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Meine Mutter lässt mich nicht zum Vater

Stefffi

Mitglied
Ich würde die Mutter vor vollendeten Tatsachen stellen.
Du kannst auch selbst schon bei einem Anwalt vorstellig werden, vielleicht hilft das Gespräch mit deinem Anwalt.
 

Sonic

Aktives Mitglied
Hast du die Möglichkeit dich an das Jugendamt zu wenden?
Schildere denen deine Situation. Vielleicht finden die eine Möglichkeit und machen deiner Mutter mal in einem vernüftigen Gespräch klar, dass du unter der Situation leidest.
 

Mirila

Aktives Mitglied
Wurde hier schon gefragt womit die Mutter es begründet? Vielleicht gibt es Gründe, um ihren Sohn zu schützen? Ich würde nicht vorverurteilen.
 

Mirila

Aktives Mitglied
Sag' deiner egoistischen Mutter, dass sie nach deiner Volljährigkeit nicht mehr mit dir zu rechnen braucht, wenn sie dir verbietet, deinen Vater zu sehen. Es dauert nicht mehr lange, dann bist du 18. Dann hat sie dir sowieso nicht mehr vorzuschreiben, wann du dich mit wem wo treffen darfst. Falls deine Mutter so emotional ist, dass sie nicht mehr klar denken kann, braucht sie vielleicht selbst einen Betreuer, der ihr vorgibt, wo sie sich aufhalten darf. :cool: Wenn sie ihr Sorgerecht missbraucht, kann ein Gericht es ihr auch entziehen.

Für so ein mütterliches Gehabe habe ich nur Verachtung übrig.

Ich kenne diesen Frauentyp. Erst wird händeringend nach einem Kerl gesucht, weil die Frauen sich ein bequemes Leben mit möglichst geringer eigener Erwerbstätigkeit davon versprechen, und wenn man dann glaubt, sich in der Person geirrt zu haben, müssen die Kinder es ausbaden, die nicht darum gebeten haben, auf die Welt zu kommen.
Deine Mutter hätte sich vorher überlegen sollen, mit wem sie in die Kiste steigt, dann bräuchte sie jetzt auch nicht solche Mätzchen zu machen.

Du kannst es auch eskalieren lassen und einfach ohne Mamis Erlaubnis zu deinem Vater fahren. Einfach abhauen, dann hat sie wenigstens Grund, sich aufzuregen. Wenn deine Mutter dich dann von der Polizei dort abholen lassen will, sagst du denen, was mit ihr los ist. Die hat sie doch nicht mehr alle! Ich würde immer wieder mit dem Jugendamt sprechen - so lange, bis die es Leid sind und hoffentlich das Gericht einschalten, damit sich endlich mal was tut. Dein Vater könnte auch das alleinige Sorgerecht für dich beantragen, da deine Mutter ja offenbar nicht in der Lage ist, es angemessen und altersgerecht auszuüben.
Wow das scheint dich ja mächtig zu triggern und Hass auszulösen. Kennst du denn die Familie persönlich? :eek: .....
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Da hat wohl einer schlechte Erfahrungen gemacht ;)
Ich kann dir die Adresse der Betreffenden gern geben. Mit Ausnahme derer natürlich, die ich nicht im privaten, sondern im beruflichen Kontext kennengelernt habe. Das waren noch viel mehr, die ihrem Exmann auf Kosten ihrer Kinder eins auswischen wollten. Vermutlich aus Wut darüber, dass ihnen der Versorger verlustig gegangen war. 😎
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
M. W. hat ein Kind dieses Alters zwar noch nicht das Recht zu entscheiden, wo es dauerhaft lebt, sehr wohl aber das Recht zu entscheiden, mit wem es Umgang pflegt. Ich müsste mich sehr irren, aber ich meine, das gilt auch für einen mehrtägigen Urlaub. Der Einfachheit halber würde ich mich trotzdem beim Jugendamt informieren und sie um Vermittlung bitten.

Wenn die Mutter keinen triftigen Grund nennen kann, bei dem das Kind Gefahr liefe, im Zuge des Aufenthaltes beim Vater Schaden zu nehmen, es also schützen zu wollen, stattdessen aus reiner Willkür handelt, um dem Vater eins auszuwischen, würde ich mir als Kind wohl auch überlegen einfach abzuhauen. Auch dazu würde ich mal mit dem Jugendamt sprechen und fragen: Hätte die Mutter dann tatsächlich das Recht, das Kind mit der Polizei abholen zu lassen, selbst wenn der 16-jährige beteuert, aus freiem Willen beim Vater zu sein?
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Hätte die Mutter dann tatsächlich das Recht, das Kind mit der Polizei abholen zu lassen, selbst wenn der 16-jährige beteuert, aus freiem Willen beim Vater zu sein?
Der Inhaber der elterlichen Sorge kann die Herausgabe des Kindes von jedermann verlangen, steht im BGB. Falls der Vater also kein Sorgerecht hat, könnte sie das. Bei gemeinsamen Sorgerecht geht aber genau das nicht.

Vollstreckung der Herausgabe des Kindes -wenn sie nicht freiwillig erfolgt- läuft über den Gerichtsvollzieher, das wird gehandhabt wie eine Sache. Da gibt es eine Verknüpfung aus dem FamFG in die ZPO, wenn ich mich recht erinnere. Natürlich muss es da zunächst einen Beschluss geben, dass das Kind herauszugeben ist.

Aber praktisch würde die hinzugerufene Polizei gar nichts machen und wieder abfahren. Interne Angelegenheit, Sache der Eltern, Kind fast volljährig, Fall erledigt.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Der Inhaber der elterlichen Sorge kann die Herausgabe des Kindes von jedermann verlangen, steht im BGB. Falls der Vater also kein Sorgerecht hat, könnte sie das. Bei gemeinsamen Sorgerecht geht aber genau das nicht.

Vollstreckung der Herausgabe des Kindes -wenn sie nicht freiwillig erfolgt- läuft über den Gerichtsvollzieher, das wird gehandhabt wie eine Sache. Da gibt es eine Verknüpfung aus dem FamFG in die ZPO, wenn ich mich recht erinnere. Natürlich muss es da zunächst einen Beschluss geben, dass das Kind herauszugeben ist.

Aber praktisch würde die hinzugerufene Polizei gar nichts machen und wieder abfahren. Interne Angelegenheit, Sache der Eltern, Kind fast volljährig, Fall erledigt.
Der TE sagt ja, sowohl Vater als auch Mutter hätten das Sorgerecht, die Mutter eben nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht - nach meinem Verständnis damit die Befugnis, wo der Minderjährige wohnt. Daher hatte ich auch vermutet, mit dem Urlaub sei es einfacher - und wenn ich dich richtig verstehe ist es das auch. (y)

Dann müsste der junge Mann ja eigentlich nur noch so mutig sein und entweder einfach abhauen oder der Mutter sagen, sie könne ihm gar nix verbieten. Am besten wäre aber immer noch, wenn sie ihn ziehen lässt ohne dieses leidige Theater.
 

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