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Abwendung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafedurch gemeinnützige Arbeit

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Gast

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Hallo Zusammen,
ich habe ein sehr grosses Problem. Letztes Jahr wurde ich zu einer Geldstrafe von 2800€ verurteilt und habe die Genehmigung bekommen, diese mit gemeinnnütziger Arbeit abzuarbeiten. Von den insgesamt 850 Stunden habe ich jetzt noch 283 Stunden (muss am Tag 6 und in der Woche 30 Stunden absolvieren).
Jetzt fehlte ich wegen Terminen beim Arbeitsamt, Behördengänge und aufgrund massiver privater Probleme und diese angeblich unentschuldigt (habe aber mich telefonisch abgemeldet und die anderen Tage war niemand erreichbar!) - Jetzt bekam ich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft und soll schriftliche Stellungsnahme bis übernächste Woche nehmen, sonst widerrufen und die Ersatzfreiheiststrafe vollstreckt.
Habe gleich dort angerufen, aber unfreundlich und ihm egal meine Probleme - dem Rechstpfleger.
Was kann ich jetzt machen???! Angeblich würde mich nur noch ein ärztliches Attest retten - aber das geht ja nicht rückwirkend! :-(
Desweiteren, bescheissen die mich um Stunden (schreibe mir diese peniebel genau auf) und sie sagten mir egal wenn ich fehle, ich solle sie halt dann an Sonn- und Feiertagen nachholen. Sehr sehr undankbar und ehrlich gesagt will ich gar nicht mehr zu dieser Stelle, nach diesem Vorfall, aber es bleibt mir ja jetzt erst recht nix übrig.
Das Geld kann ich mir auch nicht leisten, da Hartz-Empfänger und Arbeit habe ich leider auch keine in Sicht. Vermutlich werd ich auch keinen Kredit bekommen. Und die Strafe abzahlen, wird bei solch einem bösartigen Rechtspfleger vermutlich auch nicht drinnen.
Was soll ich jetzt machen???
Zwar bin ich chronisch krank, aber ich kann doch nicht ständig zum Arzt und mich krankschreiben lassen, wenn mir die Arbeitsstelle doch das Angebot machte, dass ich die Stunden auch nachholen kann, wenn ich mal unentschuldigt fehle. Jetzt melden die mich doch tatsächlich als unentschuldigt gefehlt.
Ach, noch hinzuzufügen wäre - sie haben jetzt so gut wie keine Arbeit mehr!!! Danke!
 
Hallo Gast,


auf jeden Fall würde ich Dir dringend empfehlen,SCHRIFTLICH Stellung zu nehmen
und darlegen,daß Du die restlichen Stunden noch ableisten wirst. Etwaige
privaten Probleme interessieren da leider niemanden.
 
Behörden/Ämter stellen auch eine Bescheinigung aus, damit man den Grund für Fehlzeit nachweisen kann. Bleibst aus privaten Gründen weg, kann dir nur dein Hausarzt die Bescheinigung geben. Wenn dir deine geleisteten Std. Selbst aufschreibst, kannst dir auch Vorort von jmd. absegnen lassen, und denen unter die Nase halten.

Wenn die Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme haben möchte, macht man das schriftlich und nicht mündlich über den Hörer.

Wenn keine Arbeit da ist, kannst dich doch freuen über etwas Entspannung. Deine Anwesenheit ist doch was zählt.

lg.
 
Private Probleme interessieren tatsächlich keinen. "leider" ist hier nicht angebracht, wozu auch.

Du hast eine Strafe bekommen und die Möglichkeit, diese sozialverträglich abzuleisten.

Behördengänge sind auf den Nachmittag zu legen, das machen alle berufstätigen Leute so. Termine, die sich nicht ändern lassen (Einladungen vom JC, Facharzttermine), weiß man länger im Vorfeld und kann das vorab mit der Einsatzstelle klären und im Nachhinein mit einer Bescheinigung belegen.

Wenn man chronisch krank ist, sollte man keine Straftaten begehen....

Sorry, von mir kein Mitleid.
 
Versteh ich sowieso nicht.
Wenn die Staatsanwaltschaft von Dir eine schriftliche Stellungnahme verlangt - warum rufst Du dort an?
Das macht man dann schriftlich, nett, umfassend und dann klappt das auch. Die haben nichts davon, jemand einzusperren - das kostet nur nochmehr Geld.
 
ich habe angerufen, da ich bei der ertsen Stelle auch beschissen worden bin - auch wenn es sich "nur" um 24 stunden" handelt - und ich mehr für den kerl privat, wie gemeinnützig gearbeitet habe. und meine chronische krankheit ist durch meinen beruf und sport - ich bin sportinvalide - entstanden.
meine verurteilung übrigens entsstand durch notwehr - ich wurde von 4 leuten angegriffen, die das auch vor gericht zugaben mich zuerst beleidigt und dann geschlagen zu haben - ausschlaggebend war eine aussage durch einen angreifenden (ich wurde 2 minuten gewürgt und mit dem tode bedroht)...zu guter letzt und das geb ich zu hab ich einen gruß einer verfassungswidrigen organisation zur polizei gesagt...weil ich über deren verhalten und entscheidung enttäuscht war - nach den angriffen von immerhin nicht zu schwachen und mich bedrohenden gegenern, die mir auch noch sämtliche "freunde" androhten die auch kamen, als die polizei - ich rufte ja auch die polizei!
das telefonische machte ich, weil ich schon zuvor mit dem rechtspfleger über einen möglichen wechsel zu einer anderen stelle - die das als probezeit anrechnet - diskutiert habe und er damals sehr höflich war und mir keine steine in den weg legte.
also wieso das alles jetzt??? bin dort bei der arbeit und die chefin selbst sagte heute sie sei sehr zufrieden und sie fühlte sich überrumpelt von der staatsanwaltschaft.
 
Du kannst im Umgang mit einer deutschen Behörde nichts telefonisch regeln. Es geht um die schriftliche Dokumentation.
Es ist auch egal, ob bei der Institution, wo du deine Stunden ableisten mußt Arbeit für dich ist oder nicht. Es geht um Anwesenheit, darum, daß du deine Auflagen erfüllst.
Versuche, dir im Nachhinein Atteste zu besorgen oder leiste die versäumte Zeit nach ( wenn das noch geht), nimm endlich schriftlich Stellung und stell die Telefoniererei ein.
Dich über die Inhalte deiner soz. Stunden aufzuregen, bringt nichts. Das interessiert niemanden.
Genauso, wie deine persönlichen Probleme in diesem Zusammenhang keine Rolle spielen. Du kannst darüber denken was du willst, aber bei der Erfüllung deiner Auflagen hast du keinen Interpretationsspielraum.
 
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