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arbeitslos nach Ausbildung-Kindergeld?

A

ani01

Gast
Hallo ihr 🙂

ich hoffe es kann mir wer weiterhelfen, ich habe jetzt bal mündliche prüfung und dann habe ich somit ja meine ausbilung beendet.

eigentlich bekommt man ja nur kindergeld wenn man in der ausbidung ist oder noch keine 18 Jahre.

jetzt habe ich so einen antrag bekommen auf weiterzahlung des kindergelds. aber glaubt ihr das ich es weiterbekomme wenn ich arbeitslos bin. weil ich bekomme ja von meinem ausbildungsgehalt nur 67 prozent arbeitslosengeld gezahlt 67 weil ich ein kind habe wurde mir geagt, weil eigenltich sind es noch weniger. stimmt das denn so? dann bekomme ich ja fast gar nichts mehr, das kann doch nicht sein?

gruß, ani
 
hallo ani,

@Kindergeld
Wenn Jugendliche nach ihrer Ausbildung nicht übernommen werden oder aus anderen Gründen ohne Arbeit sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres geben

Wer eine Lehre beendet hat, hat in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld. Überschreiten Ausbildungsvergütung und Arbeitslosengeld nicht die Einkommensgrenze von 7.680 Euro im Jahr, gibt es Kindergeld.

@Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld beträgt 67 bzw. 60 Prozent des Leistungsentgeltes (§ 129 SGB III). Der so genannte "erhöhte Leistungssatz" von 67 Prozent wird gewährt, wenn der Arbeitslose oder sein nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte oder Lebenspartner einen Anspruch auf Kindergeld haben. In den übrigen Fällen wird der allgemeine Leistungssatz von 60 Prozent zugrunde gelegt.

tja leider ist es so, deswegen sollte man sich nach der Ausbildung schnell eine neue Beschäftigung suchen (besser wäre noch übernommen zu werden).
Ganz wichtig ist, du musst sofort zur ARGE und dich arbeitssuchend melden, da du ja den Termin der mdl. Prüfung sicherlich schon weisst, ansonsten kann es eine Sperre geben.

Hier im Forum gibt es einige Profis, die sich mit dem Thema gut auskennen, evtl. können die Dir etwas detailierter antworten.

LG
4711
 
ja also was heißt das jetzt konkret? habe ich anspruch auf kindergeld? ich bin nämlich schon 22. meinen termin weiß icih schon, hab das auch schon der agentur für arbeit gemeldet.
bei meiner ausbildungsvergütung komme ich sicher nicht über diese einkommensgrenze.
und die 67 prozent arbeitslosengeld die mir gesagt wurden stimmen dann auch oder?
 
Kindergeld gibt es maximal bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs, wenn du eine Ausbildung beendet hast. Da du schon 22 bist und demnächst deine Ausbildung beenden wirst, hast du keinen Anspruch mehr auf eigenes Kindergeld.

Dass du auf Grund des Kindes 67% Arbeitslosengeld bekommst, stimmt.

Evtl. hast du zusätzlich zu deinem ALG1 Anspruch auf ergänzendes ALG2.
 
warum schicken die mir von der Familienkasse dann einen antrag auf weiterzahlung des kindergelds, wenn ich sowieso keinen anspruch mehr habe?

echt blöd....

einen anspruch auf ALG2 habe ich ja auch nicht, weil ich mit meinem lebensgefährten zusammen wohne... und er verdient was.

ich glaub ich bin jetzt völig am ende....mir gehts grad echt mies.
 
ah ok du bist 22, dann gilt die regelung für dich nicht mehr.
hm, leider fällt mir nichts anderes ein, als sich schleunigst nen job zu suchen. entweder ergänzend zu alg1, du kannst ja ein paar std nebenher arbeiten oder vollzeit, bzw teilzeit. meistens bekommt man wenn man teilzeit arbeitet noch mehr raus als bei der ausbildung. von daher hättest du geld und zeit für dein kind.

wie ist denn das, du wirst definitiv nicht übernommen? weil wenn du das schon vorher wusstest, finde ich es persönlich ein wenig spät, sich erst kurz vor den mdl. prüfungen gedanken zu machen, was nun finanziell wird. aber dies nur am rande🙂

also, konzentrier dich auf die prüfungen für ein möglichst gutes ergebnis, versuch erstmal einen job zu finden der dich über wasser hält und überlege dir dann was du weiter machen magst.

viel glück
4711
 
ich werde nicht übernommen. das weiß ich schon länger von daher habe ich mich schon auf die suche gamacht und mich überall beworben. aber wenn halt keine zusage kommt, die auch nicht von heut auf morgen kommt, gehts nicht anders.
 
Hallo,
also ich habe den Fall auch gerade mit meiner Tochter, die auch schon 22 ist und ihre Ausbildung im Juli beenden wird und danach arbeitslos wird, da Sie nicht übernommen werden kann. Es ist so, das man dann sehr wohl weiterhin Kindergeld beantragen kann, aber nur wenn man sich nicht nur arbeitslos sondern auchausbildungsplatzsuchend meldet, um eventuell eine zweite Ausbildung zu machen. Warum das so ist, weiß ich nicht, aber wenn man nur arbeitslos gemeldet ist, bekommt man nur bis 21 Jahre Kindergeld und wenn man also 22 Jahre alt ist und arbeitslos ist es sehr wichtig, auch ausbildungsplatzsuchend gemeldet zu sein, sonst bekommt man nichts mehr!
 

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