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Ab wann Arbeitslos melden?

Profitaenzer

Mitglied
Liebe Gemeinde,

ich arbeite in einem großen Deutschen Elektrokonzern. Wir werden nun schon wieder umstrukturiert. Hierbei bahnt sich an, dass im Sinne des Umbaus meine Abteilung wahrscheinlich aufgelöst wird. Normaler Weise kommt man dann in eine Art Auffanggesellschaft und hat 1 Jahr Zeit, sich was neues intern oder extern zu suchen. Findet man nichts, muss man gehen. Ich möchte das Jahr nutzen um mich noch privat weiter zu qualifizieren, denn von dem Unternehmen erwarte ich gar nichts mehr. Einen Bildungsgutschein scheine ich nicht zu bekommen, da ich ein abgeschlossenes Studium habe, wenn ich das richtig verstanden habe.

Bin verheiratet, Mitte 40, 3 Kinder, Tarifangestellter und bin im Salesbereich im Büro tätig.

Unabhängig dessen, dass ich des Umstrukturierens müde bin, mich das alles psychisch extrem belastet und ich diesem ganzen Druck schon lange nicht mehr aushalte (Häusschen ist noch lange nicht abbezahlt) nehme ich es als Chance, vielleicht bei einem Mittelständler unter zu kommen, ich kann dieses Konzernwesen nicht mehr ertragen. Es geht nur noch im Marge, Dividende, aber nicht mehr um den Menschen dahinter. Das Damoklesschwert der Stellenstreichung ist allgegenwärtig. Jeden Tag. Auf dem Weg in die Arbeit, in der Arbeit und zu Hause nach der Arbeit. Alles dreht sich nur noch um einen möglichen Jobverlust, seit Jahren. Immer wenn umstrukturiert wird, also quasi alle 2 bis 3 Jahre. Das zermürbt mich und meine Familie. Aber ich will mich nicht beschweren, es wird viele Kollegen treffen, nicht nur mich. Man muss das beste aus der Situation machen. Bis jetzt bin ich immer haarscharf an der Stellenstreichung vorbei geschrammt, aber diesmal wird es meinen Bereich volle Breitseite treffen, da bin ich mehr sehr sicher. Es war eine Marge von 15% vorgesehen, wir schaffen nur 12%, also wird wegrationalisiert. Jammern hilft nichts, wenn es einem nicht mehr passt, kann man ja gehen. Das bekommen wir hier jeden Woche immer Montags im Jour Fix gesagt. Es ist mittlerweile die "ganz normale" Panikmache. Daran gewöhnt man sich irgendwann, nur dass diesmal wir gegangen werden.

Wir wollten dieses Jahr in den Urlaub fahren, haben dies aber gecancelt wegen der drohenden Arbeitslosigkeit.

Wenn ich also merke, dass das 1 Jahr in der Auffanggesellschaft ausläuft und ich nichts gefunden habe, ab wann muss ich mich dann Arbeitslos melden? Wie sind die Fristen? Ich will nichts verpassen.

Nach über 20 Jahren Betriebszugehörigkeit erwäge ich evtl. auch eine Abfindungsklage um für die Kinder raus zu holen was geht. Denn einfach so werde ich das Feld nicht kampflos räumen.


Gruß
Hannes
 
Zuletzt bearbeitet:
Arbeitslos kannst du dich erst melden, wenn du weißt, ab wann du keinen Job mehr hast bzw. wenn das Arbeitsverhältnis endet. Um keine Sperrzeit zu riskieren ist aber die Regel, dass du dich spätestens drei Monate vor Ende der Beschäftigung bzw. bei kürzeren Kündigungsfristen umgehend nach bekanntwerden arbeitsSUCHEND melden musst. Das kannst du jederzeit - auch jetzt schon, wenn du weißt, dass du grundsätzlich wechseln willst.

Die Agentur für Arbeit wird bei Massenkündigungen außerdem vom Arbeitgeber informiert (auch wenn du dabei nicht namentlich genannt wirst - eher so "wir kündigen betriebsbedingt wg Schließung 7 Maler, 3 Buchhalter und 5 Sachbearbeiter.... ").

Bezüglich einer Vermittlung von Arbeit würde ich mich allerdings selbst kümmern und mich nicht auf Angebote von der Agentur beschränken. Mitunter wird man auch in Maßnahmen gesteckt, die für einen nicht wirklich Sinn machen...

Was sagt euer Betriebsrat zum Thema Abfindung? Normalerweise mischt der mit wenn Betriebsteile geschlossen oder umstrukturiert werden. Insbesondere auch was die Sozialauswahl betrifft - durch deine lange Betriebszugehörigkeit und Kinder wirst du sicher nicht ganz oben auf der Kündigungsliste stehen.

Wenn du wirklich wechseln möchtest, nutze jetzt schon die Zeit, dir Gedanken zu machen, wo du hin willst. Du wirst auch in der Auffanggesellschaft ne relativ lange Kündigungsfrist wg Betriebszugehörigkeit haben (gesetzlich müssten es 7 Monate sein, kann aber auch anders in deinem Arbeitsvertrag geregelt sein). Das hört sich viel an, wenn du aber erst dann anfängst darüber nachzudenken, was du machen willst, ist das doch recht kurz. Oft wird man in der Auffanggesellschafft auch nur geparkt und freigestellt. Wenn du dich für eine Weiterbildung interessierst, würde es sich anbieten, diese dann (noch bei vollem Gehalt) zu absolvieren.

Die Frage ist also: was willst du für die Zukunft?
 
Danke für Eure Antworten.

Ich werde versuchen meinem Leben eine neue Wende zu geben, für mich steht fest dass ich nie mehr in einen Großkonzern möchte. Steril und anonym, eine Nummer ohne Namen, das ist einfach nichts mehr für mich.

vg
Hannes
 
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