Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

.

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Hallo Gelöscht 125416,

schau mal hier: .. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Um Unterhaltsvorschuss zu erhalten, muss man doch eine Beistandschaft einrichten, oder? Dann klagt doch das JA.

Du musst dem JA natürlich alles mitteilen, was hilft, den Unterhalt zu erlangen, aber darüber hinaus bist Du zu nichts weiter verpflichtet. Aber Achtung: meine Infos haben schon ein paar Jahre auf dem Buckel.
 
Mir geht es einerseits darum, mir unnötigen Stress, Ärger und Zeit zu ersparen und natürlich auch Geld zu sparen. Der ganze Spaß kostet ja auch jede Menge Anwalts- und Gerichtskosten. Nachher gehe ich noch mit nem Minus raus.
Zunächst ist es so, dass Unterhalt nur der bekommen kann, der nicht selber in der Lage ist, Geld zu verdienen.
Bei Kindern kann man das annehmen.
Wenn es also um Kindesunterhalt geht, ist der Unterhalt ein Anspruch des Kindes - und nicht dein Anspruch. Daraus folgt, dass Du zwar zum Anwalt gehst, aber wegen der Fürsorgepflicht den anspruch nicht im eigenen Namen sondern als Vertreterin des Kindes realisiert wissen willst.
Kinder bekommen also Prozesskostenhilfe.
Das Kind hat einen Anspruch auf einen Titel. Dies ist ein Blatt, auf dem steht, dass der Unterhaltsschuldner sich im Nicht-Zahlungsfall der Zwangsvollstreckung unterwirft. Dies macht ein Gerichtsvollzieher.
Man kann als Schuldner so einen Titel kostenlos beim Jugendamt erstellen lassen.
Eingeleitet wird das Verfahren durch das Beantragen einer Einkommensauskunft zwecks Unterhaltszahlung., und zwar mit Frist, damit der Schuldner überhaupt in Verzug gerät. Ab da gilt der zu zahlende Unterhalt - auch nachträglich.

Ist der Schuldner nicht leistungswillig oder leistungsfähig, so zahlt das Amt einen Unterhaltsvorschuss, der die Differenz abdeckt.
So kommt das Kind in jedem Fall zu seiner Existenzgrundlage.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben