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ALG 1 dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen

brandonf.

Aktives Mitglied
Ein Beispiel:

Man erfüllt alle Voraussetzungen für einen Anspruch auf ALG 1. Die Bezugsdauer wären 12 Monate.

Was passiert, wenn man kein Interesse an dieser Leistung hat und zunächst einmal von seinem eigenen Ersparten leben will um bspw. eine Weltreise von ein paar Monaten zu machen?

Kann man nach Beendigung der Weltreise zum Arbeitsamt gehen und ALG 1 ganz normal beantragen?
Auch zu diesem Zeitpunkt (6 Monate nach Beginn der Arbeitslosigkeit) würde man alle Voraussetzungen erfüllen:
Man hätte innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate gearbeitet (Anwartschaftszeit), man hätte innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 24 Monate gearbeitet um eben die Bezugsdauer von 12 Monaten zu erreichen.

Wäre so ein Vorgehen möglich?
Ich finde da nichts Genaues im Gesetz. Ich stelle mir die Frage, ob man bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes 1 nach den sechs Monaten Weltreise einmal die 6 Monate Arbeitseinkommen und einmal die 6 Monate Weltreise wo das Arbeitseinkommen bei 0 Euro liegt zu Grunde legt und man dementsprechend nur ein "halbes" Arbeitslosengeld 1 kriegen würde.
 
Wenn du das ganz genau wissen willst, dann rufe doch beim Arbeitsamt an, wobei ich schon denke, dass du eine Weile von deinen eigenen Ersparnissen leben, auf Weltreise gehen und erst danach den Antrag auf ALG I stellen kannst. Wichtig ist, dass du ab Antragstellung dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kannst.

Wenn du es dir allerdings leisten kannst, mehrere Monate ohne Bezüge durch die Welt zu reisen, warum nimmst du dann nicht ein halbes Jahr unbezahlten Urlaub und gehst in deine alte Arbeitsstelle zurück?
 
Zuletzt bearbeitet:
ein bekannter von mir hat sich nicht arbeitslos gemeldet als er es war, sondern erst ein halbes jahr später. er lebte von seinem geld. er bekam wegen verspäteter meldung (!) 3 monate sperre...also 3 monate kein geld.
 
Wenn du im Land bleibst, kannst du deine Meldung ja so legen, dass du die mögliche Sperrzeit mit einrechnest. Was du auf alle Fälle nicht vergessen darfst, ist die Krankenversicherung! Wir haben Versicherungspflicht und wenn du nicht arbeitslos gemeldet bist, dann bist du automatisch nicht krankenversichert. Andererseits, wenn du studierst, dann bist du ja nicht arbeitslos, sondern bist erst arbeitslos, wenn das Studium / die Fortbildung beendet ist. 😉

Am besten wird sein, du lässt dich diesbezüglich bei der ARGE beraten.
 
Ein Grund, dass man sich 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt melden muss ist, dass man ja nicht bis zum Beginn des ALG1 Bezuges mit Bewerbungen schreiben warten soll. Idealerweise findet man dann in diesen 3 Monaten schon eine neue Stelle und kommt somit gar nicht erst in den Bezug von ALG 1.

Wenn aber nun jemand sagt, er möchte erst mal reisen (statt sich zu bewerben) und möchte danach dann anfangen sich zu bewerben und dann direkt ALG1 beziehen, ist das so nicht gedacht. Sondern man soll ja versuchen gar nicht erst in den Leistungsbezug zu kommen. Daher ja auch die Sperre, wenn man sich zu spät beim Arbeitsamt meldet.

Es bleibt also nur der Weg, dass man sich direkt beim Arbeitsamt erkundigt.

Geschickterweise machst Du dort aber lieber aus Deiner Weltreise einen Auslandsaufenthalt, in dem Du Sprachkenntnisse sammeln möchtest um so attraktiver für den Arbeitsmarkt zu werden.....
 
Es dreht sich bei Dir ja um eine Weiterbildung, von daher würde ich da einfach mal beim Arbeitsamt nachfragen. Möglicherweise läuft das da auch anders, als beim "Standard-ALG1".

Du mußt Dich bei befristeten Verträgen 3 Monate vor Ende melden, und bei einer Kündigung sofort nach deren Erhalt.
 

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