der Geburt des Kleinen an einen anderen Wohnort zu ziehen. Kann mir jemand sagen, ob sich dieser Umzug auf meinen Anspruch - dass der AG mir den Arbeitsplatz für geraume Zeit freihalten muß - auswirkt, d.h., habe ich trotzdem Anspruch auf meinen bisherigen Arbeitsplatz am alten Wohnort, auch wenn ich umgezogen bin? Es könnte sein, dass wir nach 2 J. wieder an den alten Wohnort zurückkehren. Muß mein AG mir meinen Arbeitsplatz trotzdem freihalten? Wenn ja, wie lange überhaupt? Kann ich gekündigt werden, wenn er mitbekommt, dass wir den Wohnort gewechselt haben? Muß ich noch irgendwas beachten, z.B. eine schriftliche Beantragung von Elternzeit ? Kann mir jemand mit seinen Erfahrungen weiterhelfen ? Vielen Dank schon mal vorab 🙂