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ALG2-Elternzeit-Alleinerziehend-Studium??

  • Starter*in Starter*in Gast Sonnie
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Gast Sonnie

Gast
Hallo...
Bin alleinerziehende Mom von 2 Mädelz (2+4) nach der Trennung von meinem Mann beziehe ich nun ALGII + Unterhaltvorschuß. Nächstes Jahr Ende Mai endet meine Elternzeit. Bin Automobilkauffrau, allerdings sieht es nicht so rosig aus in dem Unternehmen. Inder letzten Jahren wurden soviele Mitarbeiter entlassen..so dass abzusehen ist, wie es mir ergehen wird, wenn ich da wieder anfange. Außerdem stellt sich das Problem, dass ich so oder so wohl nicht in der Lage wäre eine ganztagsstelle anztreten. Weiß garnicht wie das dann laufen soll. Ob ich meine Kinder dann einer Tagesmutter geben muss und dann von der ARGE verlangt wird, dass ich den ganzen Tag arbeiten gehe und dabei noch das Geld für die Tagesmutter aufzutreiben.?!
Wie gesagt, eine langfristige Beschäftigung würde mich dort sowieso nicht erwarten, so dass ich nun mit dem Gedanken spiele Lehramt GG in Kunst und Mathematik zu studieren. Das wäre mit den Kindern auf Dauer am Besten zu vereinbaren. Ansonsten hat man im Berufsleben als Mutter mit 2 Kindern schlechte Karten, da jeder Arbeitgeben weiß wie "flexible" eine alleinerziehende Mutter ist;-) Wie ich es auch anstelle würde es ansonsten nicht ausreichen unseren Lebensunterhalt zu bestreiten, ohne, dass wir auf soziale Unterstützung angewiesen wären.
Nun ist es aber so: für die Einschreibeung im WS bin ich (für Kunst) zu spät dran. Das SS beginnt allerdings erst, wenn ich schonwieder bei meinem alten AG arbeiten sollte. Weiterhin müsste ich ja BAfög beantragen, soweit ich mich schlau gemacht habe dürfte ich, weil ich kleine Kinder habe trotz meines Alters von nähstes Jahr 30 noch welches bekommen?!? Bloß was sagt die ARGE bzw mein Arbeitgeben dazu wenn ich jetz auf die Idee komme zu studieren?? Meine Kinder müssten ja theoretisch noch weiterhin ALGII bekommen müssen..bloß wenn ich afu die Möglichkeit bei der Firma zu arbeiten verzichte, kriegt ich /die Kinder dann überhaupt noch ALGII???
Hach mensch ist das alles kompliziert.
Vielleicht kann mir hier jemand nen Tipp geben?!?!
Danke fürs Durchlesen;-) Sonja
 
Ob ich meine Kinder dann einer Tagesmutter geben muss und dann von der ARGE verlangt wird, dass ich den ganzen Tag arbeiten gehe und dabei noch das Geld für die Tagesmutter aufzutreiben.?!


bloß wenn ich afu die Möglichkeit bei der Firma zu arbeiten verzichte, kriegt ich /die Kinder dann überhaupt noch ALGII???


zu 1: nein, solange die kinder nicht in die schule gehen, musst du gar nicht arbeiten gehen. ab grundschulalter auch nur stundenweise und ab 12 jahren dann wieder vollzeit.

zu 2 : kommt drauf an, was du für einen arbeitsvertrag hast. lässt er sich nicht dahingehend abwandeln, dass du teilzeit arbeiten kannst UND die kinder betreut werden ( nicht zu deinen lasten ), dann hast du trotzdem das recht auf ALG 2. besteht diese möglichkeit jedoch, dann hast du keinen anspruch mehr....

lexi
 
zu 1: nein, solange die kinder nicht in die schule gehen, musst du gar nicht arbeiten gehen. ab grundschulalter auch nur stundenweise und ab 12 jahren dann wieder vollzeit.

zu 2 : kommt drauf an, was du für einen arbeitsvertrag hast. lässt er sich nicht dahingehend abwandeln, dass du teilzeit arbeiten kannst UND die kinder betreut werden ( nicht zu deinen lasten ), dann hast du trotzdem das recht auf ALG 2. besteht diese möglichkeit jedoch, dann hast du keinen anspruch mehr....

lexi

Hi Lexi,
irgendwas widerspricht sich, oder ich verstehe es nicht richtig....wenn ich ne halbtagstelle bekomme, muss ich arbeiten gehen und bekomme kein ALGII mehr (bzw ergänzend) wie war das jetzt mit der Kinderbetreuung? Also meinst du wenn ich die Kurze dann in den KiGa tue und vormittags in dieser Zeit arbeiten gehe?
Oben schreibst du allerdings, dass ich erst stundenweise arbeiten gehen muss, wenn die Kinder zur Schule gehen?!
 
nein, es ist freiwillig, ob du arbeiten gehst, solange die kinder so klein sind. in jedem fall. da hab ich mich dämlich ausgedrückt.
ich meinte mit beispiel 2, dass, wenn du der ARGE zu verstehen gibst, dass du weiter arbeiten willst und kannst, dass du dann in diesem fall den anspruch verlierst, wenn sich dein arbeitsvertrag dahingehend abändern lässt...
besser verständlich?!
 
ZITAT VON LEXI: zu 1: nein, solange die kinder nicht in die schule gehen, musst du gar nicht arbeiten gehen. ab grundschulalter auch nur stundenweise und ab 12 jahren dann wieder vollzeit.

da muss ich aber wiedersprechen sobald das kind 3 jahre ist kommt das amt, schaut ob das kind bald in den kindergarten geht und die mutter arbeiten geht. wenn nicht darf die mutter dann vollkommen idiotische arbeitsamt-kurse mitmachen.
 
es geht hier aber nicht um kurse, sondern um die frage, ab wann man verpflichtet ist vollzeit arbeiten zu gehen... und das ist nunmal so, wie ich gesagt hab. die anderen schikanen, die da von amts wegen auf einen zukommen ( können ) seien mal dahin gestellt.
 
wenn die kinder 3 sind können sie in den kindergarten. dann kommt vom amt ein briefchen (war bei mir so) ab wann das kind in den kiga geht und was man dann arbeitet. wenn man partout keine arbeit findet, muss man solche kurse machen damit man arbeit findet.

der gesamtbedarf wird vom amt ausgerechnet, das einkommen abgezogen (kindergeld, unterhalt, arbeit usw.) und dann die eventuelle differenz vom amt bezahlt.
 
Ganz genau heißt es sinngemäß.
Eine Arbeit bis zum Alter von drei Jahren ist in der Regel unzumutbar. Nach dem 3. Lebensjahr des Kindes ist eine Arbeit nur dann zumutbar, wenn die Betreuung des Kindes in einer Einrichtung oder von einer Tagesmutter gesichert ist.
Dabei ist nicht die Rede davon, ob es Halb-oder Vollzeit ist.
Das darf auch nicht verwechselt werden mit den Bedingungen, zu der eine geschiedene Frau mit kleinen Kindern arbeiten gehen muss, bei der Frage des nachehelichen Unterhaltes. Denn da herrschen andere Regeln.
 
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