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Ex -Freund will nich ausziehen!!!!

Es ist völlig unerheblich, ob er dort gemeldet ist oder nicht, denn diese Wohnung als Meldeadresse anzugeben heißt nicht, dass er das Recht hat, dort zu wohnen. Das sind zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe!

Weder er noch der Vermieter hat für ihn einen Mietvertrag unterschrieben, er ist auch nicht als Untermieter bei der Mieterin eingetragen. Somit ist sie diejenige, die darüber entscheiden darf, wer sich in ihrer WOhnung aufhalten darf und wer nicht.

Im Übrigen ist es ebenso wurscht, welche Art von Drohung ausgesprochen wird, denn hier gilt nicht nur die körperliche Gewalt, sondern ebenso die psychische (und dieser ist die TE zum Opfer gefallen). Quelle: mein Schwager (Polizist). Laut ihm wird in einem solchen Fall immer der Schwächere von der Polizei geschützt. Alles Weitere wird dann im Zweifelsfall von den Anwälten und dem Gericht geklärt.
 
Xandi,

das wörtchen wenn sagt doch alles, dann kannst du überall was dazu schreiben, ohne das es hand und fuß hat.

ich versteh wirklich nicht warum du so hartneckig gegen die TE schreibt, lass es doch einfach sein.
 
Da gibt es kein Wenn für.

Er will niucht ausziehen und hat umd as mehr gewicht zu geben auch schon drohungen ausgesprochen.

Lies der Thread doch mal vollständig durch und fang bitte bei den Titel an. *kopfschüttel*
 
Es ist völlig unerheblich, ob er dort gemeldet ist oder nicht, denn diese Wohnung als Meldeadresse anzugeben heißt nicht, dass er das Recht hat, dort zu wohnen.
Hat auch niemand behauptet. Aber zunächst, gekoppelt mit anderen Vorbringen des Ex, ist es ein Indiz, dass er ev. Recht haben könnte. Alles weitere ist dem Gericht vorbehalten.

Weder er noch der Vermieter hat für ihn einen Mietvertrag unterschrieben, er ist auch nicht als Untermieter bei der Mieterin eingetragen. Somit ist sie diejenige, die darüber entscheiden darf, wer sich in ihrer WOhnung aufhalten darf und wer nicht.

Ja, aber wie gesagt, bei Einwendung die er ev. vorbringt muss das Gericht entscheiden. Ich zweifle nicht, dass, so wie sie es schildert, in ihrem Sinn entschieden wird.
Der Ex wäre gut beraten es darauf nicht ankommen zu lassen.

Im Übrigen ist es ebenso wurscht, welche Art von Drohung ausgesprochen wird, denn hier gilt nicht nur die körperliche Gewalt, sondern ebenso die psychische

Ja, wenn sich die psychischen Bedrohungen gegen Leib und Leben richten.
Tun sie aber m.E. nicht ("
drohte mir schon mit anwalt und gehalt pfänden und das er mein leben ruinieren würde"). Auch Letztere ist keine unmittelbare Bedrohung, die ein sofortiges Einschreiten der Polizei erfordert.


Was glaubst du wie viele Männer (übrigens auch Frauen, die da noch subtiler sein können) bei solchen Drohung aus der Wohnung verwiesen werden müssten.🙂

Sie könnte höchstens wegen Nötigung ihm klagen. Ob sie bei diesen Sätzen durchkommt, bezweifle ich. Über die Letztere könnte man eventuell streiten.
 
as genau zählt denn zur psychischen gewalt? er is hier gemeldet vom bürgeramt und vom arbeitsamt...mehr nich..er is gemeldet mit dem kürzel c.o. also sowas wie...herr von und zu gemeldet BEI frau von und zu er is nirgens schriftlich im mietvertrag oder sonstiges gemeldet..er is 38 und wenn man es so will dann schon recht durchtrieben...er kann sich super gut verstellen und auch super rüberbringen...also kann ich nich wirklich sagen was sein wahres gesicht is...
 
Sag mal Xandi, auf welchen Planet wohnt du denn?

Ich dachte das hier ist ein Hilferuf-Forum wo menschen ihre Probleme schildern können und wo geholfen wird.

Der Thread-Titel ist. "Ex-Freund will nich ausziehen!!!!!"

und dann kommst du und willst anzweifeln das dies nicht so ist? Das muss doch keiner verstehen oder.
Wenn der Freund ausziehen will, dann gäbe es doch gar kein Problem weil das ist gerade was sie will.

echt ohne Worte
 
Sich mit dir über irgend ein Thema zu unterhalten ist echt müßig, Xandi. Ganz egal, was man dir entgegen bringt, du musst immer ein Aber entgegensetzen, damit du auch schön das letzte Wort behältst. Dass die User hier aus eigener Erfahrung sprechen oder sich selbst informiert haben interessiert nicht. Hauptsache es passt ein Aber rein.

Würde, hätte, könnte, sollte, müsste, wenn und aber .. das ist nichts, was die TE gebrauchen kann, es ist auch so schon schwer genug für sie. Das, was sie braucht, ist jemand, der hinter ihr steht und ihr hilft, dieses Problem in ihrem Leben aus der Welt zu schaffen, damit sie wieder angstfrei leben kann. Nichts weiter.

Die TE wurde bedroht und hat Angst, das ist eine Tatsache und dabei juckt es nicht die Bohne, ob sie nun Angst um ihr schlagendes Herz hat, oder aber um ihre Existenz. Sie ist psychisch labil, hat Angst und ist durch die Anwesenheit eines Kerls, der noch nicht mal eine vertragliche Erlaubnis hat, dort zu wohnen, weiterhin psychischer Gewalt ausgesetzt. Sie hat einen Mietvertrag, der ihr beweist, dass sie alleinige Mieterin ist. Sie braucht Hilfe und die Polizei wird ihr helfen. Ende der Geschichte. Auf alles andere wird sie die Polizei zu gegebener Zeit hinweisen und danach ihr Anwalt (sollte dieser überhaupt nötig sein).

@Katie Psychische Gewalt können mehrere Dinge sein. Ein paar Beispiele: Mobbing, Erniedrigungen und Beleidigungen, Drohungen wie "wenn du das und das machst, werde ich dir dein Leben zerstören", Manipulation, Ausgrenzung ..
 

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