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Abbruch der Behandlung und trotzdem alles bezahlen müssen?

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 125092
  • Datum Start Datum Start
G

Gelöscht 125092

Gast
Ich habe die Behandlung mit der losen Zahnspange abgebrochen. Der Kieferorthopäde sagte zu mir ich muss nur noch die Behandlungskosten bezahlen.

Im Vertrag steht wenn ich die Behandlung abbreche muss ich 1900€ bezahlen. Das habe ich mit der nächsten Rate getan.

Heute rief mich die Buchhaltung an ich muss die komplette Behandlung bezahlen!!! Das sind nochmal 1900€ für keine Leistungen.

Ja die Kollege hätte im Oktober die Rechnung bereits geschrieben.

Warum muss ich Behandlungskosten bezahlen die nicht erbracht werden?

Muss ich wirklich komplett alles bezahlen?
 
Warum muss ich Behandlungskosten bezahlen die nicht erbracht werden?
Hallo,
ich bin zwar Laie...

Wenn ich beim Zahnarzt, etc. eine kostenpflichtige Leistung beanspruche, muß ich im Normalfall etwas unterschreiben.
-> 's Kleingedruckte 😉🙂

Was wurde denn vor der Behandlung besprochen ?

Frage bitte bei der Krankenkasse nach, in wie weit sie dich unterstützen können.
Weiterhin kann ein Gespräch mit der Praxis Ergebnisse bringen.

Sollte hierbei nichts zufriedenstellendes herauskommen, hilft wohl nur noch ein Anwalt 🙁

Gruß Hajooo
 
Die letzte Rechnung die ich bekommen habe ist vom Oktober. Diese beläuft sich auf 3440,68€. Da sind Behandlungskosten vom 03.08.22 - 28.09.

Aber was ist mit der Zeit dazwischen? Kommt dann irgendwann eine neue Rechnung?

Die nächste Rechnung die ich habe ist vom 30.12. Zeitraum 09.11.-21.12. Was ist mit dem Oktober?

Die Behandlung hätte bis Juli gedauert. Da wird mir wieder erzählt ich hätte keine weiteren Kosten. Ja klar von wegen.... Ver... kann ich mich alleine.

Gesamtkosten sind 3517,83€. Da würde man mir gerade mal 46,75€...
 
Es gibt einen Behandlungsvertrag und ich habe den Vertrag am 21.12. gekündigt.
Hast Du fristgemäß gekündigt? Was steht im Vertrag zu den Kündigungsmodalitäten? Wie setzt sich die Rechnung zusammen? Material, das verwendet wurde, musst Du natürlich voll bezahlen, auch dann, wenn Du es nicht mehr verwenden möchtest.

Kann man ja schlecht dem Nächsten in den Mund tun.
 
Ich habe die Behandlung mit der losen Zahnspange abgebrochen. Der Kieferorthopäde sagte zu mir ich muss nur noch die Behandlungskosten bezahlen.

Im Vertrag steht wenn ich die Behandlung abbreche muss ich 1900€ bezahlen. Das habe ich mit der nächsten Rate getan.

Heute rief mich die Buchhaltung an ich muss die komplette Behandlung bezahlen!!! Das sind nochmal 1900€ für keine Leistungen.

Ja die Kollege hätte im Oktober die Rechnung bereits geschrieben.

Warum muss ich Behandlungskosten bezahlen die nicht erbracht werden?

Muss ich wirklich komplett alles bezahlen?
Klar musst Du zahlen, dass nennt sich positives Interesse. Der Arzt kann volle Vertragserfüllung verlangen und muss sich nur dasjenige anrechnen lassen,w as er einspart. Seinen Gewinn darf er aber komplett verlangen.

Ausnahme: Du kannst beweisen, dass er einen Grund geliefert hat, der zu einer Kündigung nach 626 BGB berechtigt. Die Hürde ist aber hoch, denn 626 bricht den Grundsatz: Pacta sund savanda.
 
Vielleicht liegt es daran das ich total übermüdet bin aber ich sehe nicht wo du Leistungen bezahlen musst die nicht angefallen sind?

Die Rechnungen beziehen sich auf den Zeitraum indem du noch in der Behandlung beim Kieferorthopäden warst. Ich nehme an diese Rechnung über 3000€ bezieht sich u.a. auf die Materialkosten sowie das ausmessen. Abdrücke nehmen usw. das Material von Zahnspangen ist nicht billig.

Die nächste Rechnung wird alleine die Behandlungskosten sein und wahrscheinlich in der Ratenzahlung miteinbegriffen sein.

Die 46€ die übrig bleiben sind nur die Behandlungskosten. Bei einer losen Spange kommst du damit vielleicht aus. Wobei ich mir auch nicht vorstellen kann das nicht doch noch mehr in Rechnung gestellt wird?

In deinem Vertrag steht das du bei Abbruch der Behandlung "nur" 1900€ zahlen musst. Richtig? Sind dort alle bisherigen Kosten miteingerechnet? Wenn du bereits über diese Summe drüber bist sind die Kosten leider gerechtfertigt.
 

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