G
Gelöscht 124470
Gast
Welche Honorarvereinbarung genau hat es denn gegeben?
Als ich damals merkte, dass meine Anwältin und ich mit dem Regelsatz wegen des Aufwands nicht mehr klar kamen, sind wir auf Stundensatz gewechselt.
Wenn Dein Anwalt Stunden abrechnet, sollte ein Zeittakt in der Vereinbarung enthalten sein. Fehlt dieser, so wird im Stundenlohn - aber minutengenau abgerechnet.
Bei einer Scheidung mit Immobilien ist natürlich der Streitwert enorm hoch, da Dein Anwalt um den Ausgleich Ihrer Werte streitet und zudem den Ausgleich Deiner Werte soweit verhindern möchte.
Bestenfalls heben sich Forderungen gegeneinander auf.
Noch besser wäre es allerdings, wenn man die Immobilien nicht in den Streit einbezieht, also sich einigt.
Dazu reichen Gutachten und etwas guter Wille aus.
Anstelle des guten Willens kann man natürlich auch Anwälte und Gerichte mit der Umsetzung beauftragen, nur sind die Summen dann für beide Parteien verloren und es freut sich der Dritte.
Mit "knapp 4-stellig" wäre knapp unter 1000 Euro Kosten gemeint?
Schau da noch mal nach.
Mein Prozesskostenrechner nennt mir 973 Euro nur für Anwaltskosten, bei denen es um "zwei Gartenlauben" geht (= 10.000€) - und ohne Einigung.
Als ich damals merkte, dass meine Anwältin und ich mit dem Regelsatz wegen des Aufwands nicht mehr klar kamen, sind wir auf Stundensatz gewechselt.
Wenn Dein Anwalt Stunden abrechnet, sollte ein Zeittakt in der Vereinbarung enthalten sein. Fehlt dieser, so wird im Stundenlohn - aber minutengenau abgerechnet.
Bei einer Scheidung mit Immobilien ist natürlich der Streitwert enorm hoch, da Dein Anwalt um den Ausgleich Ihrer Werte streitet und zudem den Ausgleich Deiner Werte soweit verhindern möchte.
Bestenfalls heben sich Forderungen gegeneinander auf.
Noch besser wäre es allerdings, wenn man die Immobilien nicht in den Streit einbezieht, also sich einigt.
Dazu reichen Gutachten und etwas guter Wille aus.
Anstelle des guten Willens kann man natürlich auch Anwälte und Gerichte mit der Umsetzung beauftragen, nur sind die Summen dann für beide Parteien verloren und es freut sich der Dritte.
Mit "knapp 4-stellig" wäre knapp unter 1000 Euro Kosten gemeint?
Schau da noch mal nach.
Mein Prozesskostenrechner nennt mir 973 Euro nur für Anwaltskosten, bei denen es um "zwei Gartenlauben" geht (= 10.000€) - und ohne Einigung.
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