HappyDreams
Aktives Mitglied
Das OLG hatte erhebliche Fehler in den Beschluß reingeknallt
mir Sorgerecht und meine Kinder nicht zurückzugeben.
Obwohl eine Bindung zum Erstgeborenen nachgewiesen konnten
und die Voraussetzung zumindest für eine Mutter Kind Einrichtung,
sozialtherapeutischen Maßnahmen in Zusammenleben
mit meinen Kindern vorgelegen hätte wurde alles zermürbt
und sogar meine Aussagen verdreht.
Wäre der Beschluß wenigstens inhaltlich korekt wiedergegeben
worden, wäre es auch nicht akzeptabel gewesen:
Begründung:
Kindesmutter habe zu ihren jünsgten beiden Kindern
keinen Kontakt, keine Bindung.
Warum: weil das Jugendamt das nicht wollte, und
mit alle rechtswidrigen Mitteln mir untersagt hat.
Die KM sagte sie sei viel Monate in phsychotherapeutischer
Behandlung gewesen, aktuell findet keine Behandlung statt.
Im Protokoll der Anhörung steht was anderes:
Die Kindesmutter sagte sie sei vier Monate in phsychotherapeutsicher Behandlung gewesen,
der Phsychologe habe ihr empfohlen sich erst ambulant
weiterbehandeln zu lassen, wenn ein betreuter Rahmen
geschaffen sei.
Die Ohrfeige an die Jugendamts Mitarbeiterin
die sie absichtlich herbeigeführt und provoziert hatte
wurde beim OLG phsychiatrisiert weil sich sonst nichts
nachweisliche finden ließe-
Der Gutachter habe in seinen Testen herausgefunden das die
Kindesmutter agressiv und gereizt werden könne.
ohne Weiterführung wann sie denn agressiv und reizbar werden könne.
Außerdem habe er festgestellt die KM leide an einem paranoiden
Beeinträchtigungserleben
oder Beschreibung von Symtomen.
Dafür fehlen die Symtome.
Dann war ich weil ich mich untersuchen lassen wollte
für 3 Wochen in einer Klinik
die konnten aber kein agressives, paranoides Beeinträchtignungs
erleben bei mir feststellen.
Die haben mir gesagt eine Tagesklinik sei für mich ungeeignet.
Dies war jedoch die Empfehlung des Gutachters.
Also das Kinder und Eltern durch ein Falschgutachten
ihrer Rechte verlieren, finde ich unerhört.
Gruß
Happy
mir Sorgerecht und meine Kinder nicht zurückzugeben.
Obwohl eine Bindung zum Erstgeborenen nachgewiesen konnten
und die Voraussetzung zumindest für eine Mutter Kind Einrichtung,
sozialtherapeutischen Maßnahmen in Zusammenleben
mit meinen Kindern vorgelegen hätte wurde alles zermürbt
und sogar meine Aussagen verdreht.
Wäre der Beschluß wenigstens inhaltlich korekt wiedergegeben
worden, wäre es auch nicht akzeptabel gewesen:
Begründung:
Kindesmutter habe zu ihren jünsgten beiden Kindern
keinen Kontakt, keine Bindung.
Warum: weil das Jugendamt das nicht wollte, und
mit alle rechtswidrigen Mitteln mir untersagt hat.
Die KM sagte sie sei viel Monate in phsychotherapeutischer
Behandlung gewesen, aktuell findet keine Behandlung statt.
Im Protokoll der Anhörung steht was anderes:
Die Kindesmutter sagte sie sei vier Monate in phsychotherapeutsicher Behandlung gewesen,
der Phsychologe habe ihr empfohlen sich erst ambulant
weiterbehandeln zu lassen, wenn ein betreuter Rahmen
geschaffen sei.
Die Ohrfeige an die Jugendamts Mitarbeiterin
die sie absichtlich herbeigeführt und provoziert hatte
wurde beim OLG phsychiatrisiert weil sich sonst nichts
nachweisliche finden ließe-
Der Gutachter habe in seinen Testen herausgefunden das die
Kindesmutter agressiv und gereizt werden könne.
ohne Weiterführung wann sie denn agressiv und reizbar werden könne.
Außerdem habe er festgestellt die KM leide an einem paranoiden
Beeinträchtigungserleben
oder Beschreibung von Symtomen.
Dafür fehlen die Symtome.
Dann war ich weil ich mich untersuchen lassen wollte
für 3 Wochen in einer Klinik
die konnten aber kein agressives, paranoides Beeinträchtignungs
erleben bei mir feststellen.
Die haben mir gesagt eine Tagesklinik sei für mich ungeeignet.
Dies war jedoch die Empfehlung des Gutachters.
Also das Kinder und Eltern durch ein Falschgutachten
ihrer Rechte verlieren, finde ich unerhört.
Gruß
Happy