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Adoption!

T

Thessa

Gast
🙂 Hallo ihr lieben...
Kann mir jemand helfen???
Ich habe einen 7 Mo alten Sohn und bin mit dem Kindesvater schon während der Schwangerschaft getrennt. Sind auch nicht verheiratet gewesen.
Er hat sich von mir getrennt. Wollt auch das ich das Kind abtreibe. Seine Mutter hat mir auch schon einen Abtreuíbungstermin gemacht.
Bin aber niemals hingegangen weil ich mich für das Kind entschieden hatte!!!!!!!!!!!
Jetzt ist der kleine auf der Welt und ich habe von Geburt an schon einen neuen Papa für den kleinen. Der KV will den kleinen ständig haben. Auch allein. Geb ihn aber niemals zu ihm!!!!!
Er sieht den kleinen aller 2 Wo für ne Std. Meine Frage: Kann mein neuer Freund, trotz das der KV ne Vaterschaftsanerkennung gemacht hat den kleinen adoptieren?????
BITTE HELFT MIR!!!!!!!!!

Thessa
 

Hallo Thessa,

schau mal hier: Adoption!. Hier findest du vielleicht was du suchst.

hallo, ich weiß ja nicht, wie der KV reagiert und denkt darüber, was du vorhast. nur mit seiner einwilligung, kann dein neuer freund dein kind adoptieren. ob er damit so einfach einverstanden ist, ich weiß nicht. rede bitte auch mit dein neuen freund, sollte es zu einer adoptionsfreigabe kommen und ihr euch irgendwann mal trennen, dann ist er unterhaltsverpflichtet, eigentlich für ein fremdes kind. es hört sich zwar nicht gut an, aber zu 90% der männer, lassen sich dadurch nicht ein. sollte dein exfreund das machen, mit der freigabe, so ist er von allen lasten entbunden und hat aber auch kein besuchsrecht mehr. ich glaube wohl kaum, das er sich darauf einlässt. ich würde niemals meiner kinder freigeben, das ist mein fleisch und blut.
 
Hallo.
Vielen lieben Dank für deine Worte. Ich weiß, er würde das nie machen. Aber er macht mir solche schwierigkeiten. Der kleine wird ständig hin und her gerissen. Das nervt mich total. Muss mich immer aller 14 Tagen mit dem KV treffen. Jetzt ist er zum Jugendamt gegangen und wir haben ein Elterngespräch nächste Woche.
Hab mich aber schon informiert über ein Besuchsrecht. Er kann den kleinen 1 mal die Woche für ne halbe Std sehen aber niemals allein mitnehmen!
Darüber bin ich auch froh.
Kennst du dich mit Umgangsrecht aus?
 
ja aber natürlich kenne ich mich aus. als alleinerziehender vater habe ich so manches schon mit erlebt. wenn du fragen hast, kannst du mich auch privat schreiben. noch eins, ab den 4 jahr deines kindes kann er das besuchsrecht auf das wochende alle 14 tage, für sich alleine beantragen.
vorrausgesetzt, hygiene - sauberkeit muss sicher gestellt sein, sowie ein bett. auch väter haben gewisse rechte.
 

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