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Meine Tochter(die mich früher schlug) ist wieder zu Hause

Hallo @SinaLynn ,

eure Situation klingt unheimlich schwer und ich verstehe gut, dass du am Ende deiner Nerven bist.

Trotzdem finde ich es sehr schwer aushaltbar, wie du über deine Tochter schreibst. Ich kann sehr gut verstehen, dass durch großes Leid und Anspannung die Möglichkeit zu differenzieren abhanden kommt, aber es geht immer noch um eine 14-jährige, die ein schweres Trauma hat und die letzten Jahre in Psychiatrien und Einrichtungen verbracht hat, die ihr offensichtlich nicht gut helfen konnten. Das ist ein großes Drama für euch beide, dass ihr damit so alleine gelassen werdet und das Hilfesystem so schlecht funktioniert.

Ich kann dich nur darum bitten, immer wieder einen Schritt zurück zu treten und zu versuchen, deine Tochter nicht als Monster zu sehen, das dich terrorisiert, sondern als einen jungen Menschen, dem es verdammt schlecht geht und der keine adäquate Hilfe brkommt. Ich finde, das Jugendamt und die Einrichtungen wären der passendere Adressat für deine Wut.

Dass es durch die verfahrene Situation nicht die beste Lösung ist, dass sie wieder bei dir wohnt, sehe ich auch. Ich wünsche euch sehr, dass sich eine Lösung findet und es euch beiden nach und nach besser geht.
 




 
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https://www.focus.de/familie/psycho...gst-vor-ihren-kindern-haben_id_210082630.html
Auch ein stationärer Aufenthalt in einer Klinik, potentiell mit anschließender Unterbringung in einer Wohngruppe sei natürlich möglich. Im Zweifel auch gegen den Wunsch des Kindes. „Eltern müssen dafür beim Familiengericht anrufen und den Paragraphen § 1631b des Bürgerlichen Gesetzbuches beantragen“, sagt Schulte-Markwort. Der regelt die Unterbringung eines Kindes gegen seinen Willen. „Ein Richter muss dann innerhalb von zwölf Stunden kommen und den Fall beurteilen.“ Gibt der sein Go, wird das Kind abgeholt und in eine geschlossene Psychiatrie gebracht. „Das ist aber wirklich nur die Ultima Ratio.“
 
Nordsee



 
(...)

@SinaLynn
Ich denke das Verhalten deiner Tochter jetzt ist nur ein Hilferuf danach, gesehen zu werden,
kümmer dich um mich, sei da. Vermutlich warst du es nicht, als sie dich mit 7 Jahren gebraucht hätte.
Es gibt sehr viele Beratungsstellen bei solchen Sachen.
Das was Cucaracha schrieb, finde ich gut:
Für Jugendliche ab 14 J gibt es auch vom Jugendamt ein betreutes Einzelwohnen in einer eigenen Wohnung.
Und sie hat dir auch viele weitere Adressen gegeben, wie auch andere.
 
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