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Habe von Polizei eine Vorladung erhalten, ich habe große Panik und brauche einfach Hilfe zum reden

Ich zittere am Körper und hoffe das ich mit jemanden reden kann bzw. mir jemand sagt wie ich vorgehen kann.
ich habe grad per Post ein Brief erhalten, Absender ist KPB / Kreispolizeibehörde und zwar eine Vorladung. Wegen Betrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten ist Ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich. Das Erscheinen ist aus folgendem Grund erforderlich: Vernehmungsersuchen der Staatsanwaltschaft. Sie werden daher gebeten am ... bei der Dienststelle ... vorzusprechen.

Hintergrund ist, ich hatte bei Kleinanzeigen von einer Person privat mehrere Wertgutscheine gekauft und mit diesen Gutscheinen Ware aus dem Online Shop bestellt. Das die Gutscheine wohl rechtswidrig erlangt wurde, wusste ich nicht. Ich hatte vor paar Monaten schonmal ein Zeugenanhörungsbogen erhalten und da habe ich kurz sachlich die Angaben geschildert mit auch screenshots der Chatverläufe.
Ich hatte dazu hier bereits ein Beitrag erstellt aber möchte darauf nicht so eingehen, weil es dort teilweise in eine andere Richtung geschlagen hat. Ich hab mit sowas nie Erfahrungen bisher gemacht und meine Familie steht finanziell schlecht dar. Mein Bruder ist schwer psychisch und körperlich krank, meine Mama hat auch körperliche beschwerden und ist im Alter und ich versuche als "junger Mann" meine Familie noch zu unterstützen, Einkäufe alles zu zahlen usw. Ich habe Angst, ins Gefängnis wandern zu müssen. Ich wusste nicht, das die Gutscheine vom verkäufer gestohlen waren. Hätte ich das gewusst hätte ich sofort die Finger gelassen. Ich weiß auch nicht wie ich das neben der Vollzeitarbeit alles hinbekommen soll.
Kann jemand mir da irgendwie Tipps geben ? In meinem letzten Betrag wurde ich fast schon "fertig gemacht" und das will ich nicht nochmal
Ich denke, dass Du jetzt einen Anwalt für Strafrecht brauchst.
 
Also beruhige dich erstmal! Du wirst niemals wegen einer solchen Sache hinter Gittern landen! Definitv nicht!
Trotzdem kann ich mir vorstellen, dass der menschliche Wunsch in deiner Situation ist, zu der Vorladung zu gehen und die Situation der Polizei lupenrein zu erklären, in der Hoffnung dass dir dein kooperatives Verhalten positiv und milde ausgelegt wird. Wie viele schon geschrieben haben und was man ganz ganz klar sagen muss: Das wird nicht so sein! Du kannst bei jeglichen Aussagen gegenüber der Polizei ohne Anwalt nur verlieren. Also wirklich wenn überhaupt die Aussage verweigern. Das ist dein gutes Recht und darf dir auch vom Gesetz her nicht negativ ausgelegt werden oder als Schuldeingeständnis gewertet werden. Der Vernehmer ist darauf geschult, sich verständnisvoll und empathisch zu zeigen, aber er ist nicht dein Freund und will dir grundsätzlich nichts Gutes, sondern Aussagen von dir.

Soweit ich weiß, bekommst du die Anwaltskosten erstattet, wenn dir keine Schuld nachgewiesen wird. Ich sehe ehrlich gesagt kein kriminelles Verhalten bei dir. Aber ich bin kein Anwalt oder Jurist.
 
Kann jemand mir da irgendwie Tipps geben ?
Wende dich umgehend an einen Anwalt - am besten einen aus deiner Region, mit positiven Bewertungen, dessen Internetauftritt und Beschreibung seiner Schwerpunkte auf dich einen guten Eindruck macht, der telefonisch relativ problemlos zu erreichen ist, der beim ersten Telefonat entgegenkommend, seriös und kompetent auf dich wirkt und der bereit ist, das Mandat zu übernehmen, auch wenn du ihm kein üppiges Honorar zahlen kannst (sprich das unbedingt an und lass dir den Kostenumfang und die Abrechnungsart schriftlich bestätigen!).

Der Anwalt wird dann höchstwahrscheinlich erstmal Akteneinsicht beantragen und der Staatsanwaltschaft mitteilen, dass du dich bis dahin nicht zum Sachverhalt äußern wirst.

Ich verdiene wenig Geld, aber habe Ersparnisse auf meinem Konto mittlerer Tausenderbereich. Wenn ich ein Kontoauszug vorlegen muss dann werde ich wahrscheinlich keine Unterstützung dahingehend bekommen.
Solange deine Ersparnisse nicht fünfstellig sind, dürften sie nicht angerechnet werden. Entscheidend sind in deinem Fall wohl eher deine Ausgaben... also welcher Betrag von deinem Gehalt monatlich übrig bleibt. Zahlst du z.B. die Miete komplett?

Ich denke allerdings, die Hauptkosten wirst du selbst tragen müssen, da die Akteneinsicht jetzt wirklich wichtig ist - und dafür nützt dir ein Beratungsschein nichts. Aber dafür hast du mit einem Anwalt bessere Chancen, glimpflich aus der Sache herauszukommen und evtl. eine Verfahrenseinstellung oder nur geringfügige Geldstrafe zu erzielen.
 
@Luisa1960 die Person hatte auf kleinanzeigen Wertgutscheine halt verkauft. Auch wenn es unglaubwürdig klingt für viele, ich habe mir nicht sonderlich viel dabei gedacht. Ich dachte, er hat einfach mehrere dieser Gutscheine und braucht die nicht, will die loswerden. Ich habe per paypal dann immer bezahlt und ja ich habe alle Daten von ihm also Name, Paypal adresse usw.
Ich habe nicht alles gelesen, meine aber, was fürchtest du? Du bist reingelegt worden, selber bist du unschuldig, wozu einen Anwalt nehmen? Hingehen und alles genau erklären, das müsste doch reichen.

Ein Anwalt will dazu verdienen, der macht ein riesen Geschäft daraus und bist du einmal unter seiner Obhut, dann erwarte hohe Kosten für etwas, das du auch ganz alleine abklären kannst. Warum kompliziert, wenn es einfach auch geht.
Du hast vertraut, dieses Vertrauen ist missbraucht worden, vielleicht wollen sie mit dir zusammen diesem Verkäufer das Handwerk legen. Hilf mit, sei kooperativ, gib dich wie hier- mach ja nicht auf cool, dort sind Leute, die nichts weiter machen, als der Sache nachgehen.
Wegen so etwas wird sicher auch niemand eingesperrt, das wäre teuer für den Staat.
 
Ich habe nicht alles gelesen, meine aber, was fürchtest du? Du bist reingelegt worden, selber bist du unschuldig, wozu einen Anwalt nehmen? Hingehen und alles genau erklären, das müsste doch reichen.

Ein Anwalt will dazu verdienen, der macht ein riesen Geschäft daraus und bist du einmal unter seiner Obhut, dann erwarte hohe Kosten für etwas, das du auch ganz alleine abklären kannst. Warum kompliziert, wenn es einfach auch geht.
Du hast vertraut, dieses Vertrauen ist missbraucht worden, vielleicht wollen sie mit dir zusammen diesem Verkäufer das Handwerk legen. Hilf mit, sei kooperativ, gib dich wie hier- mach ja nicht auf cool, dort sind Leute, die nichts weiter machen, als der Sache nachgehen.
Wegen so etwas wird sicher auch niemand eingesperrt, das wäre teuer für den Staat.
Es ist aber keine Anhörung, sondern eine Vorladung als Beschuldigter!
Und es war davor schon ein Kontakt mit der Polizei als Zeuge in dem Fall - hat anscheinend nicht gereicht..
 
Das gleiche in lila blassblau
 
Normale Menschen haben, egal was sie verdienen, mindestens eine Rechtsschutzversicherung. Die ist genauso wichtig wie eine private Haftpflicht, eine Krankenversicherung,….
Du kannst es auch darauf ankommen lassen und bei der Polizei die Aussage ohne einen Anwalt verweigern und einen Pflichtverteidiger verlangen, da streckt der Staat erst einmal die Kosten vor und nur im Falle einer Verurteilung werden Kosten vom Verurteilten eingefordert, meist nicht die volle Summe und Ratenzahlung ist in der Regel möglich.
Der Fall ist ja nun kein kniffeliger Fall, der einen hochdekorierten Strafverteidiger benötigt, der auch hochdekorierte Stundensätze hat, das kann jeder Pflichtverteidiger auch.
Wie wir alle wissen „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, es kann also durchaus auch zur Verurteilung kommen, weil Fu Betrug im Rahmen von etwa 1000 Euro begangen hast durch gefälschte Dokumente und einen/mehrere Händler somit betrogen hast, weil diese nie das Geld für diese Gutscheine erhalten haben. Das ist der Tatbestand, der Dir vorgeworfen wird und der zu einer Anklage führt. Es geht nicht darum, dass Du diese Gutscheine gekauft hast, das war das andere Verfahren, in dem Du als Zeuge angehört wurdest. Das sind zwei verschiedene Paar Stiefel!! Nicht vermischen!
In der Regel bieten auch alle Amtsgerichte wöchentlich eine kostenfreie Rechtssprechstunde an für eine Ersteinschätzung, auch dort könntest Du Dich hinwenden. Auch dort erhältst Du Adressen von Pflichtverteidigern im Strafrecht.
Achte auf die Fristen, dass da keine Zeit verstreicht.
Sobald ein Pflichtverteidiger Akteneinsicht verlangt, sind alle laufenden Fristen erst einmal entsprechend erweitert. Das muss Dir dann der Pflichtverteidiger erklären.
In jedem Fall: ohne Anwalt oder Pflichtverteidiger keine Aussage!! Alles, was Du sagst, kann gegen Dich verwendet werden und aus Verunsicherung heraus sagt man garantiert irgendwas Falsches.
Kläre den Anwalt mit allen Fakten auf, auch dass Du schon als Zeuge in dem vorherigen Verfahren gegen den Verkäufer der gefälschten Gutscheine ausgesagt hast, auch diese Prozessunterlagen soll er sich zur Einsicht holen.
Aber das Verfahren jetzt ist ein gesondertes Verfahren gegen Dich und nicht gegen den Verkäufer.
Alles andere soll Dir dann der Anwalt/Pflichtverteidiger erklären.
 
Erkundige dich, ob es kostenlose Rechtshilfe (Beratungsschein) gibt. Kenne mich im deutschen Recht nicht aus.

Auf die Schnelle hilft dir vielleicht das mal weiter:
Beratungsscheine gibt es nicht als Beschuldigter in Strafverfahren. In diesem Fall muss man seine Kosten wirklich selbst tragen. Kommt es zu einem Verfahren und man wird frei gesprochen, übernimmt die Staatskasse im Nachhinein die Kosten.
 

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