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Müssten mir die Stunden bei vorzeitigem Dienstende wegen Erkrankung nicht bezahlt werden?

Marika46

Mitglied
Guten Abend, liebes Forum,

ich arbeite als Pflegehelferin in einem Altenheim. Meine Arbeitszeit beträgt 25 Stunden wöchentlich, im Monat sind das 105 bis 110 Stunden. Laut Dienstplan sind bei mir für den Januar 115 Stunden angesetzt, damit ich auf ein paar Überstunden komme und wir Personalmangel haben.

Am Freitag kam ich mit einer akuten Nebenhöhlenentzündung zum Dienst (Corona-Test war negativ). Meine Vorgesetzte sagte, dass ich richtig angeschlagen aussehe und am besten um 11 Uhr nach Hause gehe. Ich sagte, dass ich es schon schaffen würde bis zum Dienstende um 14.30 Uhr durchzuhalten. Sie aber bestand darauf, dass ich eher nach Hause gehe.

Nachdem ich dokumentiert hatte, war es schon 11.30 Uhr und ich ging ins Büro, um mich von meiner Vorgesetzten zu verabschieden. Sie guckte auf die Uhr und trug dann in den Dienstplan ein, wann ich nach Hause ging. Dabei meinte sie: "Bei 3 Stunden weniger kommen Sie ja immer noch auf Ihre Stundenzahl".

Ich finde das ehrlich gesagt unverschämt! Denn es bedeutet doch nichts anderes als dass ich jetzt diese 3 Stunden, die sie mich eher nach Hause geschickt hat, nicht bezahlt bekomme!
Im Internet habe ich gelesen, dass ein vorzeitig beendeter Arbeitstag wegen Erkrankung voll bezahlt werden muss.

Kennt sich da jemand aus?
Ist es rechtens, dass mir die fehlenden 3 Stunden nicht bezahlt werden?

Es grüßt euch
Marika
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Nicht geleistete Arbeitsstunden müssen natürlich nicht bezahlt werden, warum auch. Und wenn du ach so krank warst oder dich krank gefühlt hast warum dann nicht zum Doc, so entsteht doch unweigerlich der Eindruck der Simulierung.
 

Marika46

Mitglied
Das sind gerade alles eher gefühlige Statements der anderen User.

Dir steht Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle zu. Dabei zählt bei Schichtdienstlern der Dienst, der verbindlich im Dienstplan eingetragen wurde. Nun könnte man streiten, ob es sich um Krankenstand oder unbezahlte Freistellung gehandelt hat. Was steht im AV zur Attestpflicht im Krankheitsfalle?
Hallo weidebirke,

vielen Dank für deine Antwort.

Das ist eben die Frage, ob es sich um Krankenstand oder unbezahlte Freistellung gehandelt hat.
Im Arbeitsvertrag steht, dass ab dem ersten Tag der Krankheit eine AU eingereicht werden muss. Nur war es bei mir ja noch kein Krankentag, da ich 2,5 Stunden am Arbeitsplatz verbracht habe.
 

Marika46

Mitglied
Wenn du am ersten Tag schon ein Attest bringen musst, dann war das wohl Pech. Wenn du aber ein, zwei Tage auch ohne Attest krankgemeldet sein kannst, dann müssen dir die Stunden natürlich bezahlt werden. So kenne ich das zumindest. Aber das kann in Deutschland anders sein. Man kann auch akut während eines Dienstes krank werden.
Ja, es muss am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Attest eingereicht werden. Nur war es - wie ich schon in der Antwort an weidebirke geschrieben habe - kein Krankentag, da ich am Arbeitsplatz erschienen bin und auch gearbeitet habe.
 

Marika46

Mitglied
Nicht geleistete Arbeitsstunden müssen natürlich nicht bezahlt werden, warum auch. Und wenn du ach so krank warst oder dich krank gefühlt hast warum dann nicht zum Doc, so entsteht doch unweigerlich der Eindruck der Simulierung.
Warum sollte der Eindruck der Simulierung entstanden sein?
Ich wollte doch bis Dienstende bleiben, aber meine Vorgesetzte hat mich vorzeitig nach Hause geschickt.

Hast du meinen Beitrag nicht richtig gelesen?
 

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