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Arbeitslos ohne Leistungsbezug

Hallo Murkel,
Du hast nichts zu Deiner Situation geschrieben; also wie alt Du bist und weshalb Du keine Leistungen erhälst.

Hier ist ein kleiner Überblick wer Leistungen erhält und wer nicht.

Anspruchsberechtigt sind alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren unter der Voraussetzung, dass der gewöhnliche Aufenthaltsort Deutschland ist. Für Ausländer gilt der Nachweis einer Arbeitserlaubnis als Anspruchsvoraussetzung oder der Umstand, dass einer Erteilung einer solchen keine Gründe entgegenstehen und sie sich nicht ausschließlich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. Auch Personen, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben sind anspruchsberechtigt.

Ausgeschlossen sind Rentner, Personen, die länger als 6 Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht sind, Auszubildende, Teilnehmer an einer berufsvorbereitenden Maßnahme, Schüler ab der 10. Klasse, sowie Studenten.
Die Voraussetzung der Erwerbsfähigkeit erfüllt jede Person, die unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein könnte. Auch für den Fall, dass Ihnen lediglich vorübergehend (z.B. wegen Kindererziehung) eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann, erfüllen Sie diese Voraussetzung.
Hilfebedürftigkeit ist gegeben, wenn und soweit Ihr eigener Bedarf zum Lebensunterhalt, die Eingliederung in Arbeit und der Unterhaltsbedarf der mit Ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sichergestellt werden kann. Vor Bewilligung von Regelleistungen sind jedoch Ansprüche auf Sozialleistungen und Unterhalt Dritten gegenüber geltend zu machen.

Ob und inwieweit Ihr Lebensunterhalt nicht sichergestellt ist, ergibt sich aus der sogenannten Grundtabelle. Nach Maßgabe dieser Tabelle wird über die Höhe der zu bewilligenden Leistung entschieden.
 
Kurze Vorstellung-
verh. 42J. 16jäh.Tochter mit Behinderung,seit 4 Jahren arbeitslos gemeldet.
durch die Behinderung der Tochter nur von 9.00-13.00 Arbeiten möglich
diese genannten Umstände würden eigentlich schon manchmal zur Verzweiflung treiben aber seit 09/2007 hat sich meine Eigene Situation geändert.
-Diagnose gestellt bekommen und muss für mich erst einmal klar kommen-
Die ganze Situation zieht mich an manchen Tagen einfach runter.

Also so viel zu mir / Tschau man liest sich
 
Murkel, wenn Deine Tochter behindert ist erhälst Du Pflegegeld.

Wurde es begründet das Du keine Leistungen erhälst?

Wenn Du krank geschrieben bist, erhälst Du ALG II.
 
Hallo zusammen,

zu dem habe ich folgende Fragen:


"Dazu ist es notwendig, sich innerhalb jeweils von drei Monaten bei der Arbeitsagentur arbeitslos (nicht arbeitssuchend!) zu melden und eine Bestätigung darüber abzufordern. Diese wird oft verweigert, hier ist Hartnäckigkeit gefordert."

Wie kann ich mich am besten arbeitslos melden und diese Bestätigung darüber abzufordern?
Sollte es eine schriftliche Bestätigung von Arbeitssamt sein ?


"Zudem sollte immer zu Jahresende eine Bestätigung für den Rentenversicherungsträger abgefordert werden. Laut Auskunft der LVA-Beratungsstelle in Marburg hat die automatische Übermittlung schon früher öfter nicht funktioniert und ist durch das momentane Chaos erst recht gefährdet."

Heißt das, dass ich die Bestätigung von meiner Rentenversicherung abfordern soll?
Wie funktioniert das ganze mit der soziale Rentenversicherung?
 

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