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Kündigung durch (freizeitlichen) Drogenkonsum?

imgen

Neues Mitglied
Hallo,

ich war am Wochenende auf einer Party und habe Ecstasy konsumiert. Dass das absolut ungesund ist, ist mir klar, ich möchte keine Debatte über Drogenkonsum an sich starten, ich bin alt genug und weiß welche Risiken ich eingehe.

Ich wurde auf dieser Party von einer Gruppe Arbeitskollegen gesehen und mir hat man definitiv angesehen, dass ich gerade auf Drogen bin.

Kann das berufliche Konsequenzen für mich haben? Ich habe einen Bürojob in einem relativ großen Unternehmen, bin aber nicht verbeamtet oder habe mit Kindern zu tun o.ä., bin nur normaler Sachbearbeiter. Ich bin 25 und dort seit 4 Jahren angestellt.

Auf der Arbeit konsumiere ich selbstverständlich nichts, bin immer zuverlässig, pünktlich etc.

Und ich bitte euch, Sachlich hierdrauf zu antworten und nicht versuchen mich bezüglich des Konsums an sich zurechtzuweisen. Ich weiß wie gesagt, dass es schädlich ist, aber ich bin alt genug und ich schade damit aber niemanden außer mir selbst.

Vielen Dank!
 

Traulicht

Aktives Mitglied
Da ich kein Anwalt bin:

Und außerdem ist die Tatsache, daß man dir etwas "angesehen" hätte, kein Beweis... Soviel dazu. Alles andere weißt du selber.
 
G

Gelöscht 122689

Gast
Ich hatte maal einen Zivi-Kollegen, der hat beim Amtsarzt zugegeben was konsumiert zu haben, der durfte lediglich kein Dienstauto mehr fahren.
 
G

Gelöscht 122689

Gast
aber ich bin alt genug und ich schade damit aber niemanden
P.S.: Also ich finde auch, daß du machen kannst, was du willst.
Sofern kein Drogentest bei einer Polizei stattgefunden hat, gilt eh "Im Zweifelsfall für den Angeklagten", falls dich einer der Kollegen anschwärzen wollte. Das kann nämlich schnell nach hinten losgehen ala üble Nachrede.
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Kann das berufliche Konsequenzen für mich haben?
Nein. Dein Arbeitgeber darf dich nur auf Drogen testen, wenn du schwere Maschinen bedienst oder Berufskraftfahrer bist oder einen Dienstwagen von der Firma fährst.

Außerdem geht es keinem etwas an was du in deiner Freizeit machst.

Solltest du ein Gespräch deswegen haben, immer verneinen. Wenn man dich fragt ob du einen Drogentest machst, frag ob du musst. Man wird dies verneinen. Also, machst du auch keinen.

Und btw.... ich spreche aus Erfahrung
 
Zuletzt bearbeitet:

Yara

Aktives Mitglied
Eine Alkohol- oder Drogensucht führt nur zur Kündigung, wenn die Arbeitsleistung beeinträchtigt ist und keine Besserung in Aussicht steht. Der Konsum von Alkohol oder Drogen am Arbeitsplatz rechtfertigt schon eher eine Kündigung.
Allein der Konsum von Alkohol oder Drogen genügt häufig aber nicht und schon gar nicht, wenn du in deiner Freizeit von Kollegen beim (angeblichem) Drogenkonsum beobachtet wurdest.
Was du in der Freizeit zu dir nimmst, ist grundsätzlich deine Sache.
Vorsichtig solltest du sein, falls du Berufskraftfahrer bist.
 
T

Tobias EA

Gast
Du hast rein arbeitsrechtlich keinerlei Konsequenzen zu befürchten. Schon gar nicht, weil einige Kollegen den Eindruck gehabt haben könnten.
Ich kämpfe seit Monaten, dass ich einen alkoholabhängigen Mitarbeiter kündigen darf. 4 Entzüge schlugen bisher fehl und die Rechtsabteilung gibt mir immer noch kein Go.
Alles halb so wild.
 
G

Gelöscht 122689

Gast
Eine Alkohol- oder Drogensucht führt nur zur Kündigung, wenn die Arbeitsleistung beeinträchtigt ist und keine Besserung in Aussicht steht.
Auf jeden Fall wird oft eine Therapie angedacht, als ich in der Langzeit war, war ein nicht geringer Anteil durch Auflage vom AG da (meist Alk).
 

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