Portion Control
Urgestein
Hier geht es ja um hungernde Kinder, die es dann gibt, wenn verfassungswidrig Hartz IV-Familien sanktioniert werden.
Wieder nur die halbe Wahrheit die Leuten imponieren dürfte, die keine Ahnung von der Rechtslage haben. Bei Sanktionen trotz Kinder im Haushalt müssen Sachleistungen bereits im Sanktionsschreiben gewährleistet sein. Sind sie dies nicht, muss per Eilantrag Widerspruch eingelegt werden. Sanktionen ohne Sachleistungen, wären in diesem Fall rechtswidrig.