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Ex-Kumpel hat mich vera....

G

Gelöscht 105698

Gast
Hallo,

villeicht kann mir jemand helfen. Ich bitte auch um wertfreie Kommunikation, ich weiß dass ich an der Sache natürlich auch "selbst schuld" bin. Es geht mir hier daraum herauszufinden, ob ich das Geld noch zurück bekomme oder ob und wie ich lieber irgendwie damit meinen Frieden mache...
.

Vor 10 Jahren, damals war ich gerade mal 18 geworden, bat mich ein Kumpel (nennen wir ihn mal Tim), der 17 war, mit ihm in den Handy-Laden zu gehen und für einen Vertrag zu unterschreiben, also die Bürgschaft zu übernehmen. Ich war damals sehr naiv und gutgläubig und machte es. Nach einiger Zeit verlor sich der Kontakt ein bisschen aus den Augen, weil wir beide viel zu tun hatten. Wenig später meldete sich bei mir ein Mann, der angab, der Sozialarbeiter des Kumpels zu sein (Ich wusste nichteinmal dass er einen hat). Er fragte mich, weshalb ich den Vertrag unterschrieben hätte, denn Tim sei verschwunden, also quasi untergetaucht und er wolle nicht, dass ich jetzt die Kosten trage müsse. Wir hielten Kontakt aber er wäre nicht aufzufinden. Ich erreichte ihn auch nicht. Die Rechnungssumme belief sich insgesamt auf rund 1000.- Ich zahlte das ganze ab, er blieb verschwunden, aber so ganz losgelassen hatte mich das nie. Irgendwann, als ich das Ganze ziemlich vergessen hatte, erschien er mir auf Facebook als vorgeschlagenen Freund. Ich stellte ihn über eine Nachricht zur Rede. Das einzige was von ihm kam, war, dass es ja eine Unverschämtheit von mir ist, schließlich hatte er eine schwere Zeit und war deshalb verschwunden. Ich sagte ihm, dass ich das Geld wieder haben möchte. Er versicherte mir, es in Raten abzuzahlen. Ich gab ihm meine Kontodaten aber es kam natürlich nichts. Er hielt mich hin mit der Ausrede, er habe gerade nicht so viel Geld, ein paar Monate später gäbe er es mir. Kurz darauf war ich blockiert.
Jetzt die Frage... ich weiß dass sowas verjährt. Ich habe mit meiner Rechtsschutz gesprochen, die meinten, dadurch, dass er es ja quasi zugegeben hat indem er mir versicherte, es zu überweisen usw, wäre es aber wieder aktuell. Bevor ich einen Anwalt zu rate ziehe - kennt sich jemand mit sowas aus? Ich habe auch keine Adresse, sondern weiß nur wo er arbeitet (dank Facebook).


Danke fürs Lesen und vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe.
 
G

Gelöscht 79650

Gast
Ich würde die 1.000 Euro unter "Lehrgeld" verbuchen und den Kontakt zu diesem Menschen abbrechen.
(Der Vertag wurde aufgelöst?)
 
G

Gelöscht

Gast
Zum einen, wenn er damals schon einen Betreuer hatte, wird er sicher auch heute noch einen haben und zum anderen hat deine Rechtschutzversicherung nur zum Teil recht, denn er brauch nur irgendwo im Laufe des Verfahrens, wo du oder ein Anwalt es versucht einzutreiben sich auf die Einrede der Verjährung berufen und damit hat sich das ganze.

Bedeutet, dass die freiwillig abgegebene Willenserklärung das zu bezahlen im Prinzip nur einen Wert hat, wenn es auch durchgeführt wird. Da er dich aber blockiert hat, kann man davon ausgehen, dass sich zum einen gar nichts bei ihm geändert hat und zum anderen wäre die Verbuchung unter Lehrgeld tatsächlich dann sinnvoller.

Edit: Hier noch ein Link

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/c/ratgeber/zivilrecht/verjaehrung/einrede-der-verjaehrung
 
G

Gelöscht 105698

Gast
Erstmal die juristischen Fakten:
Die Verjährung von Schulden beträgt 3 Jahre. Eine "Verlängerung" gibt es unter den Umständen, dass der Schuldner einen sogn. "Zahlungswillen" aufweist. Das heißt, in dem Moment in dem der Schuldner dem Gläubiger schriftlich(!!!) versichert zu Zahlen, oder ein Zahlungseingang zu vernehmen ist.

Fakt ist aber, du hattest 10 Jahre keinen Kontakt damit hast du keine legale Chance, musst auf guten Willen bzw. Glück hoffen.

Ich würde die 1000,- ebenso als Lehrgeld betrachten.


Ersteinmal vielen Dank an alle Antworten bisher!

Einen Zahlungswillen hat er gezeigt, ich habe auf Facebook zunächst mehrmals mit ihm geschrieben bevor er mich blockierte.
Er versicherte mir mehrmals, mir das Geld in Raten zurückzuzahlen. Also ist das doch ein Eingeständnis? Ich werde es einfach mal versuchen, habe Screenshots von den Nachrichten gemacht. Ich habe ja eine Rechtsschutzversicherung und wenn es nicht klappt habe ich es wenigstens versucht und fühle mich nicht mehr als hilfloses Opfer.


Vielen Dank nochmal für eure Hilfe!!!
 

Zebaothling

Sehr aktives Mitglied
rein rechtlich hat Deine Rechtsschutzversicherung recht, die Sache ist wieder aktuell, Du hättest jetzt 3 Jahre Zeit ab dem Tag der Facebookzahlungszusage, den darauf festzunageln.

Das wird Dich ne Menge Geld kosten, denke ich. Wenn Du dann den Titel hast und sich herausstellt der ist Hartz 4 Empfänger oder unterliegt aus anderen Gründen dem Selbstbehalt der nicht pfändbar ist, dann kriegst Du immer noch keinen Cent.


Da ist für mich die Frage " Lohnt sich der Aufwand in Bezug auf Kosten und Erfolgsschance das Geld wiederzubekommen"

das was mir durch den Kopf geht, bei dir ist das vielleicht anders.

Ich hab so Leute dann immer persönlich besucht und bin denen so richtig auf den Zeiger gegangen .....wenn das so angebliche Freunde waren.....nur das hat funktioniert.

Da gings ums Geld , nicht um die Genugtuung.

Vielleicht ist Dir ja die gewißheit wichtig , daß es aktenkundig ist, daß er Dir Geld schuldet, so ein Titel hält glaube ich 30 jahre , erbt der zB in der Zeit hast Du gute Chancen ans Geld zu kommen....
 

Arragorn

Aktives Mitglied
Wenn es Dir wichtig ist würde ich es machen. Und Du schreibst ja, Du möchtest Dich hier nicht mehr als Opfer fühlen, sondern dieses Gefühl hinter Dir lassen. Und dann ist es wichtig, dass Du das machst - auch wenn es evtl. erstmal Kosten in EUR sind. Wenn Du nichts machst, dann bist Du ja wieder Opfer seiner Handlungen bzw. Nicht-Handlungen.

Was ich definitiv nicht machen würde ist beim Arbeitgeber von ihm aufzutauchen. Das fände ich unter der Gürtellinie und es kann ja nur in Deinem Interesse sein, wenn er nen Job hat - dann stehen die Chancen, dass Du die 1000 EUR wiederbekommst gleich viel besser.

Viel Erfolg!
 
G

Gelöscht

Gast
Erstmal die juristischen Fakten:
Die Verjährung von Schulden beträgt 3 Jahre. Eine "Verlängerung" gibt es unter den Umständen, dass der Schuldner einen sogn. "Zahlungswillen" aufweist. Das heißt, in dem Moment in dem der Schuldner dem Gläubiger schriftlich(!!!) versichert zu Zahlen, oder ein Zahlungseingang zu vernehmen ist.

Fakt ist aber, du hattest 10 Jahre keinen Kontakt damit hast du keine legale Chance, musst auf guten Willen bzw. Glück hoffen.

Ich würde die 1000,- ebenso als Lehrgeld betrachten.
Hast du dafür auch eine Grundlage?

Die Verjährungspflicht kann immer nur dann verlängert werden, wenn entsprechend angemahnt wurde oder gezahlt, allerdings muss das innerhalb der Verjährungsfrist von statten gehen.

Du gehst allerdings daher, nimmst für sich isoliert den §212 BGB und denkst, damit ist es getan und das Gesetz zu Verjährung wäre nicht existent. Ähnlich dürfte es auch bei der Rechtsschutzversicherung gewesen sein, man hört nur, dass der einen Zahlungswillen gezeigt oder bekundet hat und der Rest wird ausgeblendet.

Verjährtes bleibt verjährt und daran führt kein Weg vorbei. Man kann zwar erklären, dass man das ganze zahlt, aber sobald man selbst kapiert, dass man sich hier nur auf die Einrede der Verjährung berufen muss, ist es mit dem Rechtsanspruch auch schon vorbei, denn wie schon erwähnt:

Verjährt ist verjährt.
 

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