immer Einzelfallentscheidung
Ein Anwalt kostet für BEDÜRFTIGE eben KEIN Geld--nur den Eigenanteil 10 Eu für den Beratungsschein.
In Jugendämtern sind EXTREM SELTEN Personen beschäftigt,die FUNDIERTE juristische Kenntnisse haben.
Hab ich noch NIEMALS erlebt.Leider.
Siehe "Rechtsberatungsgesetz"--das ist auch nicht Aufgabe der Jugendämter,dafür gibt es die Fachleute.
Wenn die VERPFLICHTETEN auf stur schalten,wird es für sie dann teurer,das ist allerdings richtig.
Sie müssen DANN die Anwaltskosten
übernehmen,wenn sich rausstellt (ggf.vorm Familiengericht),daß sie
mit ihrer Weigerung im Unrecht waren.
Ein Anwalt ENTLASTET und macht nicht "konfus".
Ob es dem Vater "gefällt" oder stinkt,daß sich die VOLLJÄHRIGE Tochter beraten läßt,ist ziemlich egal.
Was soll der Einwand?
Emotionale Erpressung?
Warum soll der Tochter das Befinden der Eltern so am Herzen liegen,wenn diese eher pfeifen auf deren Befindlichkeit?
Gäbe es harmonische Regelungen zwischen allen,stünde das Problem doch nie?
Hier ist doch der Vater offenbar nur auf sich fixiert?
Sie wird ihm wohl auch kaum in seine Privatdinge reinreden.
Weder muß man sich VOR IRGENDWEM "rechtfertigen",noch das "ringsrum mitteilen",noch gar "Erlaubnis einholen".
Es geht um ihre höchsteigenen Lebensangelegenheiten,
wenn die geklärt wären,bräuchte sie keinen Rat.
Warum zig "Vertrauensleute" nach Meinung fragen,wenn man dann höchstwahrscheinlich nur MEINUNGEN zu hören bekommt--aber NICHT verbindliche Hinweise?
Das Einbeziehen eines Rechtsanwaltes ist auch eben NICHT "eine Drohgebärde" oder "Unrecht"--im Gegenteil.
Die Eltern können DANN von
Sachlichkeit ausgehen,
was bei "guten Bekannten" oder desinteressierten Ämterangestellten (die haben KEIN Interesse,sich zu bemühen,warum auch!!!) fast nie so sicher ist.
Eine solche Herangehensweise beruhigt die Fronten.
Natürlich ist das FREIWILLIGE EINIGEN immer besser!
( Das hab ich jw.so gemacht mit den volljährigen Kindern)
Leider aber müssen viele Leistungsberechtigte immer erst vergeblich fragen,mahnen,bitten... ehe sie die ihnen ZUSTEHENDEN Dinge erhalten. Was soll also gut sein an einer LÄNGEREN STREITEREI ?
Ein Anwalt muß nicht mal dann selbst agieren,er kann auch nur die Richtung vorgeben-- hier z.B. raten :
-eigene Bedürftigkeit beweisen (Schul-/Ausbildungsnachweis)
-schriftlich um Einkommensauskunft bitten (gesetzliches RECHT!)
-schriftlich um Vorschläge bitten
-schriftlich eigene Vorschläge darlegen --
Kompromiß/Einigung versuchen.
Noch was: ein Anwalt ist zum SCHWEIGEN verpflichtet.
Kann ja sein,es gibt schweigsame Lehrer,Sachbearbeiter...
Aber-- warum soll sie ihre Privatdinge ausbreiten vor Leuten,denen sie Schwatzhaftigkeit nicht mal vorwerfen könnte ?
ALLE Lehrer meiner Kinder haben getratscht ,wenn sich Mitschüler Rat holten--AUCH die sogenannten "Vertrauenslehrer" . Hat halt jeder eine andere Lebenserfahrung,nicht wahr ?
Den Anwalt muß sie nie wiedersehen,wenn er GLEICH einen guten Rat gibt.
Ich hab in Schulzeiten NIEMALS Lehrern oder Mitschülern etc.was anvertraut über die krassen Familienprobleme.
Anwalt für "alle" als Recht gab es LEIDER damals nicht.
Micky