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Darf mich mein Arbeitgeber fristlos kündigen?

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Der Arbeitgeber hat mir grundlos abgesagt,
@SomeM8,

du bist ja Vertragspartner.

Hast du dich mit dem AG zum Vertrag unterhalten ?

Wie ist dieser denn zustande gekommen ?

Wie arbeitest du ?
Stundenweise, Tageweise, Wochenweise, auf Abruf ?
Wie sollst du denn bezahlt werden ?
Warst du nur für dieses eine Event vorgesehen ?

ich würde ja selbst kündigen,
Das willst du ja :) !

Jetzt setze doch ein Schreiben auf, mit dem Inhalt,
daß du das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen wirst.
Du kannst ja:
mit zwei Wochen zum 15. bzw. Monatsende
oder
"ab heute auf/in vierzehn Tage" kündigen.

Ggf. fragst du nach, wann und wie du kündigen sollst/musst.

Das läßt du dem Arbeitgeber zukommen.
(am Besten Vielleicht per Einschreiben)
WICHTIG:
Er bekommt deinen Kündigungswunsch/deine Meinungsäußerung !

Jetzt sollte er reagieren.

Falls nicht fragst du nochmal nach, wenn jetzt keine Reaktion kommt, würde ich es al Kündigung ansehen.

Theoretischer Weise kannst du auch die 70 Tage warten, wenn keiner mehr aktiv wird, ist der Vertrag eh' zu Ende.

Egal...
ich kann auch falsch liegen.

Mach etwas, stehe für dich ein, das ist immer noch besser, als "irgendwelche" Verträge zu schließen um danach den anderen zu "bekritteln" er bekäme es nicht "auf die Reihe" !
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Vertrag ist Vertrag. Und daran haben sich beide Seiten zu halten.
Tja da ist nur das Problem das es in Deutschland nur 2 Arten von Verträgen gibt die in Schriftform sein müssen Kredit und Mietverträge. Arbeitsverträge in der Regel nicht. Mal unabhgängi davon.




Man eben extra für solche kurzfristigen Beschäftigungen solche Möglichkeiten geschaffen. Wenn es eine Probzeit geben sollte wäre auch eine KF von einem 1 Tag zulässig.

Ich würde einfahc erscheinen und die Arbeitsleistung anbieten.
 

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