Es ist völlig unerheblich, ob er dort gemeldet ist oder nicht, denn diese Wohnung als Meldeadresse anzugeben heißt nicht, dass er das Recht hat, dort zu wohnen. Das sind zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe!
Weder er noch der Vermieter hat für ihn einen Mietvertrag unterschrieben, er ist auch nicht als Untermieter bei der Mieterin eingetragen. Somit ist sie diejenige, die darüber entscheiden darf, wer sich in ihrer WOhnung aufhalten darf und wer nicht.
Im Übrigen ist es ebenso wurscht, welche Art von Drohung ausgesprochen wird, denn hier gilt nicht nur die körperliche Gewalt, sondern ebenso die psychische (und dieser ist die TE zum Opfer gefallen). Quelle: mein Schwager (Polizist). Laut ihm wird in einem solchen Fall immer der Schwächere von der Polizei geschützt. Alles Weitere wird dann im Zweifelsfall von den Anwälten und dem Gericht geklärt.
Weder er noch der Vermieter hat für ihn einen Mietvertrag unterschrieben, er ist auch nicht als Untermieter bei der Mieterin eingetragen. Somit ist sie diejenige, die darüber entscheiden darf, wer sich in ihrer WOhnung aufhalten darf und wer nicht.
Im Übrigen ist es ebenso wurscht, welche Art von Drohung ausgesprochen wird, denn hier gilt nicht nur die körperliche Gewalt, sondern ebenso die psychische (und dieser ist die TE zum Opfer gefallen). Quelle: mein Schwager (Polizist). Laut ihm wird in einem solchen Fall immer der Schwächere von der Polizei geschützt. Alles Weitere wird dann im Zweifelsfall von den Anwälten und dem Gericht geklärt.