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2 Wochen Pause zwischen altem und neuen Job wie am besten vorgehen?

Tripleseven777

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

ich habe im nächsten Jahr ab 1. März einen neuen Job, für den ich allerdings schon eine Woche vorher, ende Februar eine 1wöchige Schulung/Unterweisung machen muss. Jetzt würde ich ja normalerweise zu ende Februar meinen alten Job kündigen, aber leider geht es nicht, das ich meinen Resturlaub nicht in dieser Woche nehmen kann und die Tage sowieso nicht reichen.

Würde es denn gehen, wenn ich zu mitte Februar kündige unter Verzicht auf Arbeitslosengeld, damit ich in Ruhe diese Schulung für den neuen Job absolvieren kann? Muss ich mich in diesem Falle trotzdem für 2 Wochen Arbeitslos melden?

Es ist für mich eine blöde Situation, ich würde lieber ohne Unterbrechung vom alten in den neuen Job wechseln, aber leider geht das nicht wegen eben dieser Schulung.

Vielleicht kann mir hier wer einen Rat geben....
 
Hallo zusammen,

ich habe im nächsten Jahr ab 1. März einen neuen Job, für den ich allerdings schon eine Woche vorher, ende Februar eine 1wöchige Schulung/Unterweisung machen muss. Jetzt würde ich ja normalerweise zu ende Februar meinen alten Job kündigen, aber leider geht es nicht, das ich meinen Resturlaub nicht in dieser Woche nehmen kann und die Tage sowieso nicht reichen.

Würde es denn gehen, wenn ich zu mitte Februar kündige unter Verzicht auf Arbeitslosengeld, damit ich in Ruhe diese Schulung für den neuen Job absolvieren kann? Muss ich mich in diesem Falle trotzdem für 2 Wochen Arbeitslos melden?

Es ist für mich eine blöde Situation, ich würde lieber ohne Unterbrechung vom alten in den neuen Job wechseln, aber leider geht das nicht wegen eben dieser Schulung.

Vielleicht kann mir hier wer einen Rat geben....
Wenn du noch genug Urlaub hast, kannst Du doch früher kündigen und Urlaub nehmen.
 
Es gibt doch keine Verpflichtung, sich arbeitslos zu melden.

Den neuen Job hast du ja. Du könntest auch zu Ende Dezember kündigen und sechs Wochen eine Weltreise machen. Das ist ganz deine Entscheidung.

Edit: Ich glaube, die Übergangszeit beträgt nur vier Wochen bezüglich der Krankenversicherung. Reicht ja aber auch.
 
Hallo zusammen,

ich habe im nächsten Jahr ab 1. März einen neuen Job, für den ich allerdings schon eine Woche vorher, ende Februar eine 1wöchige Schulung/Unterweisung machen muss. Jetzt würde ich ja normalerweise zu ende Februar meinen alten Job kündigen, aber leider geht es nicht, das ich meinen Resturlaub nicht in dieser Woche nehmen kann und die Tage sowieso nicht reichen.
Ist die Schulung unbezahlt ? Eigentlich müsste die ja schon zum neuen Arbeitsverhältnis zählen , oder?
 
Wenn Du selber kündigst , bekommst Du sowieso erstmal kein Arbeitslosengeld.

Diese Aussage ist so wie sie da steht falsch. Es entscheidet die Leistungsabteilung der Agentur und nicht in jedem Fall gibt es eine Sperre. (AZ unzumutbar usw.) Also halte dich mt Falschaussagen zurück wenn du keine Ahnung hast.

Auch wenn man diesem Fall keine Leistungen bezieht sollte man sich bezüglich der Rente bei der Agentur melden, da auch für diese Zeit (minimale) Beiträge gezahlt werden.

Eine Pflicht gibt es schon dies hat nichts mit dem Leistungsbezug zu tun.
 
Diese Aussage ist so wie sie da steht falsch. Es entscheidet die Leistungsabteilung der Agentur und nicht in jedem Fall gibt es eine Sperre. (AZ unzumutbar usw.) Also halte dich mt Falschaussagen zurück wenn du keine Ahnung hast.

Also relativiere ich es , in aller Regel bekommt man dann keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung.
Auch wenn man diesem Fall keine Leistungen bezieht sollte man sich bezüglich der Rente bei der Agentur melden, da auch für diese Zeit (minimale) Beiträge gezahlt werden.

Eine Pflicht gibt es schon dies hat nichts mit dem Leistungsbezug zu tun.
Eine Pflicht gibt es nicht. Oder woraus ergibt sich diese?
 
Jetzt würde ich ja normalerweise zu ende Februar meinen alten Job kündigen, aber leider geht es nicht, das ich meinen Resturlaub nicht in dieser Woche nehmen kann und die Tage sowieso nicht reichen.
Verstehe ich nicht...
Du weißt schon das es eine Kündigungsfrist gibt.
Was hat das mit deinem Resturlaub zu tun?
Lass dich im JC beraten. Ab wann läuft der neue Vertrag? Bekommst du die Schulung nicht bezahlt?
 
Ich würde darauf verzichten, mich arbeitslos zu melden. Du hast dann zwar zwei Wochen lang kein Gehalt, aber das ist besser als der K(r)ampf mit den Bhörden.
Und die eine freie Woche würde ich einfach genießen.
Auch im Lebenslauf wird sich diese eine fehlende Woche bei einer zukünftigen Stellensuche nicht auswirken.
 
Ich würde darauf verzichten, mich arbeitslos zu melden. Du hast dann zwar zwei Wochen lang kein Gehalt, aber das ist besser als der K(r)ampf mit den Bhörden.
Und die eine freie Woche würde ich einfach genießen.
Auch im Lebenslauf wird sich diese eine fehlende Woche bei einer zukünftigen Stellensuche nicht auswirken.
In dem Fall ist es eh schwierig sich arbeitslos zu melden, da der TE selber kündigt.
Da müsste es schon trifftige Gründe geben , damit er Alg1 bekommt.
 

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