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bJSWWR

G

Gast

Gast
Hallo,

habe eine Aushilfsstelle in einem Restaurant angenommen. Mein Chef möchte das ich eine halbe Stunde vor der Ladenöffnung anfange um alles vorzubereiten. Maschinen anschalten, Tische kontrorllieren, Getränke auffüllen ect. Bezahlt werde ich aber erst ab der offiziellen Ladenöffnungszeit. Ebenso muss ich nach Ladenschluss noch bis zu 1-1,5 Stunden für Ordnung und Sauberkeit sorgen und bekomme das auch nicht bezahlt. Bin also 2 Stunden anwesend und betrieblich tätig, werde dafür aber nicht bezahlt.

Ist das korrekt? Darf das so sein?
 
Hallo Gast,

schau mal hier: bJSWWR. Hier findest du was du suchst.

Lilia

Aktives Mitglied
Hallo,

habe eine Aushilfsstelle in einem Restaurant angenommen. Mein Chef möchte das ich eine halbe Stunde vor der Ladenöffnung anfange um alles vorzubereiten. Maschinen anschalten, Tische kontrorllieren, Getränke auffüllen ect. Bezahlt werde ich aber erst ab der offiziellen Ladenöffnungszeit. Ebenso muss ich nach Ladenschluss noch bis zu 1-1,5 Stunden für Ordnung und Sauberkeit sorgen und bekomme das auch nicht bezahlt. Bin also 2 Stunden anwesend und betrieblich tätig, werde dafür aber nicht bezahlt.

Ist das korrekt? Darf das so sein?

Hi, da du "nur" eine aushilfsstelle hast, ist es nicht berechtigt! er muss somit den stundenlohn zahlen, den du nachweislich da bist... also genau abklären und rückversichern... ist aber jetzt reines "erfahrungs" wissen von mir, wenn du auf nummer sicher gehen willst, dann wende dich an die örtliche handelskammer... in meinem nebenjob muss ich mich am pc an und abmelden, damit kann ich und der ag die taatsächlichen arbeitszeiten nachvollziehen und diese werden auch genau danach abgerechnet.... mit einer maximalen viertel stunde vorher ODER nachher kann man sich wohl noch "so" arrangieren , um auch zoff zu vermeiden, aber alles was darüber hinaus geht, ist rechtlich zu klären...
lg lilia
 

Confiance

Aktives Mitglied
Also bei mir war es so, dass es eine halbe Stunde Vor- und Nachbereitungszeit gab, die nicht bezahlt wurde, was durchaus rechtens war. Allerdings handelte es sich dabei um einen Vollzeitjob.
 
K

kasiopaja

Gast
.....und wenn es so wäre, tun würde ich es nicht.

Ich arbeite nur für das für was ich bezahlt werden. Schließlich mache ich das nicht aus Hobbygründen.
 
R

Rosenbaum

Gast
Es ist quatsch du musst für die Arbeit die du verübst auch entlohnt werden. Dein Chef möchte nur etwas mit dir spielen...aber setz im Grenzen. Naja...wenn du jetzt im Wiedersprichst, dann kann es durchaus auch sein, dass er dich entlässt. Den es gibt wirklich genug Leute für deinen Job (bitte nicht abwärtent verstehen.)

Maydan
 
G

Gast

Gast
Hallo,

Maydan: Sollte ich rechtlich im Vorteil sein und er schmeisst mich raus weil ich nicht bereit bin 2 Stunden Arbeit ohne Entlohnung zu verrichten, dann wird es Anzeigen regnen ohne Ende. Das würde ich mir nicht Gefallen lassen. Nebenbei bemerkt, glaube ich nicht das jeder meine Arbeit machen kann, denn ich schenke nicht den ganzen Tag Cola aus sondern arbeite in einem sehr anspruchsvollem Restaurant. Als ungelernte Kraft kommst du höchstens in die Spülküche.

Die Idee mit der Handelskammer find ich gut, ich informiere mich dort.
 
S

Suse

Gast
Stimmt was darside_now schreibt.

Die Frage ist nur, wie willst Du Dich jetzt bestmöglich verhalten?

Einfach mal so sagen.... "mach ich nicht" .. oder mal vernünftig mit dem Chef reden und ihm klarmachen, daß Du wohl gegen ´ne 1/4 Stunde früher nichts hättest aber es darf nicht ausufern.

Also viel Glück.
 
S

Standhafter

Gast
Arbeitszeiten
(eines meiner wirklichen Spezial-Gebiete :) )

die Arbeitszeit fängt rechtlich gesehen am Werktor an. Darüber gibt es sogar richterliche Entscheidungen.
Aber:
die Firmen können das unterschiedlich handhaben. Je nach innerbetrieblichen Vereinbarungen mit dem Betriebsrat fängt dann die Arbeitszeit halt nach der Absprache am Arbeitsort an. Beispiel Schichtarbeiter:
Die Schicht beginnt morgens um 06:00 Uhr. Kommt der Arbeiter bereits um 05:30 an seine Arbeitsstelle, so bekommt er trotzdem diese 30Minuten nicht bezahlt. Denn dann ist das vielleicht ein Problem des benutzten Busses oder er sitzt halt noch gerne und liest die Zeitung. :D

Bei manchen Firmen gibt es sogar einen Wegezeitabzug von der Stempeluhr bis zum Arbeitsplatz, weil der Chef nicht einsieht, das nach der Registrierung des Arbeitsbeginnes der Arbeiter erst noch 5 Min.bis zum Arbeitsplatz unterwegs ist. Es gibt aber auch andere Fälle, wo eine Wegezeitgutschrift gegeben wird, z.B. weil die Stempeluhr ungünstig aufgehängt wurde.
Bei manchen Firmen wird die Beginn/endezeit gerundet. Immer auf 1/4Std. Also wer um 07:05 kommt, der beginnt um 07:15. mit seiner Arbeit.

Im Falle des Threaderstellers jedoch ist das ganze zu vergessen. Weil ja bereits gearbeitet wird. Auch Vorbereitungen der Restaurantöffnung bzw. das Aufräumen am Abend ist Arbeit und gehört rechtlich zur Arbeitszeit. Dies sollte also als bezahlte Zeit gerechnet werden.

Tja, und nun ist guter Rat wirklich gefragt. Wenn der Chef das so will .... und wenn der Mitarbeiter das so bisher akzeptiert .... und es ist ein Aushilfsjob, also jederzeit zu kündigen ..... was soll man dann raten ?

Mit dem Chef reden.... wird wahrscheinlich nicht viel bringen, der ist von der bisherigen Lösung überzeugt.

bleibt nur Krawall schlagen und gegebenenfalls die Arbeit aufgeben ?

nicht einfach die Entscheidung

LG
Standhafter
 
G

Gast

Gast
oder einen anderen Job suchen, dann den Chef vor die Wahl stellen, mehr Geld oder Du gehst. Wenn er bockt, die neue Stelle nehmen.
 

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