Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Kinder klauen 12mal und werden wieder laufen gelassen - der Staat schläft

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
E

EuFrank

Gast
Hallo Leser!

Ich habe heute in der NeuenWestfälischen gelesen, dass zwei strafunmündige Mädchen (12, 13) bereits zwölfmal beim Klauen in Bielefeld erwischt wurden. Scheinbar läßt man sie zwischenzeitlich immer wieder laufen.

Das kann doch nicht sein! Solche Fälle sind seit längerem (auch in anderen Bundesländern) bekannt. Dort werden gezielt Minderjährige zum Klauen angestiftet.

Immer wieder dasselbe: Die Regierung handelt nicht.
 
B

BlueScreen

Gast
Was sollte der Staat denn, deiner Meinung nach, dagegen tun?
 

maximilian

Aktives Mitglied
Es geht ja bei der Strafmündigkeit erst ab 14 um die Einsichtsfähigkeit ins Unrecht.

Ich denke es müsste für die Zeit zwischen 7 und 14 ein individuelles Strafrecht für Kinder geben, aber mit Strafen bis maximal 1Woche Arrest für <9Jährige, <3Wochen für <12jährige und maximal 2 Monate für 12 und 13jährige.

Und dann müssen die Richter bei jedem Einzelfall prüfen: war jetzt dieser 10jährige schon in der Lage zu erkennen, dass klauen ungesetzlich ist, oder war er es nicht. Man reift ja unterschiedlich schnell, und manch 13jähriger kann wohl schon reflektierter sein, als manch 30jähriger es nie schafft. Es muss individuell gelten.

Wenn allerdings die Kinder gezwungen werden, dann kann man sie nicht bestrafen.
Und wenn man den Eltern nix beweisen kann, kann man sie ja wohl auch kaum auf Verdacht bestrafen. Beweise sind in einem Rechtsstaat üblich bevor es ne Verurteilung gibt.
 

Cutty Sark

Aktives Mitglied
Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich und die müssten auch zur Rechenschaft gezogen werden, denn sie haben scheinbar versäumt den Kindern beizubringen, dass man nicht klaut.
Wenn jedesmal die Eltern dafür bestraft werden würden, würden sie früher oder später schon versuchen ihre Kinder besser zu erziehen.
 

deadwood

Aktives Mitglied
Es geht ja bei der Strafmündigkeit erst ab 14 um die Einsichtsfähigkeit ins Unrecht.
Sicher auch, aber irgendeine Altersgrenze muss man ja immer in einem Paragraphen festschreiben, und die wird stets willkürlich bleiben.
Max meinte:
Ich denke es müsste für die Zeit zwischen 7 und 14 ein individuelles Strafrecht für Kinder geben, aber mit Strafen bis maximal 1Woche Arrest für <9Jährige, <3Wochen für <12jährige und maximal 2 Monate für 12 und 13jährige.
Recht rigider Vorschlag, aber interessant.
Wie sollte denn dieser Arrest ausgestaltet werden?
Irgendwie müssten ja trotzdem noch die Belange von Kindern berücksichtigt werden, oder sollte man die JVAn um Kindergarten- und Gerontologie-Trakte erweitern?
Max meinte:
Und dann müssen die Richter bei jedem Einzelfall prüfen: war jetzt dieser 10jährige schon in der Lage zu erkennen, dass klauen ungesetzlich ist, oder war er es nicht. Man reift ja unterschiedlich schnell, und manch 13jähriger kann wohl schon reflektierter sein, als manch 30jähriger es nie schafft. Es muss individuell gelten.
Speziell letzteres finde ich ja auch.
Ich bin sogar der Meinung, dass man auch das Strafmaß im Erwachsenenstrafrecht eigentlich der Intelligenz bzw. ethischen Reife des Delinquenten entsprechend gewichten müsste.
Nach meinem Empfinden macht sich doch jemand, der die Konsequenzen seines Vergehens tiefer durchdringen kann, in gewisser Weise viel eher schuldig als jemand, dem diese Möglichkeit fehlt.
Das führt dann aber schnell zu neueren Erkenntnissen der Neurobiologie über das Bewusstsein und die scheinbare tatsächliche Existenz eines freien Willen, was zu einer teilweisen Paradoxie in der Verfassung eines dem Wesen des Menschen gerecht werdenden Strafrechts führen könnte.
 

maximilian

Aktives Mitglied
Da rennste bei mir offene Türen ein, kannste in Posts von mir finden. Vermutlich erschafft unser Gehirn nur uns als Bewusstsein, weils ganz praktisch ist, aber die Fäden zieht das Unbewusste im Hintergrund und wir als Bewusstsein bekommen nur vorgespielt, dass wir die Entscheider sind, damit wir nicht kirre werden.

Wie ein König der von seinen Untertanen vorgespielt bekommt, dass er alles entscheidet, aber in Wirklichkeit entscheiden sie welche Vorschläge man ihm vorlegt. Die Berater sortieren von dutzenden, hunderten, teils tausenden Vorschlägen 2 aus, und entscheiden so schon das meisten, wir dürfen uns dann als Bewusstsein nur noch zwischen den zweien entscheiden.

Wenn beide Varianten unmoralisches Handeln enthalten, haben wir schlicht Pech gehabt, weil wir gar nicht mehr auf die Idee kommen können/dürfen, dass es noch dutzende bis tausende andere Handlungsvarianten gibt.

Kennt ja jeder von sich selbst, dass man manchmal einfach feststeckt und den Weg nicht sieht, obwohl er offensichtlich ist. Da hat unser Unbewusstes uns nen bösen Streich gespielt, wollte was anderes, als wir als Bewusstsein wollten. Ich glaube nicht dass wir die Hosen anhaben, ich denke das Unbewusste hat die Hosen an.

Du musst die Leute trotzdem bestrafen, anders funktioniert es nicht, sonst würden das die Leute wieder selbst in die Hand nehmen :/.

Für Kinder muss es natürlich angepasste Knäste geben, aber evtl. auf dem gleichen Gelände wie die Erwachsenenknäste, dass sie ausm Fenster da drauf schauen können.
Wenn man das Bewusstsein genug manipuliert, kann das in vielen Fällen dann doch aufs Unbewusste durchdrücken.
 

Dame

Aktives Mitglied
diese Kinder leiden unter Vernachlässigung. Die Eltern gehörten bestraft, nicht die Kinder. Die Kinder gehörten vom Jugendamt in Pflegefamilien untergebracht, damit sie dort mehr Aufmerksamkeit bekommen und die Chance haben, die "schiefe Bahn" auf die sie geraten sind, wieder zu verlassen.

Scheinbar wissen die Beamten dort nicht, welche Auswirkungen die verschiedenen Erziehungsstile haben.

Traurig ist es am allermeisten für die Kinder.
Dame
 
E

EuFrank

Gast
Hallo BlueScreen!

Was sollte der Staat denn, deiner Meinung nach, dagegen tun?
Ich antworte lediglich mal sehr schnell und aus dem Bauch heraus - ohne langwierige Reflexion:
Vermutlich haben wir solche Gesetze, die es den Beamten nicht erlauben, mehr zu tun, als die Kinder wieder frei zu lassen. Da kann ich nur sagen, dass man die Gesetze ändern muss. Das Problem ist doch bereits seit längerem bekannt.

Wenn Kinder innerhalb kurzer Zeit chronisch klauen, dann müßte klar sein, dass da etwas nicht stimmt. Entweder handelt es sich um organisierte Kriminalität (die Kinder werden also mehr oder weniger gezwungen zu klauen) oder es handelt sich um zerrüttete Familien etc. Jedenfalls kann man nicht zusehen und nichts machen.

Ich vermute, dass hier das Jugendamt zuständig sein könnte. Die Vertreter desselben müßten sich ein Bild von der (häuslichen) Situation machen. Die Gründe des Klauens müßten untersucht werden (Zwang, Hilfeschrei des Kindes etc). In aller Regel wird man auf handfeste Missstände stossen. Und dann wird es auch im Falle eines Falles sinnvoll sein, diese Kinder aus den Familien zu holen. Weil dies eine sehr drastische Maßnahme ist, könnte man sich auch überlegen, ob man diese Kinder nicht regelmäßig in anderen sozialen Einrichtigungen betreut etc. während sie weiterhin bei ihren Familien leben.

Man muss der Sache eben auf den Grund gehen. Und wenn heraus kommt, dass die Eltern die Kinder zum Klauen zwingen, dann müssen die Kinder eben aus diesem Umfeld genommen werden. Oder die Familien werden als gesamte Einheit betreut. Es kann aber nicht sein, dass mit dem Klauen munter weiter gemacht wird.

Nach meinen Informationen sind die Polizeibeamte jedenfalls ziemlich saurer. Warum überhaupt noch die Polizei rufen, wenn es sich um nicht strafmündige Täter handelt, die sowieso wieder frei gelassen werden?
 
D

Dr. House

Gast
Ich denke es müsste für die Zeit zwischen 7 und 14 ein individuelles Strafrecht für Kinder geben, aber mit Strafen bis maximal 1Woche Arrest für <9Jährige, <3Wochen für <12jährige und maximal 2 Monate für 12 und 13jährige.
Ein Wort: Wahnsinn.
 
I

iXmugl

Gast
dass zwei strafunmündige Mädchen (12, 13) bereits zwölfmal beim Klauen in Bielefeld erwischt wurden. [...]
Immer wieder dasselbe: Die Regierung handelt nicht.
Ja... Das wundert mich auch schon länger... Kann sein, dass es Mädchen waren... Oder es liegt an der Regierung... Kann auch an Bielefeld liegen... Mit den Telefonen scheint dort auch was nicht zu stimmen, wie ich bestürzt lesen musste...
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben