Das ist schon länger her, weil wir schon eine Weile nicht mehr zusammen sind leider 💔
Wie lange ist es denn her? Hier wäre wichtig, festzustellen, in welcher Schwangerschaftswoche deine Freundin ist.
Ich würde das Mädchen kontaktieren, um ihr zu sagen, dass wenn eine vom Gynäkologen bestätigte Schwangerschaft vorliegt, ihr eure Eltern involvieren müsst.
Um Unterhaltsansprüche geltend zu machen, musst du die Vaterschaft erst einmal anerkennen.
Was den Unterhalt betrifft, kannst du diesen mangels Einkommen derzeit nicht zahlen. Großeltern werden dann in die Pflicht genommen und zwar betrifft das alle Großeltern:
"Alle vier Großelternteile stehen gegenüber ihrem Enkelkind in der Unterhaltspflicht. Wenn also der Vater des Kindes nicht zahlt, so müssen nicht lediglich dessen Eltern, die Großeltern väterlicherseits, einspringen, sondern es haften alle vier Großeltern väterlicherseits und mütterlicherseits gemeinsam. Jeder Großelternteil haftet anteilig für den Unterhalt. Allerdings können Großeltern nur dann für ihre Enkel unterhaltspflichtig werden, sofern ihnen ein angemessener Lebensbedarf selbst zur Verfügung steht, (derzeit 2.000 Euro plus die Hälfte des darüber liegenden Einkommens). Die Höhe des Unterhaltsanspruchs richtet sich, da es sich bei dem Unterhaltsanspruch gegen die Großeltern nur um eine Ersatzhaftung handelt, nur nach den Einkommensverhältnissen der Eltern. Wenn die Kindeseltern also wegen geringen Einkommens keinen Unterhalt für ihr Kind leisten können, hat das Kind selbst dann nur Anspruch auf den Mindestunterhalt, wenn die Großeltern sehr wohlhabend sind."
Großeltern müssen für Unterhaltszahlungen an ihre Enkel aufkommen, wenn die leiblichen Eltern des Kindes außerstande sind, für den Unterhalt des Kindes zu sorgen. Dies wurde vor Kurzem vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden (Az. XII ZB 123/21) entschieden. Die Entscheidung des BGH...
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