Ein Beispiel:
Man erfüllt alle Voraussetzungen für einen Anspruch auf ALG 1. Die Bezugsdauer wären 12 Monate.
Was passiert, wenn man kein Interesse an dieser Leistung hat und zunächst einmal von seinem eigenen Ersparten leben will um bspw. eine Weltreise von ein paar Monaten zu machen?
Kann man nach Beendigung der Weltreise zum Arbeitsamt gehen und ALG 1 ganz normal beantragen?
Auch zu diesem Zeitpunkt (6 Monate nach Beginn der Arbeitslosigkeit) würde man alle Voraussetzungen erfüllen:
Man hätte innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate gearbeitet (Anwartschaftszeit), man hätte innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 24 Monate gearbeitet um eben die Bezugsdauer von 12 Monaten zu erreichen.
Wäre so ein Vorgehen möglich?
Ich finde da nichts Genaues im Gesetz. Ich stelle mir die Frage, ob man bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes 1 nach den sechs Monaten Weltreise einmal die 6 Monate Arbeitseinkommen und einmal die 6 Monate Weltreise wo das Arbeitseinkommen bei 0 Euro liegt zu Grunde legt und man dementsprechend nur ein "halbes" Arbeitslosengeld 1 kriegen würde.
Man erfüllt alle Voraussetzungen für einen Anspruch auf ALG 1. Die Bezugsdauer wären 12 Monate.
Was passiert, wenn man kein Interesse an dieser Leistung hat und zunächst einmal von seinem eigenen Ersparten leben will um bspw. eine Weltreise von ein paar Monaten zu machen?
Kann man nach Beendigung der Weltreise zum Arbeitsamt gehen und ALG 1 ganz normal beantragen?
Auch zu diesem Zeitpunkt (6 Monate nach Beginn der Arbeitslosigkeit) würde man alle Voraussetzungen erfüllen:
Man hätte innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate gearbeitet (Anwartschaftszeit), man hätte innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 24 Monate gearbeitet um eben die Bezugsdauer von 12 Monaten zu erreichen.
Wäre so ein Vorgehen möglich?
Ich finde da nichts Genaues im Gesetz. Ich stelle mir die Frage, ob man bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes 1 nach den sechs Monaten Weltreise einmal die 6 Monate Arbeitseinkommen und einmal die 6 Monate Weltreise wo das Arbeitseinkommen bei 0 Euro liegt zu Grunde legt und man dementsprechend nur ein "halbes" Arbeitslosengeld 1 kriegen würde.