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Betrug und Veruntreuung

Status
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G

Gelöscht 128502

Gast
Ich glaube kaum, dass ein Factoring Unternehmen einen Titel gegen eine Sozialgeldempfängerin für 80% des Nennwertes kauft. Dann wäre dies Unternehmen übermorgen pleite.
Glaubst auch nur du...

Bin seit einem Jahr in der Privatinsolvenz.
Meine Mittellosigkeit hat mir vor der Insolvenz überhaupt nichts gebracht.
Jede einzelne Forderung, selbst Sachen unter 50 € wurden angemeldet und durchgezogen.
Stromrechnungen von 34€ die zu 110€ und mehr wurden.
Jedes Inkassounternehmen hat sich darüber gefreut.
Nicht eine Forderung war noch beim Ursprungsgläubiger.

Der TE liegt bei über 5000 € und das nur bei einer Person.
So wie ich das einschätze wirst du definitiv Erfolg haben.
Gut, dass du beim Anwalt bist.
Titel anmelden und weiter.

Zu deiner Ex natürlich den Kontakt abbrechen, bzw. ihr klar zeigen wo die Grenze liegt.
Nicht, weil man zu seiner Ex den Kontakt abbricht, sondern weil sie dir mit 5000€ - 10000€ einen erheblichen Schaden zugefügt hat. Und das ganze sehr bewusst, weil ich finde man kann im erwachsenenalter selber einschätzen wohin es führt, wenn man Miete nicht zahlt.
Miete die eig. das Bürgergeldamt überweist und ich denke das Geld wird sie für andere Dinge genutzt haben. Auch hat sie sich wahrscheinlich erst nach dem Auszug beim Amt gemeldet, weshalb sie komplett die Verantwortung trägt. Das ist zb. mit Krankenkassenbeiträgen nicht anders.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Portion Control

Urgestein
Nach Rücksprache mit meiner Anwältin ist eine Veruntreuung sowie ein Betrug in betracht zu Ziehen .
Demnach geht es Nächste Woche zum Amtsgericht einen Titel über die von Ihr verursachten Kosten sowie die Hälfte aller Kosten die die Wohnung betreffen zu erwirken .
das ganze geht dann über ein Factoring Unternehmen das kann sich das Geld ja dann 30 Jahre lang holen .
Richtig so.
Ein Bürgergeldempfänger erhält schließlich Geld für Miete welche dieser auch weiter zu geben hat.
Immer wieder kommt es zu Problemen, da die Miete nicht einfach vom Amt zum Vermieter überwiesen wird.
Ich verstehe einfach nicht weshalb das nicht gesetzlich geregelt wird.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Glaubst auch nur du...

Bin seit einem Jahr in der Privatinsolvenz.
Meine Mittellosigkeit hat mir vor der Insolvenz überhaupt nichts gebracht.
Jede einzelne Forderung, selbst Sachen unter 50 € wurden angemeldet und durchgezogen.
Stromrechnungen von 34€ die zu 110€ und mehr wurden.
Jedes Inkassounternehmen hat sich darüber gefreut.
Nicht eine Forderung war noch beim Ursprungsgläubiger.

Der TE liegt bei über 5000 € und das nur bei einer Person.
So wie ich das einschätze wirst du definitiv Erfolg haben.
Gut, dass du beim Anwalt bist.
Titel anmelden und weiter.

Zu deiner Ex natürlich den Kontakt abbrechen, bzw. ihr klar zeigen wo die Grenze liegt.
Nicht, weil man zu seiner Ex den Kontakt abbricht, sondern weil sie dir mit 5000€ - 10000€ einen erheblichen Schaden zugefügt hat. Und das ganze sehr bewusst, weil ich finde man kann im erwachsenenalter selber einschätzen wohin es führt, wenn man Miete nicht zahlt.
Miete die eig. das Bürgergeldamt überweist und ich denke das Geld wird sie für andere Dinge genutzt haben. Auch hat sie sich wahrscheinlich erst nach dem Auszug beim Amt gemeldet, weshalb sie komplett die Verantwortung trägt. Das ist zb. mit Krankenkassenbeiträgen nicht anders.
Nur weil ein Inkassounternehmen tätig wird, heißt dies nicht, dass dieses die Forderung gekauft hat.. Die werden im Rahmen eines Inkassoauftrags tätig.

Niemand kauft Forderungen gegen Sozialgeldempfänger für 80%, wie sollen die den eingetrieben werden. Mit der Russenmafia?
Der Freibetrag aus 850 c ZPO beträgt jetzt 1402,- Euro für ledige alleinstehende. Da treibt es sich nicht so gut ein mit dem GV.

Die Regel ist ganz leicht: Niemals Mietverträge gemeinsam mit einem Sozialgeldempfänger eingehen, außer man ist selbst einer und kommt dort ohnehin nicht mehr raus. Klingt hart, ist aber ehrlich.

Am besten schließt man Mietverträge immer alleine, dann kann man auch alleine wieder kündigen. Mehrere Gläubiger bringen nur dem Vermieter einen Vorteil.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Richtig so.
Ein Bürgergeldempfänger erhält schließlich Geld für Miete welche dieser auch weiter zu geben hat.
Immer wieder kommt es zu Problemen, da die Miete nicht einfach vom Amt zum Vermieter überwiesen wird.
Ich verstehe einfach nicht weshalb das nicht gesetzlich geregelt wird.
Man hat diese Regel vor vielen Jahren eingeführt, um die Selbstverantwortung der Bürgergeldempfänger zu fördern. Das ging leider oft zu lasten der Vermieter, da sich viele das Geld eingesteckt haben. Immerhin wird die Miete bei Kürzungen oder sonstigen Sanktionen immer nur direkt an den Vermieter gezahlt.
 

kasiopaja

Urgestein
Deswegen geht es Über einen Titel der an ein Inkasso Unternehmen geht bzw Factoring
das wären zwar bis zu 20% Abzug aber immerhin lässt sich so der Schaden begrenzen.
Vermutlich wirst Du von dem Geld nichts sehen, da das Einkommen der Ex unter der Pfändungsgrenze liegen wird.
Du hast dann zwar den Titel auf 30 Jahre, aber viel davon haben wirst Du eher nicht.
 

kasiopaja

Urgestein
Wenn die Ex ihre Hälfte nicht bezahlt hat und jeder die Hälfte hätte überweisen sollen, kommt die Kündigung schon hin.
Der Betrug liegt dann aber eher gegenüber der Arge vor, da diese ja das Geld für die Miete an die Ex überwiesen hat und diese das Geld nicht an den Vermieter weitergeleitet hat.
 

Buntehäsin

Aktives Mitglied
Leiden, wo hast Du denn nach der Trennung gewohnt?
Bei der Räumung warst Du doch gar nicht mehr dort?
Sorry, wenn das schon mal wo stand.
 

gittazi

Aktives Mitglied
Glaubst auch nur du...

Bin seit einem Jahr in der Privatinsolvenz.
Meine Mittellosigkeit hat mir vor der Insolvenz überhaupt nichts gebracht.
Jede einzelne Forderung, selbst Sachen unter 50 € wurden angemeldet und durchgezogen.
Stromrechnungen von 34€ die zu 110€ und mehr wurden.
Jedes Inkassounternehmen hat sich darüber gefreut.
Nicht eine Forderung war noch beim Ursprungsgläubiger.

Der TE liegt bei über 5000 € und das nur bei einer Person.
So wie ich das einschätze wirst du definitiv Erfolg haben.
Gut, dass du beim Anwalt bist.
Titel anmelden und weiter.
Natasternchen hat trotzdem Recht. Keine Inkassobude wird so eine Forderung kaufen.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

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