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ALG 2 - Krankenhausaufenthalt = Kürzung der Leistungen?

Sh0rtyrose

Aktives Mitglied
Hallo meine Lieben,
ich habe da ein kleines, großes Problem!

Im Mai lag ich für etwa 10 Tage im Krankenhaus und nun möchte mir die Arge ca. 25 % abziehen, weil ich dort ja mit Nahrungsmitteln verpflegt worden bin.

Meines Wissens nach fällt so etwas aber erst an, wenn man 4 Wochen oder länger im Krankenhaus war und außerdem muss ich ja auch noch für jeden Tag 10 Euro Eigenanteil zahlen.

Gibt es da irgendwie einen Paragraphen, der mir weiterhelfen könnte?

ich danke schon jetzt für Antworten.
Gruß,
Sh0rtyrose
 
Hallo Shortyrose,

mit dem Einkommen von ALG II hättest Du dich schon längst von der Zuzahlungspflicht befreien lassen können. Sprich mal mit Deiner Krankenkasse.

Was den Abzug betrifft siehe Urteil des Sozialgericht Detmold:

SG Detmold, S 9 AS 237/05:

Im SGB II fehlt es an einer Rechtsgrundlage zur Küzung der Regelleistung auf den sog. Barbetrag bei einem Krankenhausaufenthalt. Aus dem Umkehrschluss zu § 7 Abs. 4 SGB II ergibt sich, dass bei einer stationären Aufnahme von weniger als 6 Monaten gerade keine Leistungseinschränkung vorgenommen werden soll.


Viele Grüße

Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich danke dir von Herzen mein lieber Störer und knuddel dich mal ganz feste.
Ich werd mich in nächster Zeit noch einmal näher bei dir melden, versprochen!

Drück dich,
Sh0rty
 
Hallo Shortyrose,

vielleicht auch ganz nützlich:
(aus dem Fachinformationsdienst der Arge)


Die Verpflegung während eines Krankenhausaufenthaltes ist zusätzliches Einkommen nach §11Abs.1 SGB II.Dieses Einkommen sollte mit ca.35%
vom Regelsatz abgezogen werden.

Von diesem Einkommen ist die tägliche Zuzahlung von 1OEuro
abzusetzen.
Im Ergebnis wird die Regelleistung damit für längstens 28 Tage nicht gekürzt.

Es ist aber zu prüfen,ob durch Zuzahlungen ,Medikamenze,
Praxisgebühren bereits eine Befreiung vorliegt.

Solltest du die Höhe der Befreiungsgrenze nicht erreichen,dürfte
die Arge meiner Meinung nach nicht abziehen.
Mit den hier genannten Begründungungen Widerspruch gegen die
Kürzung einlegen.
Widerspruch auf jeden Fall schriftlich,per Einschreiben.
(Widersprüche werden gern mal verbummelt,dann hast du schlechte
Karten,weil Frist abgelaufen)

Gruss Karin
 
Wenn du von ALG II lebst, werden normalerweise 35 % vom Regelsatz abgezogen wenn du im KH warst.

Die Medikamentenbefreiung hat damit nix zu tun. Wenn du die Befreiung hast musst du nur die 10 € täglich für den KH-Aufenthalt nicht bezahlen.

Aber die Tage die du im KH warst, werden mit 35 % vom RS abgezogen. Das wäre korrekt. Kannst also von Glück reden das es nur 25 % sind.

Susi
 
Es gibt halt auch einen Unterschied zwischen dem was Behörden (teilweise unrechtmäßig) tun, was im SGB steht, und was Gerichte zwischenzeitlich dazu entschieden haben.

Sozialhilfeforum hin, Sozialhilfeforum her.
 
Ich hatte die Befreiung da aber noch nicht ( übrigens musste ich dafür, dass ich einen Befreiungsausweis erhalte auch erstmal ca. 100 Euro zahlen) und musste das Kh Geld also bezahlen.
Ich war zwischenzeitlich nochmal im Kh, das hat die Arge aber glücklicherweise nicht mitbekommen.

Ich finde das ziemlich mies.

Um mal kurz vom Thema abzukommen...
Wenn ich einen termin dort habe und 5 minuten zu spät komme, wird mir mein geld für 3 monate gekürzt.
Nun wollten ein paar leute kommen, damit ich endlich eine waschmaschine bekomme und ich habe schon 2 Mal einen neuen Termin bekommen und waren sie da? NEIN!
Das sind immerhin 2 Tage in denen ich mich nicht wenigstens nach einem Nebejob umschauen konnte...

Wie auch immer...Danke nochmal für die Tipps
 
Hallo Shortyrose,

es ist so glaube ich für dich das Beste,du wendest dich mal an
das Erwerbslosen Forum, es reicht, wenn du diese Bezeichnung
eintippst. Vielleicht kann Störer dir auch einen Link einstellen.
Bei deinen Problemen kann man dir dort gezielter helfen .Es
schreiben "Profis" dort,welche dir den "genauen Weg "aufzeigen können,
daß du zu deinem Recht und einer Waschmaschine kommst.🙂
Du scheinst einen knallharten Sachbearbeiter auf deine Arge zu haben.
Dem kannst du nur mit knallharten Fakten,s c h r i f t l i c h beikommen.

Wünsche Dir viel Glück dabei.
Gruss Karin
 
Hallo Shortyrose,

es ist so glaube ich für dich das Beste,du wendest dich mal an
das Erwerbslosen Forum, es reicht, wenn du diese Bezeichnung
eintippst. Vielleicht kann Störer dir auch einen Link einstellen.
Bei deinen Problemen kann man dir dort gezielter helfen .Es
schreiben "Profis" dort,welche dir den "genauen Weg "aufzeigen können,
daß du zu deinem Recht und einer Waschmaschine kommst.🙂
Du scheinst einen knallharten Sachbearbeiter auf deine Arge zu haben.
Dem kannst du nur mit knallharten Fakten,s c h r i f t l i c h beikommen.

Wünsche Dir viel Glück dabei.
Gruss Karin

Der Schreibstil kommt mir sehr bekannt vor. Ich würde mich freuen, wenn ich da Recht hätte🙂

Ich richte einfach mal prophylaktisch schöne Grüße an den Norden.

Thomas
 

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