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EGMR kippt "Nichtehelichen"-Diskriminierung (§ 1626a BGB)

Zicke210

Mitglied
Warum ich so denke ist einfach Mannequin der Erzeuger von meinem sohn ist kein vater weil der würde sich um sein kind kümmern und auch unterhalt bezahlen er macht weder das eine noch das andere
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Warum ich so denke ist einfach Mannequin der Erzeuger von meinem sohn ist kein vater weil der würde sich um sein kind kümmern und auch unterhalt bezahlen er macht weder das eine noch das andere
Ich würde es nicht so pauschalieren.
Unterhalt muss man ja zahlen, wenn man genügend Einkommen hat.
Da man leider auch schnell arbeitslos werden kann und dann vielleicht mit 50 keine neue Stelle so schnell findet, denke ich nicht unbedingt, dass man es daran festmachen sollte.
Wobei es bestimmt auch die Leute gibt, die einfach ins Ausland verschwinden etc....siehe Pappacom, da gibt es sogar Anleitungen dafür, wie man sich vor Unterhalt drücken kann.;)
Das "Kümmern seines Kindes" finde ich allerdings schon ein Kriterium, wobei bei uns der KV sehr viele Jahre Unterhalt gezahlt hat und sich trotzdem nicht gekümmert hat...
Ich denke, auch hier handelt es sich um Einzelfälle....
Die Gründe die ein "Vater" haben mag, sind auch so unterschiedlich, wie wir Menschen!
Fakt ist: Umgänge könnnen sehr schnell kippen und das sollte erschwert werden!
 

Zicke210

Mitglied
vermisst da gebe ich dir recht nur bei mir ist die sache so das der LV sich immer wieder dem jugendamt entzieht usw. das ersten zwei jahre überhaupt nicht auffindbar war und dann immer wieder hinauszögert das er die unterlagen die zur berechnung des unterhaltes gebraucht werden einfach nicht abgibt.
 
M

Mannequin

Gast
Ich gebe allen hier zu 100 % recht (!), nur wrum macht man die Grundrechte von diesen schlechten Beispielen abhängig, nicht aber bei den schlechten Beispiels-Müttern? Bin ich als Mann und Vater weniger wert, kann man die Liebe für mein Kind weniger nachvollziehen?? WAS habe ich falschgemacht, keine Sorge für meine Tochter tragen zu dürfen?
Warum hatte es die Mutter, bevor man es ihr nach knapp 4 Monaten abnahm? Und warum ich nicht (das Sorgerecht)? Warum bevorzugt man die Pflegefamilie, und warum erkennt man nicht an, dass ein Kind zwei Eltern hat?????
Wer nicht erziehen will, möge nicht gezwungen werden, aber alle Grundrechtsträger von vorneherein auszuschließen... das schafft WIDERSTAND, mein Deutschland, mein Dornröschen!
 

tsochart

Neues Mitglied
eine uralte, männerfeindliche These lautet: "Der Vater will mit dem gemeinsamen Sorgerecht seine Macht ausspielen." Das halte ich für puren Unfug, vielleicht sogar Zynismus. Das gemeinsame Sorgerecht soll verhindern, das jemand seine Macht ausspielt. Tatsache ist: "Die Mutter kann mit dem alleinigen Sorgerecht ihre Macht ausspielen." Wer das alleinige Sorgerecht hat, sitzt in allen Punkten am längeren Hebel.

Schaut euch mal unsere politischen Forderungen zum Thema an.
vaeter-aktuell - 1626a_Nichtehelich

Viele Grüße
Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Hallo,

ich bin alleinerziehende Mutter. Der KV hat sich ganz zu Beginn der SchwS aus dem Staub gemacht mit der Bemerkung, alle weiteren Gespräche nur über den Anwalt. Als der Unterhaltsbeschluss erging (da war die Kleine bereits 1 JAhr alt) fing er an mich zu terrorisieren und er hört nicht auf. In meiner Situation wäre selbst ein Umgangsrecht kaum zu ertragen weil er die Kleine nur instrumentalisiert um mich zum Verzicht auf Unterhalt zu erpressen. Er klingelt nachts um drei, hetzt mir alle möglichen Ämter auf den Hals. Sorry an alle Väter, aber bitte denkt mal daran, dass nicht immer nur die Mums die "Täter" sind. Ich bin heilfroh dass ich das alleinige Sorgerecht habe denn so wie er uns behandelt muss ich von Gewalt gegenüber der Kleinen oder Entführung ausgehen.

Väter, ihr seid nicht immer nur die Guten.
 

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