Hallo Gast Susanne,
super, dass du nen Psycholog. hast der sich mit Gds auskennt, ich kenne Niemanden,
der sich damit auskennt.
Ja, ich wurde vom VA damals angeschrieben und ich musste zu einem Gutachter.
Die war Psychotherapeutin und Gutachterin.
Grundsätzlich nicht schlecht, hat mich aber eben auch zu niedrig eingestuft.
Aber ich denke man kann nicht einfach von 30 auf 70 gehen, denke die 50
waren da das Maximum.
Was aber supi war, die gab an, dass ich Merkzeichen zu bekommen hätte...
Ich bekam rückwirkend 5 Jahre mind. das Merkzeichen G und ein B in meinen Ausweis.
Ich war froh, denn das hatte ich nicht beantragt.
Hoffe, die bleiben auch, denn da hat sich nix verändert.
Mir wäre lieb, wenn ich nen Parkplatz vorm Haus bekommen könnte.
Den kann man auch bei uns mit einem Merkzeichen G beantragen, aber ist schwer einen
zu bekommen. Da entscheidet die Stadt und die Polizei ob was geht...
Wollte das nur so schreiben, denn viele wissen nicht, dass man auch mit einem G und nicht
zwingend aG braucht. Man kann sich halt mit G nicht auf die behindert. Parkplätze stellen.
Ach ja mit dem Merkzeichen G hat man Anspruch auch Mehrbedarf wenn man Leistungen
vom Staat bekommt. Gilt auch beim SGB XII.
Aber nicht rückwirkend. Ich habe das ein Jahr rückwirkend erreicht, weil ich nachweisen konnte,d
dass die bei mir geschlampt haben. Ich habe zufällig das Gutachten 1,5 Jahre später in Händen
gehalten und musste eben feststellen, dass da Merkzeichen waren die in meinem Ausweis
eben noch nicht eingetragen waren und einen Bescheid bekam ich auch nicht.
Ich bekam eben nur den Bescheid, dass ich 50 Gds bekomme.
Habe nun Gesamt 90 GdB und Merkz. G,B
Da der Gesamt GdB so hoch ist haben wir Widerspruch eingelegt, denn mein Psychiater sagt,
dass alle meine Probleme/Störungen daher kommen.
Zum Thema Therapie:
Es gibt Leute die machen EMDR ich bin zufällig auf eine getroffen die von der KK bezahlt wird.
Übrigens, wenn man anerkannt ist als Geschädigter dann hat man Anspruch auf Therapie.Wenn
die Kasse nicht mehr bezahlt, weil man schon alles durch hat, muss das VA ran.
Ich bekam sogar Therapiestunden bezahlt die über einen nicht kassenzugelassenen Therap.
gelaufen wären. Leider dauert eine Bewilligung viel zu lange und ich fand zum Glück dann früher eine
Kassenzugelass. Thera.
Denn man muss normal ja 2 Jahre pausieren wenn die eine Therap. fertig ist, oder man wählt eine
andere Therapieform.
Mein Problem ist, dass ich bei mir keine Therap. habe die Trauma spezialis. ist. oder Trauma adaptiert.
Deshalb beantragte ich dann mit Hilfe der nicht zugelassenen Therap. eben Stunden beim VA
die wurden von der zuständig. KK erst abgelehnt, dann Widerspruch, dann wieder abgelehnt,
und dann kam das VA ins Spiel.
Das bearbeiten/genehmigen hat von August bis Juni rum gedauert also seeehr lange.A
Als ich dann eine hatte, kam das Schreiben sie bewilligen mir 25 Std. glaub ich waren das.
Aber da brauchte ich sie nicht mehr. Ich würde gerne dort Therap. machen, wenn meine wiederaus
läuft, denn reichen werden die 100 Std. nicht.
Ich denke aber irgend wann wird die KK sagen man ist "austherapiert", oder?
Meine Thera sagt immer Therapie versteht sich nicht als Lebensbegleitung.....aber für mich
ist das sehr schwer....bin froh, dass ich eine habe.
Wo lebst du denn Susanne, viell. findet man ja im Netz oder wenn man bei KK anfrägt eine Therapeutin.
Übrigens: Mein Opferanwalt ist in Hamburg, ich lebe in Bayern.
Also du kannst Bundesweit suchen, wenn die Kanzleien dazu zugelassen sind, nehmen die einen auch.
Habe einen Anwalt vom wei. Ring empfohlen bekommen und als ich hörte, dass
er genauso denkt wie der Herr vom VDK und bei PTBS höchstens 20 oder 30 Gds rauskommt,
na gute Nacht....da brauch ich keinen Anwalt!! Die 50 gds hab ich ohne Anwalt durchgeboxt!