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Petition im Bundestag zwecks Art.4b Religionsfreiheit

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Marokko

Aktives Mitglied
Hallo,

ich habe hier was sehr interessentes gefunden. Ich denke mitmachen lohnt sich und kann auf keinen Fall schaden. In dem dazugehörigen Diskussionsforum kann man zudem seine Meinung zwecks diesem Thema mit anbringen. Die Anzahl der Beiträge im Diskussionsforum werden in den abgeschlossenen Petitionen erwähnt.

Also es geht um folgendes:
Grundgesetz: Religionsausübung
Eingereicht durch: Katja Wolf am Dienstag, 20. November 2007

Mit der Petition soll eine Ergänzung des Artikels 4 Abs. 2 Grundgesetz (GG) wie folgt erreicht werden: Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet, soweit sie nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt. 

Begründung:
Die Auseinandersetzungen um die in Artikel 4 GG geschützte Religionsfreiheit und der daraus resultierenden gesellschaftlichen Folgen nehmen an Schärfe zu. Insbesondere der Islam ist für viele Deutsche (ich schließe mich hier ausdrücklich ein!) schwer einzuschätzen und ruft Ängste hervor.

Meine Hauptangst besteht beispielsweise darin, dass ich davon ausgehe, dass ein Ziel einer Vielzahl ranghoher Muslime darin besteht, die Schari'a auch in Europa (und somit auch in Deutschland) einzuführen. Eine Änderung des Artikels 4 GG, so wie ich sie vorschlage, würde meines Erachtens hier eine klare Grenze aufzeigen, die sowohl symbolischen als auch rechtlichen Charakter hätte.

Und hier dazu der Link damit man dort unterzeichnen kann:

DEUTSCHER BUNDESTAG – Petitionsausschuss: E-Petitionen Petition einsehen/unterschreiben


Lasst doch mal hören, was ihr davon haltet.

Lieben Gruß
Marokko



 
Ich halte nichts davon, da es auf eine Einschränkung der Religionsfreiheit hinausläuft. Was anderes beinhaltet diese unsägliche Petition nicht.

Nichts anderes als Angstmacherei! Einschränkung von Grundrechten. Die Petenten sollten sich schämen.
 
Nein Einschränkung ja nur wenn es mit der Verfassung und den persönlichen Freiheitsrechten kollidieren sollte. Sprich der Art. 2 steht im Zweifelsfalle dann über dem Art. 4b mit der Religionsfreiheit.

Siehe Art. 1 und Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
 
Das ist mir auch klar. Ich kenne die Verfassung.

Nur wenn man die Begründung der Petenten liest, läuft es nur auf eine Ausgrenzung hinaus.

Vor diesem Hintergrund ist es einfach nur unsäglich.

Es sind halt Heiligkeiten, sorry Scheinheiligkeiten, die so etwas fordern können.
 
@Querkopf

Ich sehe das so nicht. Sollte es eine Änderung geben (was ich ehrlich gesagt zum jetzigen Zeitpunkt nicht glaube) läuft es keinesfalls auf eine Ausgrenzung hinaus denn es betrifft alle Religionen und nicht nur die eine die genannt ist. Daher kann von Ausgrenzung keine Rede sein.

In einem säkulären Staat der die allgemeingültigen Menschenrechte unterzeichnet hat sehe ich es eigentlich sowieso als eine Selbstverständlichkeit an, dass man unter dem Stempel Religionsfreiheit nicht alles durchsetzen sollte oder kann.
 
Tolle Petition. Unterstütze ich ausdrücklich.

Ich bin auch gegen die Scharia und bin der Meinung, dass man hier eine ganz klare Grenze ziehen sollte.
Zu oft gehen die angebliche Religionsfreiheit und falsche politische Korrektheit eine unheilige Allianz ein und untergraben nicht nur unsere freiheitliche Ordnung, sondern auch den gesunden Menschenverstand.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man sollte auch bedenken, dass wenn es hier in dem angeführten Beispiel auch um den Islam geht für die Muslime an sich sehr hilfreich sein kann indem es einen Schutz bietet vor Fanatismus innerhalb der Religion. Auch der Islam kennt andere weniger verfassungsfeindliche Auslegungen als so manch einem Muslim eingetrichtert wird.

Dies trifft natürlich auch auf andere Religionen zu.
 
Eine Petition mit der Angst vor einer Religion zu begründen, halte ich auch für polemisch. Das ist ein seltsamer Stil.

Von der Sache her scheinen aber tatsächlich die Artikel 2 und 4 in manchen Situationen im Widerspruch zu stehen. Darum macht die mit der Petition vorgeschlagene Ergänzung durchaus Sinn.

Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass die Petition Erfolg hat, Marokko.
 
Ich halte nichts davon, da es auf eine Einschränkung der Religionsfreiheit hinausläuft. Was anderes beinhaltet diese unsägliche Petition nicht.

Nichts anderes als Angstmacherei! Einschränkung von Grundrechten. Die Petenten sollten sich schämen.
Komische Ansicht. Natürlich handelt es sich um eine Einschränkung der Religionsfreiheit. Aber eben nur soweit "Rechte anderer verletzt und gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen wird".
Folgerichtig kann dies nur Menschen stören, die der Ansicht sind die Religion rechtfertigt es Rechte anderer zu verletzen und gegen unsere Verfassung zu verstoßen oder aber Menschen, die sich einfach nur mittels positiv besetzter Schlagwörter wie "Religionsfreiheit" profilieren wollen.
Und zu der provoktativen Bemerkung "Die Petenten sollten sich schämen" sage ich besser nichts :mad:.
 
Das ist doch schon so? Mit welchen Begründungen könnte denn sonst der Neubau von Moscheen verboten werden?

Und wenn´s nicht so ist - und um nicht einseitig zu werden - müssten sich dann nicht auch die christlichen Kirchen einschränken lassen. Zum Beispiel am Sonntagmorgen zwecks Gebimmel?
 
Zuletzt bearbeitet:
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