Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Was haltet ihr von Männern, die immer ins freie gehen zum pinkeln?

  • Starter*in Starter*in Gast
  • Datum Start Datum Start
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
ja, aber irgendwo musst du es ja her haben.
wie gesagt, das ist jetzt nichts gegen dich.
Menschen erzählen halt gern Geschichten.
es kann sein, das wer die Geschichte erfunden hat um jemanden zu warnen nicht wildzupinkeln.
Die Geschichte wird dann als wahr empfunden und weitererzählt.

Ich kenne zufällig einen der 3 persönlich ziemlich gut und auch das Urteil

(und jetzt sehe ich keinen Grund mehr, mich zu rechtfertigen. Braucht von mir aus keiner zu glauben)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es dazu eine Verhandlung gab - was wirklich außergewöhnlich wäre - dann richtet sich die Strafe nach dem Verdienst. Von daher ist das ohne weiteres möglich. Nur halt von der Praxis her: Hose auf, Dingens in Anschlag, laufenlassen, einpacken - das ist in 30 Sekunden passiert und der Mann ist weg. Wie soll eine Streife in einer halben Minute da sein? Und festhalten, etwa noch vorläufige Festnahme.....alles ein wenig übertrieben. Die meisten Freipinkler gehen wohl straflos von dannen.
Ich bin auf diesem Thema leider nicht so fit. Könnet mir aber vorstellen, daß es z.B. einen Unterschied macht, ob man auf die Wiese oder gegen ein Schaufenster pinkelt. Ein richtiger Profi müßte das ja beantworten können, wo und wie die Reize liegen.
 
grad was dazu gefunden:

Pinkeln in der Öffentlichkeit (zum Beispiel an einer Hauswand):
Erregung öffentlichen Ärgernisses. Bußgeldtatbestand - Verwarnungsgeld 20 bis 100 Euro. Eventuell Schadenersatzansprüche des Eigentümers. Urteil: Hat ein Vermieter den begründeten Verdacht, dass ein Mieter "wild in den Keller uriniert" und wird die Vermutung durch eine von ihm verdeckt angebrachte Videokamera bestätigt, so kann er den Mietvertrag fristlos auflösen. Die "erhebliche Rechtsverletzung" rechtfertigt auch den verdeckten Einsatz der Videokamera. (Amtsgericht Zerbst, 6 C 614/02)

wie haben sie es geschafft durchs pinkeln 18000 Euro schaden anzurichten?
 
Für solche Fälle müßte es eine Sittenpolizei geben ausgerüstet mit einer Art mini Guillotine. Spätestens bei der dritten Verwarnung zack🙄
 
Zunächst gibt es ja immer lediglich einen Strafbefehl. Wenn man gegen diesen Einspruch einlegt, gibt es eine förmliche Gerichtsverhandlung. Und da kann die Strafe höher werden. Ob allerdings in dieser Größenordnung - ist wirklich zu bezweifeln. Videokamera? Muß da eigentlich das Gesicht gefilmt werden, oder........😀
 
Muß doch alles gar nicht so umständlich sein. So was ähnliches wie "Fingerabdruck" reicht doch😉
 
Der eine von den 3 jungen Männern hat sich um das alles nicht geschert (war 2010), dann kam eines Samstag Morgens im Sommer diesen Jahres die Kripo bei ihm daheim vorbei und nahm ihn in Handschellen mit.
Daraufhin musste sein Onkel ihn auslösen für 6300 Euro inzwischen und die bezahlt er jetzt ratenweise ab (eigentlich auf Kosten seiner Mutter..)
 
Gut, das ist so, wenn man seine Schulden beim Staat nicht bezahlt, Ersatzhaft. Da gibt´s aber vorher eine Ladung zum Strafantritt. Und wenn man diesem termin nicht folgt, wird man irgendwann abgeholt. Die Strafe selbst aber - der Strafbefehl- richtet sich nach dem Gesetz. ( wurde ja eingestellt ) Bei einem widerspruch gegen den Strafbefehl kann die Strafe höher werden, richtet sich aber nach dem Einkommen. Aber normalerweise kann man für 6000 Euro zumindest einen Polizisten selbst anpinkeln - wenn nicht mehr.
Schadensersatz ( Schaufenster reinigen ) muß der Geschädigte zivilrechtlich durchsetzen.
 
Gut, das ist so, wenn man seine Schulden beim Staat nicht bezahlt, Ersatzhaft. Da gibt´s aber vorher eine Ladung zum Strafantritt. Und wenn man diesem termin nicht folgt, wird man irgendwann abgeholt. Die Strafe selbst aber - der Strafbefehl- richtet sich nach dem Gesetz. ( wurde ja eingestellt ) Bei einem widerspruch gegen den Strafbefehl kann die Strafe höher werden, richtet sich aber nach dem Einkommen. Aber normalerweise kann man für 6000 Euro zumindest einen Polizisten selbst anpinkeln - wenn nicht mehr.
Schadensersatz ( Schaufenster reinigen ) muß der Geschädigte zivilrechtlich durchsetzen.

Das kann sein, dass die Strafe wegen dem Einkommen so hoch war.
Als Hartz4ler pinkelt es sich wahrscheinlich günstiger
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben