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2 Minijobs haben

Problemmensch75

Aktives Mitglied
Ich habe folgendes Problem ich arbeite jetzt schon seit 1 Monat im Lager und jetzt will ich einen 2ten 450 Eurojob annehmen, weil ich eben noch zuviel Zeit habe .Im ersten Arbeitsvertrag steht kein 2ten 450 Euro job annehmen, jetzt hab ich morgen ein Vorstellungsgespräch bei Firma XY als Reinigungskraft. Der Dame am Telefon habe ich jetzt nichts vom 1sten Job erzählt.
Ich weiß jetzt nicht, wie das Gespräch morgen ablaufen wird ????

Wie bekomme ich 2 Jobs unter einen Hut ohne damit einer merkt , dass ich noch einen anderen habe auch steuerlich will ich nichts zahlen.. .aber job 2 wird ja auch bei der Krankenkasse angemeldet fliegt das nicht auf????
 
Natürlich fliegt das auf.

Der jeweils andere Arbeitgeber, mindestens aber der zweite Arbeitgeber, bekommt eine entsprechende Meldung der Minijobzentrale, dass Du noch einen anderen Minijob hast.

Der zweite Minijob ist dann sozialversicherungs- und steuerpflichtig mit Steuerklasse 6, es sei denn Du hast sonst keinen sozialversicherungspflichtigen Job und die beiden Minijobs zusammen ergeben nicht mehr als 450,00 Euro Bruttoverdienst.

Du wirst auch beim Arbeitgeber ein Formblatt unterschreiben müssen, in dem Du denen zusicherst noch keinen Minijob neben diesem Minijob zu haben, sofern Du eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübst oder aber , dass die 2 Minijobs zusammen nicht mehr als 450,00 Euro ergeben und dass Du alle rechtlichen Folgen trägst , falls die Angaben nicht der Wahrheit entsprechen.
 
Natürlich fliegt das auf.

Der jeweils andere Arbeitgeber, mindestens aber der zweite Arbeitgeber, bekommt eine entsprechende Meldung der Minijobzentrale, dass Du noch einen anderen Minijob hast.

Der zweite Minijob ist dann sozialversicherungs- und steuerpflichtig mit Steuerklasse 6, es sei denn Du hast sonst keinen sozialversicherungspflichtigen Job und die beiden Minijobs zusammen ergeben nicht mehr als 450,00 Euro Bruttoverdienst.

Du wirst auch beim Arbeitgeber ein Formblatt unterschreiben müssen, in dem Du denen zusicherst noch keinen Minijob neben diesem Minijob zu haben, sofern Du eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübst oder aber , dass die 2 Minijobs zusammen nicht mehr als 450,00 Euro ergeben und dass Du alle rechtlichen Folgen trägst , falls die Angaben nicht der Wahrheit entsprechen.


Wieso ist das so doof ?
Was soll ich morgen im Gespräch sagen, eigentlich juckt mich das nicht oder wie???
Ich will 2 Minijobs weil ich da noch flexibel bin bzg meiner Abendschule mähhhhhhh.
 
Du kannst ja 2 Minijobs haben, sofern Du keinen festen sozialversichungspflichtigen Job hast und bei beiden Minijobs zusammen nicht mehr als 450,00 Euro im Monat verdienst.

Wenn Du allerdings schon eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hast, dann geht nur 1 Minijob, der zweite wäre dann steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Du musst auf jeden Fall morgen erklären, dass Du schon einen Minijob hast. Der Arbeitgeber bekommt es durch die Meldung der Minijobzentrale ja sowieso zeitnah mit und kann Dich dann für die Folgen z. B. Sozialversicherungspflicht haftbar machen, wenn Du ihm den ersten verschwiegen hast.

Dabei spielt es keine Rolle , was Du Dir wünschst oder nicht.
 
Ich lese dauernd Minijobzentrale. Ist das etwas Amtliches?

Ansonsten finde ich das schon anmaßend, bei einem Minijob dem Arbeitnehmer verbieten zu wollen, noch einen 2. dazuzunehmen.

Aber 2 Minijobs zusammen damit fällst du bestimmt aus Hartz4 raus, falls du das gerade beziehst.


Wie kommt ein AG überhaupt dazu, bei einem Minijob vorschreiben zu wollen, ob man noch einen macht?!
 
Ich lese dauernd Minijobzentrale. Ist das etwas Amtliches?

Ansonsten finde ich das schon anmaßend, bei einem Minijob dem Arbeitnehmer verbieten zu wollen, noch einen 2. dazuzunehmen.

Aber 2 Minijobs zusammen damit fällst du bestimmt aus Hartz4 raus, falls du das gerade beziehst.


Wie kommt ein AG überhaupt dazu, bei einem Minijob vorschreiben zu wollen, ob man noch einen macht?!

Die Minijobzentrale ist eine Abteilung der Knappschaftlichen Krankenkasse auf die die Verwaltung der Minijobs übertragen worden ist.

Die Knappschaft Bahn-und-See war ursprünglich die Krankenkasse der Bahnbeamten und verwaltet seit einigen Jahren die Minijobs und darin enthalten ist auch die Minijobzentrale.

Dorthin meldet jeder Arbeitgeber die Sozialversicherungsdaten der angestellten Minijobber und wenn nun natürlich 2 verschiedene Firmen ein - und denselben Minijobber angemeldet haben, fällt das im System auf und die Minijobzentrale schreibt - zumindest dem zweiten - Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer bereits einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber ausübt und so vermutlich mit diesem zweiten Job sozialversicherungspflichtig anzumelden ist und bittet um Rückmeldung.

Wenn der Arbeitgeber im Vertrag unterschrieben hat, dass er eben keinen 2. Minijob annehmen wird, dann ist das jetzt vertraglich so fest und man hätte sich vor der Vertragsunterzeichnung über eine anderweitige Regelung unterhalten müssen.
 
Danke für die Erklärung!

Ich würde das Risiko eingehen und den anderen Minijob annehmen.

Im schlimmsten Fall kündigt dir der erste AG und du hast wieder nur einen Minijob, aber den dann wenigstens ohne so ein (unzulässiges?) Verbot, einen 2. dazuzunehmen.
 
Ich würde das Risiko eingehen und den anderen Minijob annehmen.

Im schlimmsten Fall kündigt dir der erste AG und du hast wieder nur einen Minijob, aber den dann wenigstens ohne so ein (unzulässiges?) Verbot, einen 2. dazuzunehmen.

Das GEHT NICHT! Es sei denn er hat keine Sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und verdient mit den beiden Minijobs zusammen nicht mehr als 450,00 Euro im Monat.

Der 2. Arbeitgeber wird spätestens eine Woche nach der Anmeldung des Arbeitnehmers davon in Kenntnis gesetzt , dass der Arbeitnehmer bereits einen Minijob hat und somit vermutlich sozialversicherungspflichtig ist.

Dann spätestens wird der 2. Arbeitgeber nachfragen, wie die Verhältnisse sind.

Üblicherweise lässt der Arbeitgeber, den Arbeitnehmer unterschreiben, dass er noch keinen Minijob ausübt, falls er eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle hat oder aber eventuell bereits einen Minijob ausübt und zusammen eben nicht mehr als 450,00 Euro im Monat verdienen darf.

Im selben Schreiben macht der Arbeitgeber den Arbeitnehmer darauf aufmerksam, dass er , im Falle einer Falschangabe, die rechtlichen und finanziellen Folgen , die dem Betrieb daraus entstehen zu tragen habe.

Das geschieht vor Aufnahme der Arbeitstätigkeit.

Somit ist der Betrieb abgesichert und kann den Arbeitnehmer dann ggf. in Regress nehmen.

Zudem wird der Arbeitnehmer dann, falls er bereits einen Minijob und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat bei seiner regulären Krankenkasse als Arbeitnehmer angemeldet und mit der schlechtesten Steuerklasse 6 abgerechnet, so dass dann nicht mehr viel vom Minijobgehalt übrig bleibt.
 
Er hat doch überhaupt keinen Vollzeitjob, der Minijob ist der einzige.

Und von einem 450.- Job AG muss man sich doch nicht verbieten lassen, einen dazuzunehmen.

Das sollte man mal der ARGE melden, die sind bestimmt auch interessiert daran, dass die Leute eher mehr als weniger arbeiten.


Viele Menschen leben von mehreren Minijobs.
 
Wenn er keinen sonstigen sozialversicherungspflichtigen Job hat, dann kann er die 2. Stelle annehmen, sofern er nicht beim ersten Arbeitgeber die vollen 450,00 Euro im Monat ausgeschöpft hat.

Er muss aber dem 2. Arbeitgeber auf jeden Fall mitteilen, dass er schon einen Minijob hat.

Der muss das ja wissen, falls die Rückmeldung von der Minijobzentrale kommt. Und die kommt.

Und er muss es auch deshalb wissen, weil er das bei der Stundenzahl, die der Arbeitnehmer arbeiten kann berücksichtigen muss.
 

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