Das ist so eine Grauzone mit der Lohnfortzahlung bei regelmäßigen Therapieterminen während der Arbeitszeit. Das sind ja planbare Termine und kein spontaner Notfall. Und nur weil der eine Therapeut bestätigt, daß es keine Termine außerhalb der Arbeitszeit gibt, heißt das ja nicht, daß es die woanders nicht gäbe. Wie gesagt, kann man so und so sehen. Wie es ganz genau rechtlich aussieht, bin ich nicht sicher. Ich habe eine Kollegin, die muß 2 x in der Woche zu Lymphdrainage. Die hat sich so mit unserem Chef geeinigt, daß sie beide Male während der Arbeitszeit geht, aber nur einen Termin nacharbeiten muß. Auch hier das Argument, daß sie keine anderen Termine bekommt und der Arbeitgeber ja auch ein Interesse daran hat, daß sie arbeitsfähig bleibt und nicht wegen Schmerzen in den Beinen nicht zur Arbeit kommen kann.
Ich stehe auf dem Standpunkt, daß Psychotherapie nichts anderes ist und eben auch der Erhaltung der Arbeitskraft dient.
Ich habe mich seinerzeit entschieden, meinem Arbeitgeber anzubieten auf jeden Fall die Zeit vor- und nachzuarbeiten, weil ich auf jeden Fall nach der Therapiestunde den Rest des Tages freigenommen habe.
Ich habe übrigens keine negativen Erfahrungen damit gemacht sowohl meinen Chefs als auch meinen Mitarbeitern offen gelegt zu haben, daß ich einmal wöchentlich zur Psychotherapie gehe.
Ich war die erste bei uns im Betrieb, die da offen mit umgegangen ist. Inzwischen ist das kein Thema mehr, ob jemand sagt, da kann ich nicht, da hab ich einen Zahnarzttermin oder Lymphdrainage, Mrt-Termin, Krankengymnastik oder Psychotherapie.