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Das liebe Erbe

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 127341
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Er hat auch die Bombe platzen lassen, indem er klar zu verstehen gegeben hat, dass er natürlich das gesamte Vermögen und Besitz wie Immobilien erben wird und der andere Teil der Verwandtschaft nichts bekommen wird. Das hat meinen älteren Cousin und seiner Frau sehr verärgert, die schon fest mit dem Besitz eines Hauses gerechnet haben.
Tja, wenn kein Testament gemacht wurde und die verwitwete Erblasserin nur einen Sohn hinterlässt, erbt er von Rechts wegen alles. Inwiefern da eine Bombe platzt, verstehe ich nicht. Das ist schlicht und ergreifend die gesetzliche Erbfolge.

Und wenn dein Cousin fest damit gerechnet hat, dass ihm ein Haus vermacht wird, ohne jemals ein entsprechendes Testament gesehen zu haben, ist er offenbar ein bisschen dumm.
 
Aber leider sieht der Großteil der Verwandtschaft nur das Vermögen und nicht die liebe, herzensgute alte Dame, die, egal wann immer für jeden der Schwierigkeiten hatte, da war.
Ich find’s zum Kotzen.
Kann ich gut verstehen. Aber so sind die meisten Menschen. Erst wird geschleimt und sich meisterhaft verstellt, damit man was erbt. Und wenn der Erbfall eintritt, zeigen sie ihr wahres Gesicht.
 
Meine damalige Partnerin hat ihren Onkel bei der Polizei angezeigt, weil er angeblich einen Kaufvertrag seines Bruders, also ihres Vaters, gefälscht haben soll. Sie wollte erben und hätte auch geerbt, aber dann tauchte eben der Kaugvertrag auf und sie ging leer aus. Es ging um ein Feriengrundstück mit Haus drauf. Das Strafverfahren ergab, daß eine Urkundenfäschung nicht nachzuweisen ist.

In den Jahren zuvor wurde um Bilder an der Wand und Meissner Porzellan in der Vitrine gekämpft. Alles nur furchtbar.
 
Meine damalige Partnerin hat ihren Onkel bei der Polizei angezeigt, weil er angeblich einen Kaufvertrag seines Bruders, also ihres Vaters, gefälscht haben soll. Sie wollte erben und hätte auch geerbt, aber dann tauchte eben der Kaugvertrag auf und sie ging leer aus. Es ging um ein Feriengrundstück mit Haus drauf. Das Strafverfahren ergab, daß eine Urkundenfäschung nicht nachzuweisen ist.
Wenn ein Kaufvertrag gefälscht wurde, dürfte es keine Eintragung des Kaufes im Grundbuch geben, denn solche Verträge müssen bei einem Notar beurkundet werden und gehen über diesen ans Grundbuchamt. Da hätte dann also auch der Notar mitmachen müssen bei dem Betrug.
 
Wir wohnen hier seit vier Jahren und seitdem (und laut Nachbarn auch schon länger davor) steht das Haus schräg gegenüber leer und verkommt. Schon mindestens zwei Jahre sind zwei Fenster Tag und Nacht offen, Sommer wie Winter. Es ist ein schönes, älteres Haus mit großem Garten. Seit ein paar Monaten steht es jetzt alle paar Wochen mal in Kleinanzeigen zum Verkauf.
Warum es so lange leer stand? Weil die Erben sich nicht einigen konnten 🤦🏻‍♀️
Stattdessen lässt man das Haus jahrelang leer stehen und vergammeln und muss es jetzt unter Wert verkaufen (wenn es in dem Zustand überhaupt noch jemand kauft, insgesamt ist der Preis nämlich immer noch recht happig und ich will nicht wissen, was man für die in der Zwischenzeit mit Sicherheit nötige Sanierung noch hineinstecken muss).
 
Übrigens, so wie ich das verstanden habe, wurde der Sohn schon kontaktiert, und ist bereit, die Beerdigung zu übernehmen.
Überaus gnädig von ihm, dass er zu etwas "bereit" ist, wozu er ohnehin rechtlich verpflichtet ist. 😎
Na ja, er könnte das Erbe ausschlagen, dann wäre er es nicht mehr 😉
Nein, das stimmt so nicht. Es besteht rechtlich ein Unterschied zwischen der Frage, ob man Erbe ist und bleiben will und der Frage, ob man bestattungspflichtig ist. Das Erbrecht richtet sich nach dem BGB. Die Bestattungspflicht richtet sich dagegen nach den Bestattungsgesetzen der Länder und ist in Deutschland von (Bundes)Land zu Land unterschiedlich geregelt. Da wird auch eine Rangfolge der Bestattungspflichtigen festgelegt. Kinder sind bei verwitweten Verstorbenen in der Regel vorrangig bestattungspflichtig. Dem können sie sich auch durch Erbausschlagung im Regelfall nicht entziehen (stellt sich höchstens die Frage, inwieweit sie die Kosten als Auslagen gegenüber dem Erben geltend machen können). Nur nach dem Bestattungsgesetz von Rheinland-Pfalz ist der Erbe vorrangig vor anderen zur Bestattung verpflichtet.

Wenn man bestattungspflichtig ist und der Nachlass zur Deckung der Bestattungskosten nicht ausreicht, muss man eben eine möglichst preiswerte Bestattungsart wählen.

Schaut euch das Bestattungsgesetz des Bundeslandes, in dem die verstorbene Person zuletzt gelebt hat, genau an!

Siehe außerdem hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungspflicht#Reihenfolge_Bestattungspflicht
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir wohnen hier seit vier Jahren und seitdem (und laut Nachbarn auch schon länger davor) steht das Haus schräg gegenüber leer und verkommt. Schon mindestens zwei Jahre sind zwei Fenster Tag und Nacht offen, Sommer wie Winter. Es ist ein schönes, älteres Haus mit großem Garten. Seit ein paar Monaten steht es jetzt alle paar Wochen mal in Kleinanzeigen zum Verkauf.
Warum es so lange leer stand? Weil die Erben sich nicht einigen konnten 🤦🏻‍♀️
Stattdessen lässt man das Haus jahrelang leer stehen und vergammeln und muss es jetzt unter Wert verkaufen (wenn es in dem Zustand überhaupt noch jemand kauft, insgesamt ist der Preis nämlich immer noch recht happig und ich will nicht wissen, was man für die in der Zwischenzeit mit Sicherheit nötige Sanierung noch hineinstecken muss).
Ja, so etwas kommt leider oft vor.

Ein Miterbe hätte natürlich auch die Teilungsversteigerung des Grundstücks beantragen können. Aber dann werden solche Grundstücke meist erst recht unter Wert vertickt.
 
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