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Alleinerziehende in Ausbildung (Wohngeld)

G

Gast

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Hallo Zusammen,

kurz zum Verständnis. Ich habe 2007 mein Abi gemacht und 2Monate später meine Tochter bekommen.
Nun habe ich im August eine Ausbildung angefangen und meine 2jährige geht in eine KITA. Es klappt alles super und ich bin richtig froh, dass wir zwei alles so gut hinbekommen.

Nun habe ich die letzten 3Jahre Wohngeld erhalten und habe einen neuen Antrag eingereicht, da ich ja nun ein Ausbildungsgehalt bekomme. Jetzt sagt mir unsere Gemeinde, dass ich keinen Anspruch mehr auf Wohngeld habe, weil ich in einer Ausbildung bin. Ich könnte höchstens Bafög beantragen, aber da mein Vater über der Einkommensgrenze liegt, bekomme ich dies nicht. Naja, nun frage ich mich, wie es sein kann, dass ich ohne Ausbildung und so Anspruch auf Wohngeld habe und nun nicht mehr, nur weil ich versuche, mir und meiner Tochter ein schönes Leben zu ermöglichen, indem ich den Grundstein lege-nämlich eine Ausbildung.

( das ganz komische an der Sache ist, dass seit den Komunalwahlen unser Bürgermeister gewechselt hat und auch die Frau der Wohngeldstelle weg ist. Nun habe ich schon von zwei Bekannten erfahren, dass sie ein Schreiben bekommen haben, dass ihr Wohngeld falsch berechnet war und sie deswegen zurück zahlen müssen- in einem Fall waren es über 1000€ und in anderem 750€. Läuft da irgendwas krummes in der Gemeinde? Sind die auf Sparkurs oder wie soll man das deuten?)

Kennt sich jm mit so etwas aus? Habe ich wirklich kein Anspruch auf Wohngeld?

Viele Grüße

und Danke😉
 
Hallo, Gastine,

ich habe gerade ein bisschen rumgegoogelt und bin auf eine phantastische Quelle zu Deinem Thema bzw. Anfrage gestoßen. Klink Dich ein bei "kiel.de" und suche dann über Wohgeld Auszubildende, Schüler, etc.

Soweit ich das erkenne, besteht für Dich durchaus die Chance, auch jetzt wieder Wohngeld zu beziehen. M.E. aufgrund Deiner kleinen Tochter und zweitens wäre die Möglichkeit gegeben, wenn ein Mitglied Deiner Familie (außer den Eltern), vielleicht Bruder oder Schwester, die nicht Bafög-berechtigt wären, existiert. Druck Dir das auf jeden Fall mal aus. Es steht dort auch ganz am Schluß:
- für Auszubildende ist die Anlaufstelle für Auskünfte das
Arbeitsamt
- für Studenten das Studentenwerk

etc.

Also, was der liebe Staat sich da wieder kompliziertes ausgedacht hat, Wahnsinn. Aber ich meine, Du hast die Chance auf weiteren Bezug. Bitte lesen und beim AA dann erkundigen, ob Du richtig gelesen hast!

Würde mich sehr freuen über Erfolg und vielleicht Rückmeldung im Interesse anderer Betroffener.

Liebe Grüße

Barnici
 

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