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Hartz 4 - Angemessene Wohnung

BebiiiBabeee

Mitglied
Nabend,

ich habe ein Problem.
Ich bin nun im 6. Monat schwanger, und möchte mit meinem Freund zusammen ziehen. (Sind beide leider H4-Empfänger). In einem Gespräch beim Jobcenter vor 3 Monaten wurde mir gesagt, dass ich auch schon eher zu Hause ausziehen könnte, auf Grund meiner Schwangerschaft.

Nun habe ich eine Wohnung gefunden zusammen mit meinem Freund, wo wir keine Mietkaution hinterlegen müssen, und alles super passt.

Nun habe ich vom Amt prüfen lassen, ob die Wohnung angemessen ist.

Es steht nun drin:

wunschgemäß bescheinige ich Ihnen, dass die Mietkosten für die o.g. Wohnung aus leistungsrechtlicher Sicht, im Rahmen der Leistungen nach dem SGB II angemessen sind.

Kaltmiete: 370,00 €
Größe: 73 m²
Angemessene Größe bei 3 Personen = 75m²
(3 Personen ab 12/10)

Dürfte ich denn morgen den Mietvertrag unterschreiben? Muss ich morgen erstmal vom Vermieter die Unterschrift drunter setzen lassen und dann zum Amt?
Heißt es, dass wir die Wohnung erst 12/2010 genehmigt bekommen?

Ich blicke da nicht durch 🙁
Zumal ich beim Amt heute leider nicht mehr anrufen konnte, da der Brief erst um 16 Uhr im Briefkasten war. 🙁

Ich hoffe mir kann jemand helfen...

Grüße
 
Das Schreiben heisst, dass die Wohnung in Größe und Mietpreis angemessen ist. Warum da ein Monat steht, ist mir ein Rätsel. Die wäre sicher auch morgen früh schon angemessen. Vielleicht stand auf dem Expose ein Datum drauf, wann die Wohnung verfügbar ist oder du hast deiner SB irgendwas vom Dezember 2010 erzählt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Kriterien nun gerade im Dezember nach unten verändern, so dass die Wohnung heute nicht angemessen wäre, aber im Dezember schon.

Laut $22 Abs 1 SGBII sind die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe zu erbringen, sofern sie angemessen sind. Das sie angemessen sind, steht auf dem Zettel drauf. Der Mietvertrag kann also unterschrieben werden. Danach solltest du die Übernahme auch beantragen. Dazu müsste es ein Formblatt für KdU geben, entweder das, was in den Fortzahlungsanträgen mitgeschickt wird oder ein ganz anderes. Ist ja Wurscht, kannste dir ja beim Amt holen.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du im Dezember Geburtstermin? Dann meinte er damit, dass ihr ab Dezember zu dritt seit, so würde ich es verstehen.

Das kann natürlich auch sein, das habe ich überlesen. Allerdings geht das wirklich, dass man schon eher einziehen darf. Allerdings weiss ich hier nicht, ob es dafür ein Gesetz gibt oder ob das wieder so eine Ermessenssache ist. Und das ist dann Mist. Ich würde lieber nochmal zum Amt gehen und das Schreiben ändern lassen. Konkret die Frage klären, ab wann übernommen wird und dies auch schriftlich bestätigen lassen.
 
Das Schreiben heisst, dass die Wohnung in Größe und Mietpreis angemessen ist. Warum da ein Monat steht, ist mir ein Rätsel. Die wäre sicher auch morgen früh schon angemessen. Vielleicht stand auf dem Expose ein Datum drauf, wann die Wohnung verfügbar ist oder du hast deiner SB irgendwas vom Dezember 2010 erzählt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Kriterien nun gerade im Dezember nach unten verändern, so dass die Wohnung heute nicht angemessen wäre, aber im Dezember schon.

Laut $22 Abs 1 SGBII sind die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe zu erbringen, sofern sie angemessen sind. Das sie angemessen sind, steht auf dem Zettel drauf. Der Mietvertrag kann also unterschrieben werden. Danach solltest du die Übernahme auch beantragen. Dazu müsste es ein Formblatt für KdU geben, entweder das, was in den Fortzahlungsanträgen mitgeschickt wird oder ein ganz anderes. Ist ja Wurscht, kannste dir ja beim Amt holen.

SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung


Danke für die schnelle Antwort.

Auf dem gelben Schein hat der Vermieter drauf geschrieben, dass Mietbeginn sofort wäre. Für mich, meinen Freund und ab Dezember 2010 für unser Kind.

Ich habe einfach nur Angst, dass wenn ich den Mietvertrag unterschreibe, wir dann auf der Miete hängen bleiben.

Dieses (3 Personen ab 12/2010) macht mich einfach total verrückt...

Zudem steht ja in den Punkten noch was drin:

- Erfolgt ein Umzug ohne die erforderliche Zusicherung des für Sie zuständigen Leistungsträgers und erhöhen sich dadurch die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, dann werden diese Aufwendungen weiterhin nur in der bis dahin zu tragenden Höhe erbracht.

- Diese Bescheinigung erwirkt keine rechtliche Verpflichtung des Landkreises ..... gegenüber Ihrem Vermieter, d.h. Schuldner der jeweils vertraglich oder anderwertig vereinbarten Miet- und Nebenkosten sind ausschließlich Sie als Vertragspartner.

- Diese Bescheinigung bezieht sich nur auf die Angemessenheit der o.g. Wohnung.
 
Für mich liest es sich wie eine Bestätigung, dass die Wohnung genehmigt ist.

Die Wohnung ist für 3 Personen angemessen. Wenn sie aber morgen einziehen, sind sie ja gar keine 3 Personen, sondern 2. Erst ab der Geburt des Kindes sind es 3. Deshalb wahrscheinlich das Datum. Nun ist die Frage zu klären, ab wann können sie einziehen. Das es vorher geht, habe ich schon gehört. Ob es ein Gesetz gibt, weiss ich nicht. Wenn es keins gibt, muss was vereinbart werden. Sonst sagen die dann: "Wiiiiiiir haben gesagt ab 12/2010, bezahlt mal den Rest schön aus dem Regelsatz".
 
Die Wohnung ist für 3 Personen angemessen. Wenn sie aber morgen einziehen, sind sie ja gar keine 3 Personen, sondern 2. Erst ab der Geburt des Kindes sind es 3. Deshalb wahrscheinlich das Datum. Nun ist die Frage zu klären, ab wann können sie einziehen. Das es vorher geht, habe ich schon gehört. Ob es ein Gesetz gibt, weiss ich nicht. Wenn es keins gibt, muss was vereinbart werden. Sonst sagen die dann: "Wiiiiiiir haben gesagt ab 12/2010, bezahlt mal den Rest schön aus dem Regelsatz".

Ich denke auch.

Werde auf jeden Fall am Montag beim Amt anrufen, und versuchen auch noch am Montag einen Termin zu bekommen. Wenn sollten die sich das nächste Mal etwas verständlicher ausdrücken.

Habe hier heute schon gesessen und Krokodilstränen geweint, weil man ja so spät keinen mehr erreichen konnte.

Aber ich danke euch trotzdem für die Antworten.
Werde auf jeden Fall Bescheid geben, wenn ich mehr weiß.
Hoffe nur der Vermieter ist morgen nicht sauer, wenn er her kommt und wir den Mietvertrag nicht sofort unterschreiben können. Aber ich denke er wird es verstehen.
 
ist doch ganz einfach...ihr seit nur 2 personen momnetan. also ab dem datum welches das amt geschrieben hat,wird die miete übernommen. vorher eben nicht. es steht euch jetzt kein umzug zu,bzw. keine größere wohnung,das heisst das ihr die wohnung dann nur in der höhe wie jtzt bezahlt bekommt und den rest logischerweise selbst bezahlen müsst.

von deine punkten der erste: das heisst doch nur, das wenn du keine zustimmung hast,und die neue wohnung teurer ist als bisher,eben nicht alles von denen getragen wird. ist sie teurer ,müsst ihr eebn den rest selbst übernehmen. die bezahlen dann nur was euch direkt zusteht.

der zweite punkt ist einfach eine erklärung,das das amt abstand nimmt von anderen vereinbarungen,als denen denen sie zugestimmt haben.
 
Bleib ruhig, es ist nicht deine Schuld 🙂. Der Vermieter sollte es verstehen, er ist ja daran interessiert, seine Miete sicher zu bekommen. Und im Moment wäre es nicht sicher.

Ich bin halt mal wieder von mir ausgegangen und als Single ändert sich da nix. Ich hätte das Datum ignoriert. Angemessen wärs trotzdem gewesen und dann hätten sie gemusst, so will es das Gesetz. Aber bei euch liegt der Fall ja anders. Sorry nochmal.
 

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