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Betrug und Veruntreuung

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Leiden

Neues Mitglied
Liebe Forengemeinschaft,

ich wende mich heute an euch, da ich dringend euren Rat und eure Erfahrungen in einer rechtlichen Angelegenheit benötige. Es geht um eine äußerst unglückliche Situation, die aus der Trennung meiner Ex-Freundin und mir resultiert.

Nach unserer Trennung haben wir uns darauf geeinigt, dass jeder seinen Teil der Miete für unsere gemeinsame Wohnung trägt. Ich habe meine Verpflichtungen stets erfüllt, während meine Ex-Freundin, die derzeit Bürgergeld bezieht, seit der Trennung keine Mietzahlungen geleistet hat. Dies führte letztendlich zur fristlosen Kündigung unserer Wohnung.

Beim Räumungstermin, den die Vermieter veranlassten, war meine Ex-Freundin anwesend und ließ ihre Sachen einlagern. Allerdings hat sie ihren Müll zurückgelassen, den ich auf eigene Kosten entsorgen musste. Des Weiteren werden nun die Räumungskosten von der von mir geleisteten Kaution abgezogen.

Angesichts dieser Situation und ihrer Mittellosigkeit, wie sie behauptet, sehe ich mich mit einem erheblichen finanziellen Schaden konfrontiert. Ich fühle mich betrogen und meine Kaution veruntreut.

Meine Frage an euch ist: Besteht die Möglichkeit, rechtliche Schritte wegen Betrugs und Veruntreuung gegen meine Ex-Freundin einzuleiten? Die entstandenen Kosten belaufen sich derzeit auf etwa 6.000 bis 10.000 Euro.

Ich wäre über jeden Rat, jede Erfahrung und jede Einschätzung dankbar, die ihr zu dieser Situation teilen könnt. Sollte ich einen Anwalt konsultieren? Gibt es andere Schritte, die ich unternehmen könnte?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
euer Leiden
 

CAT

Aktives Mitglied
Ich denke, ein Rechtsanwalt wäre hier der richtige Ansprechpartner.

Vage Vermutungen und Spekulationen helfen dir nicht weiter.

Des Weiteren wäre zu beachten, dass eine Bürgergeldempfängerin höchst wahrscheinlich keine großartigen finanziellen Reserven hat.
 

Yara

Aktives Mitglied
Gab es eine schriftliche Abmachung zwischen euch?
Standet ihr beide im Mietvertrag?
Du könntest ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder ein Inkassobüro beauftragen.
Deine Forderung müsste hierzu jedoch Wasserfest sein, d.h. du musst sie nachweisen.
Da deine Exfreundin z.Z. mittellos ist, wird es schwer sein eine Forderung bei ihr durchzusetzen.
Meldet sie eine Privatinsolvenz an, hast du keine Chance mehr an dein Geld zu kommen, es sei denn sie hat eine "unerlaubte Tat" begangen.
Natürlich kannst du jederzeit Rat bei einem Anwalt einholen.
 

Buntehäsin

Aktives Mitglied
Du hast Deinen Mietanteil an wen bezahlt?

Du wirst das alles einen Anwalt fragen müssen. Er müsste das ja auch für Dich durch setzen.
Aber Geld scheint Deine EX ja nicht zu haben?
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Auch ich kann dir nur raten einen Anwalt aufzusuchen.
Allerdings hat dich die Sache auch nicht eiskalt erwischt. Bis es zur Räumung kommt, gibt es genug Schriftverkehr und einen Termin zu dem das Wohnverhältnis gekündigt wird. Bis zur Zwangsräumung vergeht schon der ein oder andere Monat.
 

Leiden

Neues Mitglied
Nein es war anders abgesprochen und es gab keinen offiziellen Räumungstermin und auch keine Räumungsklage.
Das ganze wurde hinter meinem Rücken ausgetragen.
 
G

Gelöscht 118344

Gast
Hallo @Leiden

kann mich dem nur anschließen:

Erfahrungen dürfen wir weitergeben, allerdings Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.
Sorry, aber eine gesicherte Auskunft kann Dir nur ein Anwalt geben.

mit dem Hinweis ergänzend:

Du wirst wohl oder übel auf den Kosten sitzen bleiben, weil ihr -so wie es ausschaut- einen gemeinschaftlichen Mietvertrag abgeschlossen habt und euer/e Vermieter/in es egal ist, woher das Geld kommt. Ihr haftet gesamtschuldnerisch.

Da euere Regelung wohl auch nicht schriftlich fixiert ist, beruht das alles auf dem good will des anderen. Und selbst, wenn es eine schriftliche Vereinbarung geben sollte, hast Du noch immer keine griffige Handhabe.

Du kannst Dir eine Rechtsberatung einholen, aber Du wirst die Kosten dafür auch (zunächst) selber tragen müssen. Selbst, wenn Du eine Rechtschutzversicherung haben solltest, würde die m.W. auch nicht eintreten, weil Rechtstreitigkeiten unter Beziehungskonstellationen ausgeschlossen sind.

Fazit....Du steckst nur noch mehr Geld in die Sache hinein. Es ist ein "teures Lehrgeld"....leider.


Alles Gute für Dich...
 

Leiden

Neues Mitglied
Gab es eine schriftliche Abmachung zwischen euch?
Standet ihr beide im Mietvertrag?
Du könntest ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder ein Inkassobüro beauftragen.
Deine Forderung müsste hierzu jedoch Wasserfest sein, d.h. du musst sie nachweisen.
Da deine Exfreundin z.Z. mittellos ist, wird es schwer sein eine Forderung bei ihr durchzusetzen.
Meldet sie eine Privatinsolvenz an, hast du keine Chance mehr an dein Geld zu kommen, es sei denn sie hat eine "unerlaubte Tat" begangen.
Natürlich kannst du jederzeit Rat bei einem Anwalt einholen.
Ja Sie Stand mit im Mietvertrag, die Abmachung war das Sie Ihre Hälfte zahlt und und ich meine
( Da getrennter Haushalt musst das Jobcenter hier zahlen, die Vermutung liegt demnach nahe das zudem ein Sozialbetrug begangen wurde
 

Leiden

Neues Mitglied
Hallo @Leiden

kann mich dem nur anschließen:




mit dem Hinweis ergänzend:

Du wirst wohl oder übel auf den Kosten sitzen bleiben, weil ihr -so wie es ausschaut- einen gemeinschaftlichen Mietvertrag abgeschlossen habt und euer/e Vermieter/in es egal ist, woher das Geld kommt. Ihr haftet gesamtschuldnerisch.

Da euere Regelung wohl auch nicht schriftlich fixiert ist, beruht das alles auf dem good will des anderen. Und selbst, wenn es eine schriftliche Vereinbarung geben sollte, hast Du noch immer keine griffige Handhabe.

Du kannst Dir eine Rechtsberatung einholen, aber Du wirst die Kosten dafür auch (zunächst) selber tragen müssen. Selbst, wenn Du eine Rechtschutzversicherung haben solltest, würde die m.W. auch nicht eintreten, weil Rechtstreitigkeiten unter Beziehungskonstellationen ausgeschlossen sind.

Fazit....Du steckst nur noch mehr Geld in die Sache hinein. Es ist ein "teures Lehrgeld"....leider.


Alles Gute für Dich...
Nach Rücksprache mit meiner Anwältin ist eine Veruntreuung sowie ein Betrug in betracht zu Ziehen .
Demnach geht es Nächste Woche zum Amtsgericht einen Titel über die von Ihr verursachten Kosten sowie die Hälfte aller Kosten die die Wohnung betreffen zu erwirken .
das ganze geht dann über ein Factoring Unternehmen das kann sich das Geld ja dann 30 Jahre lang holen .
 
Status
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