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18 Schüerin ausziehen Geld?

habangst

Neues Mitglied
Hallo
Ich bin 18 mache gerade eine Schulische Ausbildung an einer Privatschule. Ich muss dringend zuhause ausziehen habt ihr ne idee wo man sich beraten lassen kann?:confused:
 

Melliplex

Aktives Mitglied
Da du auf eine Privatschule gehst, nehme ich mal an, dass das extra Geld kostet. Das wäre zu bedenken. Allerdings scheinen deine Eltern den Auszug nicht zu unterstützen. Warum musst du denn so dringend ausziehen, gibt es Stress und Probleme? Wenn nicht wende dich an deine Eltern.
Wenn doch, dann wende dich an Lehrer, die können dir die richtigen Beratungsstellen nennen oder ruf mal beim Jugendamt an, die müssten auch Auskunft darüber geben können, auch wenn du schon volljährig bist.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
dann bitte richtig

Wirklich verbindlich und verantwortungsbewußt kann Dich ein Fachanwalt für Familienrecht beraten.

Du gehst zum Amtsgericht und beantragst einen "Rechtsberatungsschein",
da Du kein eigenes Einkommen hast (nehm ich an) ,steht Dir der zu.

Beratungsgrund "Unterhaltsangelegenheiten".
Dein Selbstanteil sind 10 Eu.

Dann suchst Du Dir einen Fachmann ,nimmst alle Unterlagen mit (bisherige Unterhaltsvereinbarungen,
die Auskünfte Deiner Eltern über ihr Einkommen--falls Du die korrekt erbeten hast nach dem 18.Geburtstag,
die Auflistung des jetzigen Zustandes,
Deine Schulbescheinigung incl.der anfallenden Kosten...).

Weder das JA noch die "Streitgegner" sind m.E. dafür geeignet,Dir KORREKT Auskünfte zu geben.

Unter welchen Bedingungen Du trotz "Unterhaltsabsicherung im Elternhaus" ausziehen darfst,welcher Ausbildungsunterhalt IN WELCHER FORM Dir zusteht,
wie Du ggf.den erhalten,erstreiten,erklagen...kannst,
kann Dir nur ein Rechtsanwalt verbindlich sagen.

Im Unterschied zum JA oder anderen "Beratern" haftet er Dir gegenüber für die finanziellen und sonstigen Folgen einer evl. falsch erteilten Auskunft.

WARUM möchtest Du ausziehen?
Hindern kann Dich niemand,da Du volljährig bist.

Aber es stünde Dir eben nicht unbedingt auch Unterhalt zu--und sonstige Leistung vermutlich erst recht nicht (Privat vor Staat).

Micky
 

mimbi

Mitglied
@Micky. Also mich würde es als Vater nicht freuen, wenn ein Kind einen Anwalt einschaltet. Die Idee mit dem Jugendamt ist besser. Zudem kostet ein Anwalt viel Geld.
 

Melliplex

Aktives Mitglied
Habe gerade auf deinem Profil gelesen, dass dein Vater Alkoholiker ist...
da würde ich mich auf jeden Fall ans Jugendamt wenden, du kannst die Auskunft dort auch schriftlich einfordern und mit den Lehrern sprechen ist da auch nicht schlecht, die wissen auch örtliche Familienberatungsstellen.

@Micky sorry mit Anwälten kenne ich mich nicht aus, aber ich bin selbst erst ein Jahr älter als sie und mit einem Anwalt würde ich mich in der Situation überfordert fühlen, vor allen Dingen, weil da einfach das Vorwissen fehlt. Als ich mit 16 Probleme wegen dem gewalttätigen Ehemann meiner Mutter hatte und überlegt habe, ob es noch eine andere Möglichkeit gibt, als zu meinem Vater zu ziehen (wollte die Schule nicht wechseln) hat mich unsere Vertrauenslehrerin super beraten.

Aus der Erfahrung heraus, würde ich dir wirklich empfehlen mit einer sachkundigen Vertrauensperson zu reden, die selbst vlt schon Erfahrung damit hat oder dich wenigstens zu den richtigen Ansprechpartnern vermitteln kann.
Viel Glück!
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
immer Einzelfallentscheidung

Ein Anwalt kostet für BEDÜRFTIGE eben KEIN Geld--nur den Eigenanteil 10 Eu für den Beratungsschein.

In Jugendämtern sind EXTREM SELTEN Personen beschäftigt,die FUNDIERTE juristische Kenntnisse haben.
Hab ich noch NIEMALS erlebt.Leider.

Siehe "Rechtsberatungsgesetz"--das ist auch nicht Aufgabe der Jugendämter,dafür gibt es die Fachleute.

Wenn die VERPFLICHTETEN auf stur schalten,wird es für sie dann teurer,das ist allerdings richtig.
Sie müssen DANN die Anwaltskosten
übernehmen,wenn sich rausstellt (ggf.vorm Familiengericht),daß sie
mit ihrer Weigerung im Unrecht waren.

Ein Anwalt ENTLASTET und macht nicht "konfus".

Ob es dem Vater "gefällt" oder stinkt,daß sich die VOLLJÄHRIGE Tochter beraten läßt,ist ziemlich egal.
Was soll der Einwand?
Emotionale Erpressung?
Warum soll der Tochter das Befinden der Eltern so am Herzen liegen,wenn diese eher pfeifen auf deren Befindlichkeit?
Gäbe es harmonische Regelungen zwischen allen,stünde das Problem doch nie?
Hier ist doch der Vater offenbar nur auf sich fixiert?

Sie wird ihm wohl auch kaum in seine Privatdinge reinreden.

Weder muß man sich VOR IRGENDWEM "rechtfertigen",noch das "ringsrum mitteilen",noch gar "Erlaubnis einholen".

Es geht um ihre höchsteigenen Lebensangelegenheiten,
wenn die geklärt wären,bräuchte sie keinen Rat.

Warum zig "Vertrauensleute" nach Meinung fragen,wenn man dann höchstwahrscheinlich nur MEINUNGEN zu hören bekommt--aber NICHT verbindliche Hinweise?

Das Einbeziehen eines Rechtsanwaltes ist auch eben NICHT "eine Drohgebärde" oder "Unrecht"--im Gegenteil.

Die Eltern können DANN von Sachlichkeit ausgehen,

was bei "guten Bekannten" oder desinteressierten Ämterangestellten (die haben KEIN Interesse,sich zu bemühen,warum auch!!!) fast nie so sicher ist.

Eine solche Herangehensweise beruhigt die Fronten.

Natürlich ist das FREIWILLIGE EINIGEN immer besser!
( Das hab ich jw.so gemacht mit den volljährigen Kindern)

Leider aber müssen viele Leistungsberechtigte immer erst vergeblich fragen,mahnen,bitten... ehe sie die ihnen ZUSTEHENDEN Dinge erhalten. Was soll also gut sein an einer LÄNGEREN STREITEREI ?

Ein Anwalt muß nicht mal dann selbst agieren,er kann auch nur die Richtung vorgeben-- hier z.B. raten :

-eigene Bedürftigkeit beweisen (Schul-/Ausbildungsnachweis)
-schriftlich um Einkommensauskunft bitten (gesetzliches RECHT!)
-schriftlich um Vorschläge bitten
-schriftlich eigene Vorschläge darlegen --

Kompromiß/Einigung versuchen.


Noch was: ein Anwalt ist zum SCHWEIGEN verpflichtet.
Kann ja sein,es gibt schweigsame Lehrer,Sachbearbeiter... :D
Aber-- warum soll sie ihre Privatdinge ausbreiten vor Leuten,denen sie Schwatzhaftigkeit nicht mal vorwerfen könnte ?
ALLE Lehrer meiner Kinder haben getratscht ,wenn sich Mitschüler Rat holten--AUCH die sogenannten "Vertrauenslehrer" . Hat halt jeder eine andere Lebenserfahrung,nicht wahr ?

Den Anwalt muß sie nie wiedersehen,wenn er GLEICH einen guten Rat gibt.

Ich hab in Schulzeiten NIEMALS Lehrern oder Mitschülern etc.was anvertraut über die krassen Familienprobleme.
Anwalt für "alle" als Recht gab es LEIDER damals nicht.

Micky
 

Melliplex

Aktives Mitglied
"Hat halt jeder eine andere Lebenserfahrung,nicht wahr ?"

Na klar doch und ich bin damals eben sehr gut beraten worden und kann diese Vorgehensweise daher mit bestem Gewissen weiter empfehlen.

Liebe Grüße
 

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