Anzeige(1)
Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.
Hallo Marisol,
schau mal hier: Ablauf anonyme geburt. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Ist jeden Fall besser als ein Kind von seinem V*** aufziehen zu müssen.Eine Adoption würde ich keiner Frau empfehlen.
Das schleppt man lebenslänglich mit sich rum.
Jede Entscheidung von chichilou hat lebenslange Konsequenzen. Oft speilen da Dinge eine Rolle von denen wir hier nichts erfahren.Eine Adoption würde ich keiner Frau empfehlen.
Das schleppt man lebenslänglich mit sich rum.
Tolle Idee und dann fragen die vom Jugendamt wo das Kind hin ist.Ich selbst würde anonyme Geburt oder Babyklappe empfehlen. Aus Gründen.
Die anonyme Geburt ist gesetzlich geregelt. Das ist ein legales Angebot, da kann das Jugendamt gar nichts machen. Die Babyklappen befinden sich in einer rechtlichen Grauzone. Sie werden aber als legales Angebot angesehen. Sonst könnte eine Klinik das ja nicht anbieten.Tolle Idee und dann fragen die vom Jugendamt wo das Kind hin ist.
Ist es nicht die te ist 15 somit würde das Sorgerecht Automatisch von ihrem Baby zu dem leiblichen Vater gehen wenn er über 18 ist. Solange er offiziell nicht bestraft ist und eine Vergewaltigung nachgewiesen ist könnte er nach der Geburt ihr das Kind abnehmen und das Jugendamt könnte nichts machen.Der gesetzliche Vertreter von chichilou muss der anonymen Geburt zustimmen, da liegt das Problem. Bei der Klappe ist man wieder on einer Grauzone, wenn aber ein Erwaxhsener mitgeht und bezeugt, das das Kind in der Klappe liegt, ist die Sache auch erledigt.
Das hatten wir geklärt. Die Vaterschaftsanerkennung wird nur wirksam, wenn auch die Mutter und die gesetzlichen Vertreter von chichilou dieser Anerkennung zustimmen. Da sie das nicht machen wird, gibt es keinen rechtlichen Vater.Ist es nicht die te ist 15 somit würde das Sorgerecht Automatisch von ihrem Baby zu dem leiblichen Vater gehen wenn er über 18 ist.
Anzeige (6)
Anzeige (6)
Anzeige(8)
Anzeige (2)