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Hilfe....Von der Schule suspendiert

G

Gast

Gast
Sehr geehrte Damen und Herren

Ich arbeite in einer Wohngruppe mit Kindern im Alter von 10 bis 14 Jahren.
In dieser Gruppe ist ein Kind, welches zurzeit nicht zur Schule geht, da es von der Schule verwiesen wurde (mündlich) wir haben nichts schriftlich.
Kurze Einführung hierzu.
Das Kind verweigerte sich in der Vergangenheit öfter bei bestimmten Lehrer im Unterricht und störte diesen. Als Konsequenz wurde das Kind im Frühjahr/Sommer 2016 jeden Dienstag ab der 5. Stunde vom Unterricht ausgeschlossen/suspendiert. Dies bekamen wir auch schriftlich.
Nach den Sommerferien 2016 ging das Kind dann wieder ganz normal zur Schule. Vor den Weihnachtsferien 2016 würde das Kind wieder vom Unterricht (für 3 Tage) suspendiert.
Zur selben Zeit hatten wir ein Hilfeplangespräch an dem das Jugendamt, unsere Einrichtung, die Eltern und die Schule teilnahm. In diesem Gespräch wurde festgelegt wie es mit dem Kind in unserer Einrichtung und in der Schule weitergehen soll.
Zum Thema Schule hat man bemerkt, dass die Schulleiter das Kind nicht mehr beschulen möchte und beschreibt dieses als "unbeschulbar". Dies liegt uns aber nicht schriftlich vor. Nun sollte sich die Schule darum kümmern, dass das Kind weiterhin den Unterrichtsstoff vermittelt bekommt, indem sie sich um eine eventuelle Beschulung in unserer Einrichtung kümmert. Das Schulamt hat eine zusätzliche Unterstützung nicht zugesagt (laut Aussage der Schule). Dazu liegt uns auch nichts vor.
Nun findet zurzeit eine "Beschulung" in unserer Einrichtung durch uns statt. Wobei wir dies eigentlich Arbeitsstundentechnisch und auch Ausbildungstechnisch nicht leisten können.
Was können wir da nun tun, dass das Kind wieder vernünftig beschult wird?
Vielleicht nochmal kurz zusammengefasst.
- Kind wurde von der schule als "unbeschulbar" bezeichnet (ohne Gutachten)
- Kind wurde für eine unbestimmte Zeit suspendiert (nicht schriftlich) die Schule beruht sich auf das Hilfeplangespräch-Protokoll vom Jugendamt, was uns aber noch nicht vorliegt
- Aufgaben werden einmal die Woche von der Schule vorbei gebracht und abgeholt
- "Beschulung" wird zurzeit durch uns Erzieher versucht umzusetzen
- keine schriftliche Absage vom Schulamt auf zusätzliche Unterstützung (darum kümmerte sich die Schule)

Wie sollten wir hier weiter vorgehen? Welche Pflichten hat die Schule?

Ich hoffe Sie blicken hier ein wenig durch.

Mit freundlichen Gruß
 

Burbacher

Aktives Mitglied
Hallo Ratsuchender,

ich verwende mal die hier gängige Anrede des Du:)

Der von Dir geschilderte Vorgang macht mich stutzig. Solche Entscheidungen einer Schule sind Verwaltungsakte, die der Schriftform bedürfen und die rechtssicher sein müssen.
Es gibt dafür ein festgelegtes Verfahren, das in mehreren Stufen abläuft. Zunächst werden die Eltern über ein Fehlverhalten des Kindes informiert und die jeweilige Sanktion mitgeteilt. Reagieren dann Eltern oder Erziehungsberechtigte nicht, erhalten sie eine Einladung in die Schule.
Sie und das betroffene Kind werden angehört. Die jeweilige Klassen- oder Schulkonferenz- je nach Stufe des Verfahrens- trifft dann eine Entscheidung. Auch hier gibt es wieder ein sehr abgestuftes Verfahren.
Es kann etwa ein Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu mehreren Tagen ausgesprochen werden.
Ändert sich das Verhalten eines Schülers nicht, kann dieser Ausschluss wieder verlängert werden.
Schließlich erfolgt dann die Androhung der Verweisung, bis eben die Verweisung von der Schule.

Über alle Schritte müssen die Erziehungsberechtigten informiert werden und auch gehört.
Die jeweiligen Entscheidungen bedürfen der Schriftform und werden den Erziehungsberechtigten zugestellt.
Gegen die Entscheidungen sind Rechtsmittel möglich.

Eine Schulleitung muss diesen Weg einhalten, es sei denn, von dem Schüler, der Schülerin geht eine unmittelbare Gefahr für Mitschüler aus. Wird ein Schüler, eine Schülerin dann auch noch als unbeschulbar eingestuft, ist, so kenne ich das, Hausunterricht vorgesehen und die Schülerin oder der Schüler werden zu Hause beschult.

Ich frage mich auch, warum es keine Mitwirkung einer Sonderschule gegeben hat.

Kurzum: In Deiner Darstellung fehlt der Hinweis auf die Kontakte mit der Schule und die jeweiligen Begründungen.

Gruß

Burbacher
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Hallo und danke für die schnelle Antwort.

Also bis zum Dezember 2016 denke ich hat die Schule ganz ok gehandelt. Ja das Kind ist nicht leicht zu handhaben in der schule und wenn es auf bestimmte Lehrer keine Lust hat macht es dicht und stört den Unterricht.
Die Schulleitung weigert sich zur Zeit permanent ein Schriftstück aufzusetzen in dem es die suspendierung rechtfertig. Sie beruhen sich auf das Hilfeplangespräch-Protokoll welches uns aber noch nicht vorliegt. Die schule will es sich einfach machen und schiebt uns nun die Verantwortung zur Beschulung zu.
Wie sollten wir als wohngruppe weiter vorgehen? Ich würde am liebsten das Kind wieder zur Schule bringen mit dem Verweis auf die bestehende Schulpflicht.
Telefonate mit dem Jugendamt und Schulamt können wir erst in den folgenden Tagen machen.
Welche Rechte haben wir und das Kind?

Mit freundlichen Gruß
 

pecky-sue

Aktives Mitglied
Hallo Gast,
Ich möchte dir sagen, ich finde das echt Klasse wie du dich um das Kind sorgst und kümmerst:) Das ist auch nicht so selbstverständlich.
Sicher war es ein großer Schritt für dich, hier hinein zu schreiben.
Ich kenne mich auf dem Gebiet der Regeln und Gesetze nicht so gut aus.

Von meinem Gefühl her finde ich, dass die Schule das Ganze nicht hilfreich für das Kind angeht.
Die Weigerung der Schule bezüglich der Beschulung, würde ja eine untermauerbare Erklärung seitens der Schule nötig machen.
Scheinbar versucht die Schule sich da so durchschummeln, deswegen weigern die sich wieder, dies schriftlich festzulegen und damit provozieren sie diese Verzögerung der Hilfemassnahmen die dem Kind zugute kämen.
Denn wo keine Kosten entstehen wird nicht nachgeprüft. Geschickt gedacht. Vermute, die spielen auf Zeit.

Und in der zwischen Zeit, schieben sie euch Erziehern die Hausaufgaben bzw. häusliche Beschulung zu.
Aber ich finde das ist nicht rechtens, ihr bräuchtet eine neu eingesetzte Person, die diese schulischen Aufgaben übernimmt.

Ich finde ihr solltet zu einem Rechtanwalt damit gehen, aber ich weiß nicht, ob das in eurer Berechtigung steht oder ob die Eltern noch das Sorgerecht haben.
Hoffentlich sieht das JA dies auch so.

Tut mir leid das ich keine große Hilfe bin, sondern nur meine Sicht dazu mitteilen kann.

Toi toi toi, und bleiben sie so engagiert, mit ihren zu betreuenden Kindern.


Liebe Grüße Pecky:blume:
 

Burbacher

Aktives Mitglied
Hallo und danke für die schnelle Antwort.

Also bis zum Dezember 2016 denke ich hat die Schule ganz ok gehandelt. Ja das Kind ist nicht leicht zu handhaben in der schule und wenn es auf bestimmte Lehrer keine Lust hat macht es dicht und stört den Unterricht.
Die Schulleitung weigert sich zur Zeit permanent ein Schriftstück aufzusetzen in dem es die suspendierung rechtfertig. Sie beruhen sich auf das Hilfeplangespräch-Protokoll welches uns aber noch nicht vorliegt. Die schule will es sich einfach machen und schiebt uns nun die Verantwortung zur Beschulung zu.
Wie sollten wir als wohngruppe weiter vorgehen? Ich würde am liebsten das Kind wieder zur Schule bringen mit dem Verweis auf die bestehende Schulpflicht.
Telefonate mit dem Jugendamt und Schulamt können wir erst in den folgenden Tagen machen.
Welche Rechte haben wir und das Kind?

Mit freundlichen Gruß
Mein Rat dazu: Wartet das Gespräch mit Jugendamt und Schulamt ab.

Burbacher
 
G

Gast

Gast
Vielen Dank für die antworten.
Wir warten dann mal ab und gucken auch was unsere Geschäftsleitung dazu noch sagt.
Ich hogmffe sehr dass es eine schnelle Lösung gibt.

Wenn ich wollt kann ich euch auf dem laufenden halten.

Liebe Grüße
 
D

DNK

Gast
Meiner Erfahrung nach experimentieren Schulen gerne mal mit den Kindern und testen die Grenzen aus, die ihnen von Seiten der Eltern oder Anderen gesetzt werden. Das ist zutiefst verachtungswürdig, und dass die sich weigern, dieses Fehlverhalten seitens der Schule schriftlich zu dokumentieren, zeigt mir, dass die genau wissen, wie wenig Substanz ihr Vorgehen hat.

Bei uns haben damals ein RA, ein anstehender Prozess, der die Schule und das mit ihr verstrickte Schulamt blamiert hätte und eine engagierte Mutter geholfen.
 
T

teman

Gast
Hallo

Ja ich glaube das mit der Suspendierung kommt in Mode , meine Kinder haben mir auch im laufe der zeit, von zwei Fällen berichtet , es waren beide Jungs und besuchen jetzt eine andere Schule .

Für mich ist das ein Armutszeugnis, wenn man die Kinder nicht in denn griff bekommt , das liegt aber nicht an denn Lehrern , das letzte was ich sein möchte ist Lehrer , man steht ständig mit einem Bein im Knast.

Ich bin Handwerker , falls es jemand interessieren sollte .

Wenn man länger darüber nachdenkt kommt man zu dem Schluss , Lehrer sind keine Erzieher !! wenn ein Kind nicht gut lernen kann , dann ist das so, aber da muss man sich mit abfinden ( kann auch später noch kommen , der Verstand ändert sich ja auch ).

Wenn ein Kind sich aber nicht benehmen kann !!, dann ist das Erziehungssache !! nicht Sache der Lehrer !!



Ich kann nur jedem, der Kinder hat, eindringlich empfehlen , kümmert euch !! Erziehung ist Elternsache !!
Kinder haben viele Probleme und egal was das ist , zb. Handy kaputt , ich behandel so etwas als wäre mein Auto kaputt , ich mache die Probleme meiner Kinder zu meinen und kümmere mich ,
auch wenn sie es selbst verschuldet haben ! solche -sprüche gibt es bei uns überhaupt nicht . Und
letztendlich ist es auch so , das ich das Kind in die Welt gesetzt habe , also mein Problem .


Habe ich schon erwähnt das ich von der Schule geflogen bin?


Man muss es zu seiner Aufgabe machen , dauert ca. 18 Jahre kostet Unsummen macht aber sehr
viel Spaß.
Ich finde es schade um jedes Kind und um jeden Menschen , leider ist unser System heute auch so das nur noch durchgewunken wird , alle sollen gleich sein , sollen alles können .


Das Finde ich sehr schade , weill ich denke , da wachsen viele tolle Menschen heran .
 

Burbacher

Aktives Mitglied
teman, Du schreibst:

"Wenn ein Kind sich aber nicht benehmen kann !!, dann ist das Erziehungssache !! nicht Sache der Lehrer !!"

Dieser Appell an Eltern gerichtet, ist richtig, aber nicht in dieser Ausschließlichkeit. Kommen die Eltern ihrer Aufgabe nicht nach, dann ist die Schule sehr wohl gefragt. Und so gibt es immer mehr Schulen, die sogar in ihren Schulprogrammen grundlegende Erziehungsziele definieren.

Das Problem tritt ja in der Regel da auf, wo Kinder und Jugendliche Defizite in der Erziehung aufweisen und das Kind also schon in den Brunnen gefallen ist.

Versäumnisse in der Erziehung eines Kindes, eines Jugendlichen sind dann schon etwas, um das sich Gesellschaft und Schule kümmern müssen. Deshalb sind etwa Vertreter der Jugendämter Dauergäste in vielen Schulen.

Burbacher
 
T

teman

Gast
Hallo Burbacher

Natürlich ist auch die Gesellschaft gefragt , wenn ich das aber mal beobachte , was heutzutage an Stoff in der Schule durchgezogen wird , da frage ich mich wann soll ein Lehrer dann noch Erziehungsarbeit leisten.
Das mit der Erziehung muss am ersten Tag im leben eines Kindes losgehen , nicht erst mit drei Jahren im Kindergarten ,natürlich muss dort auch was gemacht werden und in der Schule auch , ganz klar , da stimme ich zu .

Durch meine Kinder bekomme ich ja mit, was da läuft , es wird angespuckt , Lehrerinnen werden als F...e und einiges mehr !! bezeichnet ,es gibt überhaupt keinen Respekt . Sitze ich jetzt natürlich zu Hause am Tisch und sage zu meiner Frau , Lehrer sind Idioten , haben zu viel Urlaub und kriegen zu viel Geld , die Kinder hören das natürlich mit , ich könnte auch sagen Ausländer raus , dann sagen die Kinder natürlich auch Ausländer raus und Lehrer sind dann auch Idioten .

Ich wurde in der Schule nicht geschlagen , wenn ich aber geschlagen worden wäre und ich hätte das zu Hause erzählt , dann hätte ich zu hause gleich noch eine gekriegt , davon kannst du ausgehen .

Ich bin einfach der Meinung es liegt am Respekt , hier überlegen jetzt ja auch alle wie man das Kind wieder in die Schule bekommt , Anwalt habe ich schon gelesen , will denn keiner wissen was da los war ?

Vielleicht brauchen wir neben dem Hundeführerschein noch den Kinderführerschein :)

Lg.
teman
 

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