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Einstufung Berufsschadensausgleich

Höhnchen

Mitglied
Hallo an alle Mitlesenden,

ich habe heute Morgen gesehen, dass ich mehr Geld vom VA als nur die Grundrente auf meinem Konto hatte. Da ich nicht wußte wieso (ich bin gerade in einer Klinik in einer anderen Stadt und habe insofern keine Ahnung was in meinem Briefkasten liegt), habe ich dort angerufen und mir wurde von einer sehr freundlichen Mitarbeiterin (leider nicht meine (SB) mitgeteilt, dass es sich um meinen BSA handelt. Eigentlich ein Grund zur Freude, denn es wurde super schnell bearbeitet - Papiere erst Mitte November 2023 eingereicht.
Nun bin ich aber in A 7 eingestuft worden, was mich dann doch enorm geschockt hat. Zum Glück bin ich hier gut versorgt worden.

Ich habe sowohl Abitur als auch ein Hochschulstudium abgeschlossen - und dann A 7? Ich muss dazu schreiben, dass ich die einzige Akademikerin in meiner Familie bin - und das zählt ja auch irgendwie.
Zum Glück habe ich heute angerufen, denn in wenigen Tagen, vielleicht sogar heute, wäre meine Widerspruchsfrist abgelaufen. So habe ich erstmal Widerspruch eingelegt.
Die besondere berufliche Betroffenheit, mit der ich auf einen GdS auf 50 hätte kommen können, wurde auch abgelehnt. Insofern natürlich auch die Ausgleichsrente.
Hat jemand Erfahrung mit dem BSA und Studium? Oder mit einer zu Geringeinstufung? Was habt ihr getan, oder wie begründet? Es kann doch nicht sein, dass ich drei Stufen niedriger eingestuft werde, oder? Zählt es denn so wenig, was ich ganz real erreicht habe?
Ich meine A 11 hätte ich evtl noch akzeptiert, aber so? Ne, für mich ist es eine Schweinerei.

Liebe Grüße, Höhnchen
 
Zuletzt bearbeitet:

Silan

Aktives Mitglied
Ich muss dazu schreiben, dass ich die einzige Akademikerin in meiner Familie bin - und das zählt ja auch irgendwie.
Meines Wissens stimmt das nicht. Es ist nur relevant, wenn die Bildungsabschlüsse generell höher liegen, weil das bedeuten kann, dass man ebenfalls einen höheren Bildungs- bzw. Berufsabschluss hätte erreichen können ohne die Schädigung. Also unbedingt Widerspruch einlegen.
Wegen der besonderen beruflichen Betroffenheit würde ich ebenfalls in den Widerspruch gehen. Ich habe den gerade nachträglich ab dem Jahr 2000 anerkannt bekommen. Das macht zwar keinen finanziellen Unterschied, da die dir dann zustehende Ausgleichsrente 1 : 1 wieder abgezogen wird, aber die bbB fällt beim neuen Gesetz in den Bestandschutz und du hast dann 400 € mehr Grundrente, solltest du ins neue Model wechseln. Also nimm das unbedingt mit rein.
 

Höhnchen

Mitglied
Danke ihr Beiden.

@ Silas
Ja, Widerspruch habe ich eingereicht.
Weißt du konkret wofür du die bbB erhalten hast? Ich vermute, habe den Bescheid ja noch nicht gesehen, dass sie argumentieren, dass meine Berentung auch am Arbeitsmarkt liegt. Nun habe ich im Netz gelesen, dass es aber noch andere Kriterien gibt. Manches finde ich so schwer zu greifen.

Hast du deinen dir entsprechenden BSA erhalten?
 

Silan

Aktives Mitglied
Hallo Hörnchen,
eigentlich habe ich meinen korrekten BSA nicht erhalten. Meine Geschwister sind alle Akademiker mit Doktortitel bzw. Professur. Ich durfte von Seiten der Eltern nur die Hauptschule besuchen, konnte dann noch meinen Realschulabschluss machen weil ich im BGJ damit abgeschlossen habe. Ich sollte den elterlichen Hof übernehmen und verfügbar bleiben.
Wie ich mit 26 Jahren dem entronnen bin, habe ich die Z-Prüfung zur Zulassung zu einem Hochschulstudium gemacht. Aber ich war noch nicht dazu in der Lage, aich zu studieren. Ich wollte Psychologie studieren, machte dann noch das Abitur im Fernstudium, konnte aber auch da nicht zur Prüfung, da ich durch eine Panikstörung und viele andere Beeinträchtigungen die Wohnung nicht verlassen konnte. Als ich dann psychisch in der Lage war zu studieren, fand ich ich bin zu alt geworden dafür und machte eine Ausbildung zur Ergotherapeutin.
Das wurde mir dann so ausgelegt, das ich ein Studium nicht mehr angestrebt hätte, weil ich zufrieden gewesen wäre, als Ergotherapeutin in eigener Praxis zu arbeiten.
Aber das sind gegessene Kamellen für mich. Ich habe mich damit abgefunden.
Zur besonderen beruflichen Betroffenheit kann ich gar nicht sagen, welche Begründung die genommen haben. Das steht nicht in meinem Bescheid. Nur, dass das auf meinen Widerspruch hin geprüft wurde und der mir ab 2000 rückwirkend zuerkannt wurde.
Gestern habe ich noch einmal mit meinem Sachbearbeiter telefoniert und der sagte einen Satz, der mir gerade zu denken gibt. Er sagte, ich hätte das nie beantragt. Das stimmt aber nicht, es gibt sogar eine Reaktion von seiten des Versorgungsamtes von 2014, dass ich das habe prüfen lassen. Damals wurde mir mitgeteilt, dass mir dadurch keine finanziellen Nachteile entstehen, wenn ich keine besondere berufliche Betroffenheit zuerkannt bekomme, da ich BSA beziehe.
 

Höhnchen

Mitglied
Ganz schön ungerecht, dass Vorgehen deiner Eltern. Den Hof zu zu übernehmen ist die eine Sache, aber deswegen deinen beruflichen Werdegang zu sabotieren, gerade im Verhältnis zu deinen Geschwistern? 😡

Ich finde es gut, dass du dich mit dem Unabwendbaren (VA) arrangiert hast, in Ordnung ist es deshalb natürlich trotzdem nicht, meiner Meinung nach.
Es wird immer gedreht wie es passt. Gut, dass du dir noch die bbB gesichert hast. Und vielleicht magst du irgendwann tatsächlich mal klären, was eine eigene Praxis einstufungstechnisch bedeutet?

Bist du dann in A 7 eingestuft? Und bekommst du deine EU Rente zusätzlich? Oder wird die verrechnet (so habe ich es verstanden)?
Am Mittwoch reise ich wieder nach Hause, dann werde ich mich richtig des Themas annehmen können. Zum VdK habe ich bereits meine Anmeldung geschickt. Ich möchte mich anwaltlich vertreten lassen, da ich denke, es wird schwer einen höheren BSA zu bekommen, da es da ja richtig um Geld geht.
Das Geld als solches hat für mich gar nicht so den Stellenwert, zur Zeit habe ich viel weniger. Aber mein Studium ist das einzige positive was ich (beruflich) geleistet habe und irgendwie habe ich das Gefühl mir wird das aberkannt. Ich habe keine Familie gegründet, keinen Freundeskreis aufgebaut, bin keinen Hobbies nachgegangen (dazu hätte ich wissen müssen, welche Bedürfnisse ich habe), ich habe eigentlich nichts. Klar, alles schädigungsbedingt, aber irgendwie fühlt es sich dennoch nach Versagen an.

Die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit ist schon krass, wenn man diese Anträge beim VA stellt. Gut, dass mir dies im Vorfeld nicht bewusst war. Ehrlich gesagt, wusste ich damals nichts übers OEG, nicht mal was ich da beantrage. Das einzige was ich wollte, war eine schriftliche Anerkennung, dass etwas passiert ist, weshalb ich frühberentet wurde (was für mich unglaublich schwer zu akzeptieren war) und ich kein Loser bin.
 

Silan

Aktives Mitglied
Ganz schön ungerecht, dass Vorgehen deiner Eltern. Den Hof zu zu übernehmen ist die eine Sache, aber deswegen deinen beruflichen Werdegang zu sabotieren, gerade im Verhältnis zu deinen Geschwistern? 😡
Ja, diese Leute zählten nicht zu den Gerechtesten auf dieser schönen Erde...
Meine Geschwister waren denen genau so ausgeliefert. Unter einem Diplom ging da gar nichts. Das hängte sich die Frau Mama dann über ihr Sofa. Nur als Bäuerin braucht man sowas nicht. Schweine füttern und Trecker fahren, da braucht man nicht für zu studieren...

Ja, ich bin nach A7 eingestuft. Bin damit zufrieden. Ohne den BSA hätte ich heute nichts, wäre zum Sozialfall geworden. So habe ich ein gutes Auskommen und kann notfalls auch mal meine Therapie 2 Jahre selbst zahlen. Anspruch auf EU-Rente habe ich nicht, da ich zu lange krank war und dann ja Selbständig mit der Praxis.

Da ich vor 30 Jahren den Schritt gewagt habe, die Eltern anzuzeigen, ist damals der OEG-Antrag irgendwie an mir vorbei gegangen. Da es einen Schuldspruch gab, hatte ich dann bein VA diesen ganze Nachweis nicht zu erbringen. Ich hatte ja das Urteil. Abee ich hatte von 1091 bis 2014 z. B. keine Ahnung, dass es neben der Grundrente noch andere Leistungen gibt, die mir unter Umständen zugestanden hätten. Da kam ich erst 2013 drauf, als mir eine Mitpatientin erzählte, dass sie noch andere Leistungen bekommt als die Grundrente... Aber vermutlich hätte ich das wissen können, wenn ich mich damit irgendwie beschäftigt hätte. Ich wage allerdings zu behaupten, dass ich das viele Jahre gar nicht konnte.
 
Zuletzt bearbeitet:

Vogoge

Mitglied
Ja, diese Leute zählten nicht zu den Gerechtesten auf dieser schönen Erde...
Meine Geschwister waren denen genau so ausgeliefert. Unter einem Diplom ging da gar nichts. Das hängte sich die Frau Mama dann über ihr Sofa. Nur als Bäuerin braucht man sowas nicht. Schweine füttern und Trecker fahren, da braucht man nicht für zu studieren...

Ja, ich bin nach A7 eingestuft. Bin damit zufrieden. Ohne den BSA hätte ich heute nichts, wäre zum Sozialfall geworden. So habe ich ein gutes Auskommen und kann notfalls auch mal meine Therapie 2 Jahre selbst zahlen. Anspruch auf EU-Rente habe ich nicht, da ich zu lange krank war und dann ja Selbständig mit der Praxis.

Da ich vor 30 Jahren den Schritt gewagt habe, die Eltern anzuzeigen, ist damals der OEG-Antrag irgendwie an mir vorbei gegangen. Da es einen Schuldspruch gab, hatte ich dann bein VA diesen ganze Nachweis nicht zu erbringen. Ich hatte ja das Urteil. Abee ich hatte von 1091 bis 2014 z. B. keine Ahnung, dass es neben der Grundrente noch andere Leistungen gibt, die mir unter Umständen zugestanden hätten. Da kam ich erst 2013 drauf, als mir eine Mitpatientin erzählte, dass sie noch andere Leistungen bekommt als die Grundrente... Aber vermutlich hätte ich das wissen können, wenn ich mich damit irgendwie beschäftigt hätte. Ich wage allerdings zu behaupten, dass ich das viele Jahre gar nicht konnte.
 

Vogoge

Mitglied
Hallo Ihr Lieben,
zu Euren Themen: Das Amt hat eigentlich bei einem OEG Antrag alles zu prüfen was einem zusteht!!
Bei mir mussten sie auch Jahre ( nicht nur 4 Jahre) BSA nachzahlen weil sie im ersten Bescheid nie darüber entschieden hatten. Und ich auch später darauf aufmerksam wurde.
Laut Gericht haben sie das automatisch zu prüfen .
Deshalb hat Silan auch wahrscheinlich ab 2000 nacherkannt bekommen. sonst würden ja bei einer Überprüfung ja nur 4 Jahre nachgezahlt.
Lg Vogoge
 

Vogoge

Mitglied
Hallo Silan
die berufliche Betroffenheit macht schon was aus , da die Grundrente ,also der höhere Teil zwar beim BSA gegengerechnet wird aber dafür nirgends bei anderen Berechnungen angerechnet Erden darf !!
Das macht schon was aus
 

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