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angedrohte Abmahnung

N

Nevet

Gast
Hallo liebe Foumsbesucher,

ich habe seit Septembe 06 einen schwelenden Konflikt mit einer Mitarbeiterin. Es wurden viele Gespräche geführt deswegen, mit den nächsthöheren Chefs, mit dem Vorstand, mit einer Supervisorin. Wir haben bestimmte Strukturen verändert und verbesert, aber letztendlich konnte sich der Grundkonflikt nicht klären.
Letzte Woche führte ich ein weiteres Gespräch mit 2 meiner Vorgesetzten um zu klären, wie es ab September weiter geht. Der Vorstand versprach mir im Mai , dass wir ab September an unterschiedlichen Stellen arbeien werden.
Um noch zu verdeutlichen, wie sehr die Kommunikation zwischen meiner Mitarbeiterin und mir schief läuft, brachte ich folgendes Beispiel: Ich forderte sie mehrmals mündlich und 3 x schiftlich auf, einen bestimmten Anruf zu machen. Sie hat es nicht getan. Wobei ich berzeugt bin, hätte jemand anderes sie aufgefordert oder müsste sie allein arbeiten, wäre das nicht passiert. Das liegt an unserer Interaktion.
Gestern bekam ich den Anruf einer meiner Chefinnen: " Die Kollegin weiß nichts davon, ich agiere nur noch gegen sie, das sei Veleumdung und mr könne deswegen eine Abmahnung drohen."
De facto steht Aussage gegen Aussage. Die Zettel mit der schiftlichen Aufforderung hab ich weg geworfen. Weil wir die immer weg werfen, weil es nur so kleine Postits waren, weil ich nicht damit gerechnet habe, dass ich sie noch brauche. Dumm, ich weiß.
Ich glaube sofort, dass meine Mitarbeiterin nichts mehr davon weiß, sie ist sehr vergesslich. Sie meint das sicher nicht böse. Nur ich stecke jetzt ziemlch in der "Sch****".
Mit der angedrohten Abmahnung traue ich mir gar nichts mehr zu sagen, der Konflikt ist aber noch da. Wier abeiten im sozialen Bereich und Beweisen an Hand von Belegen und Ähnlichem ist es bei uns etwas schwer.Am Montag findet nun ein weiteres Gespräch mit meiner Chefin und dem Vorstand statt.
Könntet Ihr mir Tips und Ratschläge geben, wie ich damit umgehen könnte?
Und kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus? Ab wann bekommt man eine Abmahnung? Klar, wiederholtes zu spät kommen, alkoholosiert oder zugekokst am Arbeitsplatz escheinen...aber darüber hinaus?
Muss man als Arbeitnehmer eine Abmahnung oder die Androhung hinnehmen oder hat man da irgendwelche Rechte um sich zu wehren?
Würde mich sehr über Antworten freuen, vielen Dank schon mal!
shalom
nevet
 
Hallo Nevet,

gibt es bei Euch sowas wie ein Betriebsrat?
Falls nicht. Würd ich erstmal abwarten was bei diesem Gespräch am Montag raus kommt.

Falls es für Dich da total unerträglich ist, würde ich Dir fast empfehlen geh und such Dir ne andere Arbeit. Also ich würd schon noch so lang da Arbeiten bis Du was anders hast und vorallem würde ich nichts mehr tun ohne mich abzusichern, dass das nicht nochmals vorkommt.

Ich wünsche Dir viel Kraft um das durchzustehen.

LG LeererMensch
 
Uih, danke, meine erste Antwort!
Betriebsrat gibt es. Nur - da sitzt meine andere Chefin, mit der ich sehr gut befreundet bin. Ein Zitat gestrigen Telefonat mit Chefin2 "Bisher lief ja alles immer auf großes Vetrauen weil du ja so gut Chefin1 befreundet bist. Aber mein Vetrauen in dich ist gebrochen. Lassen wir Chefin1 besser völlig raus"
Sehe ich auch ein, ist besser so für meine Freundschaft zu Chefin1. Was mir zu schaffen macht, ist das gebrochene Vertrauen. Das möchte im am Montag im Gespräch klären, bzw nach fragen, ob ich eine Chance habe, das Vertrauen wieder her zustellen.
Und der Vorwurf "weil du mit ihr befreundet bist", da höre ich raus "eigenlich bist du ja gar nicht qualifiziert für den Job, hast ihn nur wegen Freundschaft". Ich arbeite da seit 8 Jahren, vier als Honorarkraft, vier als Festangestellte. Wenn ich bisher nicht beweisen konnte, dass ich trotz Freundschaft für den Job qualifiziert bin?
Ja, ich habe mir auch überlegt zu gehen, natürlich nicht ohne anderweitige Absicherung.

Noch eine Frage:
Kennt sich jemand mit Schwerbehindertenausweisen aus? Ich habe einen mit 100%, habe aber weder auf die zusätzlichen Urlaubstage beharrt, noch sonstige Vergünstigungen erwartet.
Jetzt lese ich gerade alles über abmahnungen und sehe, dass es die Vorstufe zur Kündigung sein könnte.
Mit dem Ausweis habe ich aber wiederum relativen Kündigungsschutz.
Mir geht es darum, ob ch damit argumentieren könnte. Dass sie mir meinetwegen eine Ermahnung geben, aber eben keine schriftliche Abmahnung in der Akte.tatsächlich liegt es ja an mir, dass ich ...dass ich Beweise weg geschmissen habe. Obwohl ich mich trotzdem ungerecht behandelt fühlen würde. andereseits, auch irgendwie heuchlerisch und doof.
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch eine Frage:
Kennt sich jemand mit Schwerbehindertenausweisen aus? Ich habe einen mit 100%, habe aber weder auf die zusätzlichen Urlaubstage beharrt, noch sonstige Vergünstigungen erwartet.
Jetzt lese ich gerade alles über abmahnungen und sehe, dass es die Vorstufe zur Kündigung sein könnte.
Mit dem Ausweis habe ich aber wiederum relativen Kündigungsschutz.
Mir geht es darum, ob ch damit argumentieren könnte. Dass sie mir meinetwegen eine Ermahnung geben, aber eben keine schriftliche Abmahnung in der Akte.tatsächlich liegt es ja an mir, dass ich ...dass ich Beweise weg geschmissen habe. Obwohl ich mich trotzdem ungerecht behandelt fühlen würde. andereseits, auch irgendwie heuchlerisch und doof.

Antwort:

Frage diesbezüglich mal beim Intigartionsamt nach...die kennen sich in Behindertenfragen super aus und können auch helfen Konflikte zu klären.
Ich selbst bin 50% Schwerbehindert und soweit ich weiss haben die Behinderten einen Kündigungsschutz...soll heissen die dürfen dich nicht einfach so kündigen....frag mal beim intigrationsamt Deiner Stadt nach....weiss leider nicht wo D wohnst,


lg

Kücken
 
Hallo Nevet, Hallo Kücken,

erstens muss ich dem Kücken recht geben. Frag einfach mal nach. Die können Dir sicher antwort geben.

Ich hab eben mal "gegoogelt" und bei "Wiki" was gefunden...
kopier es gerade mal rein...

Zitat:
Besonderer Kündigungsschutz

Schwerbehinderte und Gleichgestellte haben einen besonderen Kündigungsschutz. Ihnen darf nur ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden, wenn das Integrationsamt vorher zugestimmt hat. Ohne Zustimmung ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam, wenn innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitgericht erhoben worden ist. Die Unwirksamkeitsfolge tritt auch dann ein, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung oder Gleichstellung nichts wusste. Das Zustimmungserfordernis gilt bei Schwerbehinderten sogar dann, wenn die Schwerbehinderung erst nach der Kündigung (rückwirkend auf einen Zeitpunkt davor) festgestellt wird. (Anders bei Gleichgestellten: sie sind nur dann geschützt, wenn sie ihren Gleichstellungsantrag vor Zugang der Kündigung beim Arbeitsamt gestellt haben). Der Arbeitnehmer muss aber den Arbeitgeber unverzüglich nach der Kündigung auf seine Schwerbehinderung oder den von ihm gestellten Antrag hinweisen.
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts am 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen nach § 85 SGB IX unwirksam, wenn sie ohne Zustimmung des Integrationsamtes erfolgt. Vom Zustimmungserfordernis erfasst werden jedoch nur Kündigungen gegenüber solchen Arbeitnehmern, die bei Zugang der Kündigung bereits als Schwerbehinderte anerkannt sind oder den Antrag auf Anerkennung mindestens drei Wochen vor dem Zugang der Kündigung gestellt haben (§ 90 Abs. 2a SGB IX). Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind. Auch sie sind vom Sonderkündigungsschutz ausgeschlossen, wenn sie den Gleichstellungsantrag nicht mindestens drei Wochen vor der Kündigung gestellt haben.

Zitat Ende...

Hoffe nun mit der Kopie, ein klein wenig weiter geholfen zu haben.
Lass den Kopf nicht sinken, Du weisst was Du kannst.. den Rest lass dir am "A****" vorbei gehen und schau nach vorn...

Lg LeererMensch
 
Auch wenn hier eine Abmahnung im Raum schwebt, gilt doch folgendes:
1.) Der Arbeitgeber muss das Fehlverhalten nachweisen und in der Abmahnung auch darlegen.
Nur so ist ja gesichert, dass der Arbeitnehmer auch sein beanstandetes Verhalten ändern kann.
2.) Einer Abmahnung kann auf einfachem Wege widersprochen werden.
Die Gegendarstellung ist dann mit der Abmahnung zu den Akten zu nehmen. Der Widerspruch kann selbst später noch in einem möglich folgenden Kündigungsschutzverfahren eingelegt werden.
3.) Ist die Abmahnung inhaltlich falsch -Fehlverhalten nicht aufgezeigt, wogegen hat der AN verstoßen ; z.B. Betriebsordnung, allgem. Vorschriften, Mobbing- ist sie auch ohne Feststellung / Widerspruch ungültig
4.) Eine Abmahnung ist keine Kündigung

Alllgemein gilt natürlich auch bei Schwerbehinderung, dass mehrere Abmahnungen wegen des selben Fehlverhaltens (wenn es nicht auf die Behinderung zurückzuführen ist) sehr wohl eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Dies wird auch in den meisten Fällen von der Integrationsstelle anerkannt.

Sofern es im Betrieb einen Schwerbehindertenobmann/frau gibt, würde ich diese zum Gespräch hinzuziehen.
In jedem Fall würde ich ein anderes Mitglied des Betriebsrates zum Gespräch hinzuziehen, dass ist ihr Recht gemäß BetrVG.
§ 82 Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers

(1) Der Arbeitnehmer hat das Recht, in betrieblichen Angelegenheiten, die seine Person betreffen, von den nach Maßgabe des organisatorischen Aufbaus des Betriebs hierfür zuständigen Personen gehört zu werden. Er ist berechtigt, zu Maßnahmen des Arbeitgebers, die ihn betreffen, Stellung zu nehmen sowie Vorschläge für die Gestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs zu machen.
(2) Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert und dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt dieser Verhandlungen Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im Einzelfall nicht von dieser Verpflichtung entbunden wird.
 
Hallo Kücken, hallo leerer Mensch, hallo paps,
dank euch für die Antworten! Und dass ich sogar für mich gegoogelt und bei wiki gesucht habt! Hätte ich ja selber machen können, war gestern nur zu emotional aufgewühlt, geschockt oder so. Jedenfalls danke!
Erst mal, meinen Schwerbehindertenausweis einzusetzen für eine Sache in der es sicher nicht um Diskriminierung geht, das werde ich nicht tun.

Es macht Sinn erst das Gespräch am Montag abzuwarten.
Ich vermute, die Sache st sehr komplex. Da gibt es Chefin1, mit ihr bin ich gut befreundet. Allerdings haben unter dem Konflikt die Zusammenarbeit und Freundschaft gelitten.
Dann ibt es Chefin2. Sie gubt es erst seit 2 Jahren, als Vertretung für Chefin1. sie war es, die mir mit Abmahnung gedroht hat. Weitere Zitate " Da lief ja jahrelang alles auf Vetrauen, weil du mit Chefin1 befreundet bist und seit Kollegin endlich mal sagt, was los ist, kommt auf, dass du halt nicht so bist. Mein Vertrauen in dich ist ebrochen."
Ich glaube, das macht mir mehr zu schaffen, wie die angedrohte Abmahnung.
Das liefert mir viel Stoff für Spekulationen und Fragen, aber auch viel Stoff für einen weiteren Klärungsversch am Montag.
Nur - Klärungsvesuche gab es schon unendlich viele. Mir geht allmählich die Kraft aus, die Hoffnung, das es noch was bringt.
Auf der anderen Seite - ch hab so viel Hezblut, Energie, Kraft und Arbeit in diesen Job gesteckt. Ich glaube, dass der Trger gute Arbeit leistet, eine gte Firmenpolitik und Firmenphilosophie hat. Es würde mir sehr schwer fallen zu gehen.
Aber vielleicht brauche ch diesen krassen Konflikt um gehen zu können? Veränderungen bringen ja oft Gutes.
Nur im Streit zu gehen?...Hin nd her, hin und her, so sind grad meine Gedanken und Gefühle.
shalom
nevet
 
Das Gesprch wurde von Montag auf Donnerstag verschoben..und ich sitze wie auf heißen Kohlen und warte.............:mad:
 

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