Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Vorbesitzer/Verkäufer soll das Auto wieder abholen und schlägt Scheibe ein, um es zu öffnen & wegschieben

_cloudy_

Urgestein
Im Prinzip hatte der Verkäufer ein fahrbereites Auto verkauft,
Nein du hast ein fahruntüchtiges Auto gekauft. Ohne TÜV und ohne Versicherungsschutz.

Und wahrscheinlich hast du das noch unter Drogeneinfluss und ohne Führerschein gefahren.

Du hast anscheinend auch nicht verstanden, dass das Auto auch von dem Verkäufer nicht weggefahren werden durfte, nur abgeschleppt.
Der Verkäufer hat dies anscheinend auch nicht kapiert weil er es ja wegfahren wollte und das aber wohl nicht geklappt hat?

Auf jeden Fall ist es gut, dass die Polizei da aufmerksam war.
Du und der Verkäufer scheint beide kein besonders ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein zu haben.
 
D

DerGrosseMumpitz

Gast
Nein du hast ein fahruntüchtiges Auto gekauft. Ohne TÜV und ohne Versicherungsschutz.
"Fahrtauglich" bedeutet bedeutet lediglich, dass das Auto fahren KANN. Für Fahrten im Straßenverkehr müssen dann natürlich die Voraussetzungen erfüllt sein (gültiger TÜV, gültige Zulassung, oder Überführungskennzeichen für Fahrten auf DIREKTEM Wege zu einer Werkstatt (Fahrt muss natürlich ordnungsgemäß ins rote Buch eingetragen werden)).

Du schreibst nicht explizit, wer Eigentümer ist, wer den Vorbesitzer aufgefordert hat, den Wagen zu entfernen oder warum der sich überhaupt bewegt, wenn er rechtlich gesehen raus ist. So schwammig, wie Deine Schilderung ist, retten es keine Bilder, da diese die zugrunde liegende Situation völlig außen vor lassen.
 

Doratio

Aktives Mitglied
Ja, auch dafür noch einmal vielen herzlichen Dank!

Die Fotos wurden ja auch nur hochgeladen, um den Sachverhalt "Bildlich darzustellen".

So wie ich es vernommen habe, hatte wohl das Ordnungsamt das Entfernen des VW-Passat angeordnet und mit "abschleppen gedroht", was den Verkäufer dann quasi zum Einschlagen der Scheibe und Knacken des Lenkradschloßes genötigt hatte.

Hier die Frage, ob das mit der Sachbeschädigung alles rechtens gelaufen ist?

Meiner Meinung nach braucht man keine Scheibe einschlagen und ein Lenkradschloß knacken um ein Fahrzeug wegzubewegen.

Alleine der Ersatz der Scheibe sind schon geschätzte 200 EURO
und Reparatur des Lenkradschloß
(Wahrscheinlich Ersatz des Lenkrad- Schloßes und Ersatz des Lenkstocks)
dürften noch einmal geschätzte 500 EURO sein

also geschätzte 700 EURO SChaden
Erstaunlich was du dir zusammen reimst.
Du kaufst ein Schrottauto für 400 Euro, und möchtest jetzt vom Verkäufer 700 Euro Schadensersatz?
Ich wiederhole gerne meine Fragen, die du mit Sicherheit auch noch vor Gericht hören wirst.
Warum wurde der Verkäufer aufgefordert das Fahrzeug zu entfernen?
Als Käufer bist du der Halter, und deshalb für das Fahrzeug verantwortlich.
Die Vorgeschichte ist in diesem Fall das allerwichtigste.
Wenn man die wichtigsten Fakten einfach weglässt, dann ergibt deine Geschichte überhaupt keinen Sinn. Auch eine Rechtsschutzversicherung hätte da nichts mehr retten können, da du vorsätzlich deine Taten begangen hast.
Ein Auto wirst du in den nächsten Jahren zum Glück nicht mehr benötigen. Da wird zunächst erst mal ein Gerichtstermin anstehen, und falls du irgendwann mal wieder fahren möchtest, dann kannst du dich mit der MPU auseinandersetzen.
Das bisschen Kleingeld für den Passat sind doch da nur noch Peanuts.
 

Abendlicht

Mitglied
Das ist so ziemliche egal :eek:

Gibt es einen.neuesten Stand oder wird hier nur Traffic erzeugt.

Die arme Umwelt !
Ja, da der TE auf keine der Fragen eingeht, in denen es darum geht, warum die Verkäufer zur Abholung aufgefordert wurden und von wem, ist es mehr als fraglich, ob der Ersteller hier überhaupt irgendeine Frage oder Mission ist.

Vielleicht ist das Denken auch noch (oder wieder) von den Betäubungsmitteln im Blut benebelt. ;)
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben