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Bürgergeld / Hartz IV und Börse

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Ich habe jetzt einen Brief mit einer Einkommensanfrage vom Jobenceter erhalten.
Du hast beim Bürgergeldantrag Unterlagen unterschrieben.
Da hast du auch unterschrieben, daß du jegliches Vermögen angibst.
Das Schonvermögen beträgt im ersten Jahr 40k ab dem zweiten Jahr 15k.
Wenn du drüber bist, musst du dich selbst finanzieren.

Aber das weißt du bestimmt 😉

(da sind sie gerade dran das neu zu überarbeiten oder gilt das schon ?)
 
Zuletzt bearbeitet:
Moment, bitte nicht falsch verstehen. Ich habe das Geld in meiner Ausbildung hart erarbeitet und in den Reisen danach gemacht. Der genaue Betrag ist doch völlig egal. Egal ob 10.000 oder 1 Million (ich bin kein Millionär, also lasst mal die Kirche im Dorf).
Völlig egal.
Da wo dein Name draufsteht.
Vermögen ist Vermögen
 
Moment, bitte nicht falsch verstehen. Ich habe das Geld in meiner Ausbildung hart erarbeitet und in den Reisen danach gemacht. Der genaue Betrag ist doch völlig egal. Egal ob 10.000 oder 1 Million (ich bin kein Millionär, also lasst mal die Kirche im Dorf).
Es ist total egal - solange du keine 'Leistungen für Bedürftige' in Anspruch nimmst. Die stehen dir mit dem eigenen Vermögen nicht zu und das weißt du auch.
 
Wenn das stimmt, würde ich den post an deiner Stelle löschen. Aktien können auf jeden Fall veräußert werden, und schon hast du Geld.

Bei der Größenordnung geht es mit Sicherheit um eine Straftat. Erstmal zahlst du das gesamte Bürgergeld zurück, dann greifen die Strafvorschriften im sgb 2 und stgb und dann handelt es sich zusätzlich auch noch um eine Steuerstraftat. Anderenfalls -bei Abgabe einer Steuererklärung- wüsste das Jobcenter nämlich genau, welche zusätzlichen Einkünfte du hast.
 
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