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Nimmt mein Anwalt mich aus?

Welche Honorarvereinbarung genau hat es denn gegeben?
Als ich damals merkte, dass meine Anwältin und ich mit dem Regelsatz wegen des Aufwands nicht mehr klar kamen, sind wir auf Stundensatz gewechselt.
Wenn Dein Anwalt Stunden abrechnet, sollte ein Zeittakt in der Vereinbarung enthalten sein. Fehlt dieser, so wird im Stundenlohn - aber minutengenau abgerechnet.

Bei einer Scheidung mit Immobilien ist natürlich der Streitwert enorm hoch, da Dein Anwalt um den Ausgleich Ihrer Werte streitet und zudem den Ausgleich Deiner Werte soweit verhindern möchte.

Bestenfalls heben sich Forderungen gegeneinander auf.
Noch besser wäre es allerdings, wenn man die Immobilien nicht in den Streit einbezieht, also sich einigt.
Dazu reichen Gutachten und etwas guter Wille aus.
Anstelle des guten Willens kann man natürlich auch Anwälte und Gerichte mit der Umsetzung beauftragen, nur sind die Summen dann für beide Parteien verloren und es freut sich der Dritte.

Mit "knapp 4-stellig" wäre knapp unter 1000 Euro Kosten gemeint?
Schau da noch mal nach.
Mein Prozesskostenrechner nennt mir 973 Euro nur für Anwaltskosten, bei denen es um "zwei Gartenlauben" geht (= 10.000€) - und ohne Einigung.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Re: Nimmt mein Anwalt mich aus?
Benötigst Du als Privatperson den Rat eines Rechtsanwalts oder eine Auskunft, darf die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nicht höher als 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sein, es darf also insgesamt nicht mehr als 226,10 Euro kosten (§ 34 RVG).
https://www.finanztip.de/anwaltskosten/#:~:text=Benötigst Du als Privatperson den,kosten (§ 34 RVG).
Da geht es um Erstberatungen. Das wurde mit dem Wechsel von der BRAGO auf das RVG eingeführt, damit Beratungen, auch bei hohen Streitwerten absehbar bleiben.

Hier geht es um ein laufendes Scheidungsverfahren mit offenbar großen Werten in den Folgesachen.

Es wurde oben von @kiefer schon richtig dargestellt.

Alles ist nachprüfbar, die meisten Gebühren müssen sogar vom RA im Wege des Kostenfestsetzungsverfahrens vom Gericht geprüft u bestätigt werden. Und die sind da sehr pieschig.

Hier fehlen allerdings zu viele Infos, um iwas einschätzen zu können.
 
Schau mal nach, ob dieser Anwalt überhaupt Mitglied der örtlichen Rechtsanwaltskammer ist. Man kann auf der Website den Namen eingeben und nachschauen. Wenn nicht, darf er dich in einem Gerichtsverfahren nicht vertreten. Und google auch sonst Mal nach was es so für Infos über diese Person gibt.

Von der Sache her kann der Anwalt nur die gesetzlichen Gebühren verlangen. Jeder Brief 200€ ist bestimmt nicht korrekt. @kiefer hat das schon richtig dargestellt. Allerdings kann ein Laie nicht in der Gebührenordnung und diesem Gerichtskostengesetz blättern und sich selbst die Gebühr ausrechnen. Außer du hast 4 Wochen frei und möchtest dich mehrere Stunden täglich in dieses Rechtsgebiet einarbeiten. Schon beim Streitwert weißt du nicht, nach welchen Kriterien der Wert der Immobilien bestimmt wird. Das steht nicht im Gesetz, vermute ich, aber natürlich gibt es dazu Richtlinien.

Geh zur Rechtsanwaltskammer und lege denen diese Rechnungen vor, nachdem du gegoogelt hast ob das überhaupt ein zugelassener Anwalt ist.
 
Hier wird mal wieder vie
Schau mal nach, ob dieser Anwalt überhaupt Mitglied der örtlichen Rechtsanwaltskammer ist. Man kann auf der Website den Namen eingeben und nachschauen. Wenn nicht, darf er dich in einem Gerichtsverfahren nicht vertreten. Und google auch sonst Mal nach was es so für Infos über diese Person gibt.

Von der Sache her kann der Anwalt nur die gesetzlichen Gebühren verlangen. Jeder Brief 200€ ist bestimmt nicht korrekt. @kiefer hat das schon richtig dargestellt. Allerdings kann ein Laie nicht in der Gebührenordnung und diesem Gerichtskostengesetz blättern und sich selbst die Gebühr ausrechnen. Außer du hast 4 Wochen frei und möchtest dich mehrere Stunden täglich in dieses Rechtsgebiet einarbeiten. Schon beim Streitwert weißt du nicht, nach welchen Kriterien der Wert der Immobilien bestimmt wird. Das steht nicht im Gesetz, vermute ich, aber natürlich gibt es dazu Richtlinien.

Geh zur Rechtsanwaltskammer und lege denen diese Rechnungen vor, nachdem du gegoogelt hast ob das überhaupt ein zugelassener Anwalt ist.
So ein Quatsch, da gehen mir echt die Fühler hoch.

Natürlich kann man die Gebühren nachvollziehen. Das kann man hier nachlesen.
Ich schrieb schon, dass es Festsetzungsverfahren gibt. Da bekommt nur meist kein Mandant etwas von mit, weil es nach den Verfahren erfolgt.
Diese sind oft nervig, weil man jede Gebühr mit dem Gericht diskutieren muss.
Da ist nix mit Gemauschel. Ist den meisten Leuten nur nicht klar.

Was außerhalb an Honorarvereinbarungen getroffen wurde, wissen wir nicht.
Ich vermute fast, so eine gibt es.
 
So ein Quatsch, da gehen mir echt die Fühler hoch.

Natürlich kann man die Gebühren nachvollziehen. Das kann man hier nachlesen.
Ich habe das schon mehrfach versucht und bin gescheitert. Ich habe aber auch nicht die Abrechnung des Anwalts mit dem Gericht zur Verfügung. Sondern nur die Beschlüsse und Schriftsätze, die alle Verfahrensbeteiligten bekommen.
 

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