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Zwangsversteigerung - freihändiger Verkauf?

Hallo,

ich habe da mal eine Frage!
Und zwar würde ich gerne ein Haus ( direkt gegenüber von meinen Eltern --> kennen also die Häuser ) kaufen, dass zur ZV aussteht. Die Sache ist nun die, dass ich mit den Besitzern gesprochen habe, und die einverstanden wären, wenn ich es noch vor dem Termin im März kaufen würde. Meine Frage ist jetzt, ob ich das schriftlich von den Eigentümern brauche, und wenn ja, dann in welcher From? Also evtl. ne Beglaubigung vom Notar oder wie? Und was muss da drin stehen? Müssen die auch den Preis wissen? Ihr Bänker ist im Augenblick im Urlaub, ich habe aber schon Kontakt mit ihm. ER konnte die Eigentümer bis jetzt nicht erreichen, weil sie nicht mit ihm reden wollen - aber ich verstehe mich gut mit ihnen - sind ja ehemalige Nachbarn 🙂
Hat also jemand ne Ahnung, was man für so einen freihändigen Verkauf so brauch?

LG
schmetterling23
 
Hallo,

ich habe da mal eine Frage!
Und zwar würde ich gerne ein Haus ( direkt gegenüber von meinen Eltern --> kennen also die Häuser ) kaufen, dass zur ZV aussteht. Die Sache ist nun die, dass ich mit den Besitzern gesprochen habe, und die einverstanden wären, wenn ich es noch vor dem Termin im März kaufen würde. Meine Frage ist jetzt, ob ich das schriftlich von den Eigentümern brauche, und wenn ja, dann in welcher From? Also evtl. ne Beglaubigung vom Notar oder wie? Und was muss da drin stehen? Müssen die auch den Preis wissen? Ihr Bänker ist im Augenblick im Urlaub, ich habe aber schon Kontakt mit ihm. ER konnte die Eigentümer bis jetzt nicht erreichen, weil sie nicht mit ihm reden wollen - aber ich verstehe mich gut mit ihnen - sind ja ehemalige Nachbarn 🙂
Hat also jemand ne Ahnung, was man für so einen freihändigen Verkauf so brauch?

LG
schmetterling23

um himmels willen!

wenn zv durch ist - also wenn der termin vom gericht schon steht, dann musst du unbedingt mit dem gläubiger, vermutlich der bank, kontakt aufnehmen.

"freihändig" ist der vollkommen falsche weg!

immobilien gehen NUR über einen notar!!!!

bitte informiere dich bei rechtskundigen. ich hatte in meinem unternehmen fälle, in denen leute geld an "gute nachbarn" zahlten...sie hätten es auch im grill verheizen können.

glaube mir, kurz vor der zwangsversteigerung gibt es kein pardon mehr...
 
wenn es zur ZV kommt ist es egal ob du dich mit den Nachbarn verstehst oder nicht da sie ja mehr oder weniger nicht mehr Besitzer sind sondern die Bank die Hand darauf hat.
Entscheidend ist welchen Preis die Bank haben will. Du musst also mit der Bank verhandeln und nicht mit den Nachbarn, die haben nichts mehr zu melden (auch wenns brutal klingt, ist aber so).

Die Bank wird natürlich versuchen, dich mit einem hohen Preis über den Tisch zu ziehen.
Bleib cool, denn die Bank weiß genau, daß bei einer Versteigerung kaum ein vernünftiger Preis rausspringt.
Also verhandeln bis der Bankangestellte quietscht, und wenn der Preis so weiter runterfällt daß es mit deinen Preisvorstellungen passt, kannst es kaufen.
Abgewickelt wird alles über den Notar.

Vergiss nicht die Nebenkosten, die beim Kauf entstehen. Da läppern sich schnell mal einige Prozent des Kaufpreises zusammen.
In Österreich sollte man ca. 10 Prozent Nebenkosten rechnen, also Kaufpreis 200.000 Euro ergeben 20.000 Euro Nebenkosten (Notar, Grunderwerbssteuer, Grundbucheintragung usw...)
Wieviel es in D ist kann ich dir nicht sagen, der Notar gibt dir sicher Auskunft.
 
Warum soll das nicht gehen?
Bis zur Zwangsversteigerung simd die Eigentümer die Eigentümer und können das Haus jederzeit verkaufen. Das ist wie bei einem Pfand - auch das kann bis zur Versteigerung von einem selbst ausgelöst werden.

Ob sowas allerdings klug ist? Es könnten auf dem Haus unbekannte Schulden sein. Und vermutlich wird´s bei einer Zwangsversteigerung billiger udn schuldenfrei.
 
da hat Cosma Recht. Eine ZV ist eine Art Schnäppchenjagd. Denn ein Haus kauft man nicht alle Tage. Da muß schon alles passen und das Objekt dem Interessenten wirklich sehr gut gefallen.
Da das selten vorkommt wird meist kein guter Preis erzielt. Da könntest du ein echtes Schnäppchen machen wenn du wartest.

Mit dem Bearbeiter vom Gericht reden ist reine Zeitverschwendung. Der kann weder was ändern noch aufhalten.
Die Bank steht im Grundbuch. Die entscheidet was passiert.
Das Gericht führt nur den Antrag der Bank aus
 
Auf der Webseite "Zwangsversteigerung aktuell" findet sich auch was dazu. Nämlich:


14. Kann ich ein Versteigerungsobjekt auch vorher freihändig kaufen?

Das ist zwar grundsätzlich möglich, aber selten der Fall. Die Eigentümer versuchen meist bis zuletzt das Eigentum für sich zu retten.
Zudem sind die Objekte in der Regel so hoch mit Schulden belastet, dass ein freihändiger Verkauf - so nennt sich der Verkauf vor der Versteigerung - nicht möglich ist.
Beim Erwerb in der Zwangsversteigerung ist das anders, da hier meist bisherige Belastungen erlöschen und daher den Erwerber nicht berühren.
 
Also nach meinem Wissen darf der "Nocheigentümer" das Haus nicht einfach so zeigen, weil es ihm ja so gesehen gar nicht mehr gehört. Man hat aber die Möglichkeit, beim Gericht "Akteneinsicht" zu erhalten. Dort sind normalerweise auch Bilder mit bei.

Meine Aussage ist aber ohne Gewähr 😉
 

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D Zwangsversteigerung durch Inkasso Finanzen 37

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