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Gast
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Gestern in der Zeitung gelesen:
Ein Sexualstraftäter kommt nach Verbüßung seiner Haft, obwohl er eine angewiesene Therapie bisher abgelehnt hat und einige Gutachten im weiterhin seine Gefährlichkeit bescheinigen noch vorzeitig aus der Haft, weil er sich in der Haft ein Zeitkonto erarbeitet hat, das am Haftende zeitlich rückwärts abzuziehen ist. Und der Oberhammer: Polizei ist nicht mal informiert, erfährt das Ganze nur hintenrum durch Journalisten aus der Zeitung, nimmt den Kerl wieder in Sicherungsverwahrung, kann dies aber nur für max. 4 Tage.
Jetzt liegen sich die Ober- und wahrscheinlich auch die Unterstaatsanwaltschaft gegenseitig im Clinch mit der Bundesjustiz, weil so steht es im Gesetz: Wer vor 1995 in den neuen Ländern seine Straftaten begangen hat und nicht gleichzeitig anschließende Sicherungsverwahrung aufgebrummt bekommen hat, kann dies auch nicht nachträglich aufgebrummt bekommen. Im Gegenteil, der Kerl durfte auch noch Knastüberstunden abbummeln, damit er vorzeitig wieder unsere Kinder vergewaltätigen kann. (Der Täter hatte wohl in 3 Jahren 9 Mädchen vergewaltätigt)
MIR KOMMT DIE GALLE HOCH, WIEVIEL TAUSENDE VON EUROS BEKOMMT EIGENTLICH UNSERE JUSTIZMINISTERIN MONATLICH FÜR IHR NICHTSTUN??? IN WAS FÜR EINEM STAAT LEBEN WIR HIER EIGENTLICH???
Zwei Terroristen von der RAF sollen auch demnächst vorzeitig nach 24 bzw. 26 Jahren Haft freikommen, werden die Toten auch wieder ausgebuddelt und dürfen wieder leben? So langsam verliere ich meinen Glauben.
Denk ich an Deutschland in der Nacht ........
Gute Nacht Bundesrepublik, schlaf schön !!!!
Ein Sexualstraftäter kommt nach Verbüßung seiner Haft, obwohl er eine angewiesene Therapie bisher abgelehnt hat und einige Gutachten im weiterhin seine Gefährlichkeit bescheinigen noch vorzeitig aus der Haft, weil er sich in der Haft ein Zeitkonto erarbeitet hat, das am Haftende zeitlich rückwärts abzuziehen ist. Und der Oberhammer: Polizei ist nicht mal informiert, erfährt das Ganze nur hintenrum durch Journalisten aus der Zeitung, nimmt den Kerl wieder in Sicherungsverwahrung, kann dies aber nur für max. 4 Tage.
Jetzt liegen sich die Ober- und wahrscheinlich auch die Unterstaatsanwaltschaft gegenseitig im Clinch mit der Bundesjustiz, weil so steht es im Gesetz: Wer vor 1995 in den neuen Ländern seine Straftaten begangen hat und nicht gleichzeitig anschließende Sicherungsverwahrung aufgebrummt bekommen hat, kann dies auch nicht nachträglich aufgebrummt bekommen. Im Gegenteil, der Kerl durfte auch noch Knastüberstunden abbummeln, damit er vorzeitig wieder unsere Kinder vergewaltätigen kann. (Der Täter hatte wohl in 3 Jahren 9 Mädchen vergewaltätigt)
MIR KOMMT DIE GALLE HOCH, WIEVIEL TAUSENDE VON EUROS BEKOMMT EIGENTLICH UNSERE JUSTIZMINISTERIN MONATLICH FÜR IHR NICHTSTUN??? IN WAS FÜR EINEM STAAT LEBEN WIR HIER EIGENTLICH???
Zwei Terroristen von der RAF sollen auch demnächst vorzeitig nach 24 bzw. 26 Jahren Haft freikommen, werden die Toten auch wieder ausgebuddelt und dürfen wieder leben? So langsam verliere ich meinen Glauben.
Denk ich an Deutschland in der Nacht ........
Gute Nacht Bundesrepublik, schlaf schön !!!!