Ich bin jetzt nicht so arg tief in der Materie drin, aber informier dich mal, ob du in deiner Situation einen Beratungsschein vom Amtsgericht bekommst. Dafür darfst du dann eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Ich weiß aber nicht, wie das aussieht, wenn man erstmal Beschuldigter in einer Angelegenheit ist.
Wenn es so ist, dass du der Vorladung nicht Folge leisten musst, bist du auch nicht verpflichtet, dort nächsten Dienstag zu erscheinen. Die setzen die Termine dafür oft absichtlich so eng, damit die Leute Panik schieben und sich unter Druck gesetzt fühlen. Und bis dahin hast du ja dann schon deinen Anwalt eingeschaltet, der sich kümmert. Also keep cool! Vielleicht ist das eine Sache, die sehr schnell geklärt und beigelegt werden kann. Ein Anwalt kann das auf jeden Fall schneller als du machen und kennt sich auch in diesem Bereich aus und weiß, was er zu tun hat. Das ist sein Job, dem kannst du vertrauen.
Du kannst auch vorab mit dem Anwalt eine Honorarvereinbarung ausmachen. Oder überhaupt anfragen, ob eine Ratenzahlung möglich ist, wenn ein gewisser Betrag überschritten wird. Da gibt es einige kulante Anwälte, die mit sich reden lassen, wenn man es vorab ehrlich anspricht.
Nimm am besten zu deinem Beratungstermin schon das mit, was wichtig sein könnte: Den Namen von der vermeintlichen Firma zum Beispiel. Und was das für eine Stelle war, auf die du dich beworben hast. Schreib auch auf, welcher Zeitraum das war.